Alles lokal kaufen & liefern Referenznummer der Bekanntmachung: OREG 01/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erbach
NUTS-Code: DE71B Odenwaldkreis
Postleitzahl: 64711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oreg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Alles lokal kaufen & liefern
Alles lokal kaufen & liefern - Entwicklung und einer Software für Mikrologistik im Odenwald- und Main-Kinzig-Kreis
Entwicklung und einer Software für Mikrologistik im Odenwald- und Main-Kinzig-Kreis, bestehend aus den folgenden drei ineinandergreifenden Teilprojekten:
1. Beteiligungsprozess
a) Workshops mit den Verantwortlichen in den beteiligten Kreisen und wichtigen Multiplikatoren aus der Wirtschaft zur Bestimmung der Erwartungen, De-tails der Projektdurchführung und Zielbestimmung
b) Identifikation der zu beteiligenden Warenversender und Ladeflächenanbieter
c) Online- und Offline Befragung von Warenversendern und Ladeflächenanbietern zur Erfassung der Warenströme und Ladeflächenangeboten
d) Entwicklung einer "Roadmap" je beteiligten Landkreis mit Darstellung der bestehenden und zukünftigen (optimierten) Warenbeförderung inklusive Identifikation von Optimierungsmöglichkeiten (z.B. fehlende MikroHubs, Paketstationen)
e) Akzeptanzanalyse
f) Testläufe mit ausgewählten Warenversendern und Ladeflächenanbietern
g) Teilnahme an der mFUND-Begleitforschung des "CargoSurfer"-Projektes
2. Digitale Umsetzung
a) Weiterentwicklung des bestehenden Hintergrundsystems von "garantiert mobil!" zu einer digitalen MikroLogistik-Plattform (Prototyp) zur Erfassung, Synchronisation, Vermittlung von freien Frachtkapazitäten zur Mitnahme von Kleingütern (Entwicklung einer umfassenden Leistungsbeschreibung)
b) Integration (Schnittstellenprogrammierung) von bestehenden Händlerportalen in die Mikrologistik-Plattform
c) Usability-Analyse und Tests mit potenziellen Nutzern
d) Schulungen
3. Betriebliche Umsetzung
a) Rechtliche Grundlagen schaffen
b) Betreibermodelle und Vertragsgrundlagen für jeden beteiligten Landkreis individuell entwickeln
c) Marketingkonzeption und Kommunikationsmedien erstellen
d) Standorte für MikroHubs und zusätzlichen Paketstationen identifizieren und einrichten
e) Beratung bei der Anschaffung von logistischen Hilfsmitteln (Mehrfachtrans-portboxen, Anhänger etc.)
Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur
Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder
zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg
über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf
der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der
Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf
postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4
GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19
Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2.1 Eignung in den
Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt"
und "Scientologyschutzerklärung" einzureichen, sofern unter Ziffer III dieser Bekanntmachung gefordert.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter
Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt
wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied
der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden
Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags
erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/
die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen
ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind
Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der
Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
2. Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.
3. Nur auf Nachfrage der Vergabestelle:
Eigenerklärung, dass keinerlei Eigentumsverflechtungen mit anderen Firmen, die als Hersteller, Provider oder Systemintegratoren von Produkten und Lösungen in Frage kommen, besteht.
4. Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
5. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV).
Mindestanforderung:
Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht.
Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
6. Auf gesonderte Nachforderung der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
5. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV).
Mindestanforderung:
Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht.
Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
7. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV)) durch Eigenerklärung des Bieters:
Mindestanforderung:
Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren.
Die eingereichten Referenzen müssen folgende Angaben beinhalten:
- Projekttitel
- Projektinhalt (Kurzbeschreibung von max. 1 DIN A4-Seite (Schriftgröße 12, Schriftart Times New Roman, einfacher Zeilenabstand), angewandte Methoden
- Auftrag-/Fördergeber (inkl. Ansprechpartner)
- Erbringungszeitraum
- Auftragsvolumen in Euro
- Quelle oder Link (falls vorhanden).
Mit diesen Referenzen müssen folgende Erfahrungen/Kenntnisse des Bieters nachgewiesen werden:
- Umfassende Erfahrungen im Bereich der Entwicklung des Vergabegegenstands.
- Umfangreiche praktischen Erfahrungen in der IT-technischen Betreuung von kommunalen Organisationen (Landkreisen/Städten/Gemeinden) in Deutschland. Der AG sieht es als Vorteil für eine konfliktfreie Abwicklung der Leistungserbringung an, wenn der Bieter die Besonderheiten der kommunalen Strukturen und Entscheidungsebenen kennt. Aus den Referenzen muss auch hervorgehen, wann der Bieter diese Erfahrungen gesammelt hat.
Referenzprojekte können hierbei mehrere Anforderungen gleichzeitig erfüllen.
Als Referenzen sind nur Projekte anzugeben, die mindestens mehrere Monate dauern/gedauert haben. Nicht als Referenzen akzeptiert werden persönliche Referenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus früheren Tätigkeiten.
8. Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
9. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
10. Das eingesetzte Personal muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.
7. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV)) durch Eigenerklärung des Bieters:
Mindestanforderung:
Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren.
Die eingereichten Referenzen müssen folgende Angaben beinhalten:
- Projekttitel
- Projektinhalt (Kurzbeschreibung von max. 1 DIN A4-Seite (Schriftgröße 12, Schriftart Times New Roman, einfacher Zeilenabstand), angewandte Methoden
- Auftrag-/Fördergeber (inkl. Ansprechpartner)
- Erbringungszeitraum
- Auftragsvolumen in Euro
- Quelle oder Link (falls vorhanden).
Mit diesen Referenzen müssen folgende Erfahrungen/Kenntnisse des Bieters nachgewiesen werden:
- Umfassende Erfahrungen im Bereich der Entwicklung des Vergabegegenstands.
- Umfangreiche praktischen Erfahrungen in der IT-technischen Betreuung von kommunalen Organisationen (Landkreisen/Städten/Gemeinden) in Deutschland. Der AG sieht es als Vorteil für eine konfliktfreie Abwicklung der Leistungserbringung an, wenn der Bieter die Besonderheiten der kommunalen Strukturen und Entscheidungsebenen kennt. Aus den Referenzen muss auch hervorgehen, wann der Bieter diese Erfahrungen gesammelt hat.
Referenzprojekte können hierbei mehrere Anforderungen gleichzeitig erfüllen.
Als Referenzen sind nur Projekte anzugeben, die mindestens mehrere Monate dauern/gedauert haben. Nicht als Referenzen akzeptiert werden persönliche Referenzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus früheren Tätigkeiten.
11. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
12. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
13. Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend -
14. Eigenerklärung Russlandsanktionen
15. Erklärung nach dem gemeinsamen Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 12. Dezember 2017 oder nach § 18 Abs. 3 HVTG (in der aktuell gültigen Fassung)
16. Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
17. Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
18. Erklärung Unternehmensdaten
19. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338
20. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung
des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über
das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen
sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung
die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur
Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert,
müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle
Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen
und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal
DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform
DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten
Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort
genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht
registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte
und Erklärungen sind ungültig.
***
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die
Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb
von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen
Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der
Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und
Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren
vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der
betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an
den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM637M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
***
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
***
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hessen
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland