Sanierung Sporthalle AES Architekt Ex-Post-Bekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: AES-2023-San. Sporthalle Arch. Ex-Post
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Sporthalle AES Architekt Ex-Post-Bekanntmachung
Sanierung der Sporthalle der Albert-Einstein-Schule in 65824 Schwalbach am Taunus.
Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 4-9.
Albert-Einstein-Schule Ober der Röth 1 65824 Schwalbach am Taunus
Die Sporthalle der Albert-Einstein-Schule in 65824 Schwalbach am Taunus soll grundlegend saniert werden.
Es handelt sich hierbei um eine 3-Feld-Halle mit einer Abmessung von ca. 45 x 29 m. An der Längsseite ist ein Umkleidetrakt mit einer Abmessung von ca. 56 x 12 m sowie an der Stirnseite ein vorgesetztes Besucher-Foyer mit einer Abmessung von ca. 15 x 6 m angeordnet.
Das Gebäude besteht aus einer Skelettbauweise mit Stahlbeton-Stützen und -bindern. Die Wandflächen zwischen den Stützen sind mit Stahlbeton-Fertigteilen erstellt.
Die Dachfläche der Sporthalle besteht aus einer Trapezblechschale, die auf die Binder aufgelegt ist. Die Dachfläche des Umkleidetraktes sowie des Besucher-Foyers ist als Bimsbeton-Plattendecke ausgeführt.
Die Innentrennwände bestehen aus Sichtmauerwerk.
Im Umkleidetrakt sowie dem Besucher-Foyer ist eine Fußbodenheizung vorhanden.
Die Sporthalle soll zu einer Versammlungsstätte für maximal 450 Personen umgenutzt werden. Hierzu wurde ein entsprechendes Brandschutzkonzept erstellt.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
- Sanierung der Dachfläche der Sporthalle
Die Dachfläche der Sporthalle wird grundsätzlich einschließlich der Wärmedämmung erneuert.
Ein Teil der vorhandenen Lichtkuppeln entfällt und wird dauerhaft geschlossen. Pro Hallenfeld werden zwei Lichtkuppeln mit RWA- und Lüftungsfunktion ausgeführt.
Die im Bestand vorhandene innenliegende Entwässerung entfällt und die neue Dachentwässerung wird nach außen gelegt. Hierzu müssen die Anschlüsse der Fallrohre an den vorhandenen Grundkanal hergestellt werden.
Die Dachfläche soll mit einer PV-Anlage genutzt werden, die durchdringungsfrei über Auflast aufgestellt wird.
- Dachflächen des Umkleidetraktes
Die Dachfläche des Umkleidetraktes bleibt unverändert erhalten.
Hier wird jedoch das Lüftungsgerät für die Halle auf einem Stahlrahmen-Traggerüst aufgestellt. Die bestehende Dachabdichtung muss in diesem Bereich zur Montage des Rahmens geöffnet und wieder angearbeitet werden. Im Zuge der Erneuerung der Luftkanäle müssen in diesen Bereichen nicht benötigte Deckenöffnungen geschlossen und die Dachabdichtung partiell neu angearbeitet werden.
- Haustechnik allgemein
Die Haustechnik (sowohl HLS als auch Elektrotechnik) wird vollständig und grundlegend erneuert.
Hiermit verbunden sind die erforderlichen baulichen Maßnahmen (z. B. Abbruch und Erneuerung der Abhangdecken, der Leitungsverkleidungen etc.).
Die Fußbodenheizung wird grundlegend erneuert, so dass in allen betreffenden Bereichen die Bodenaufbauten vollständig erneuert werden.
Innerhalb der Sporthalle wird die Hallendecke durch eine Deckenstrahlheizung ersetzt. Hierzu wird die vorhandene Sporthallendecke im Zuge der Abbrucharbeiten demontiert. Der Einbau der Deckenstrahlheizung erfolgt seitens HLS.
- Sporthalle / Versammlungsstätte / Brandschutzkonzept
Innerhalb der Sporthalle / Versammlungsstätte werden die Notausgänge entsprechend den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes mit einem zusätzlichen Ausgang neu hergestellt bzw. bestehende Ausgänge verbreitert und angepasst.
Die vorhandenen Wandverkleidungen aus Holz sowie der textile Prallschutz werden gemäß den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes erneuert.
- Allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen
Die Sanitärbereiche mit den Duschen und WC-Anlagen werden grundlegend einschließlich aller Oberflächen (z. B. Wand- und Bodenfliesen) erneuert.
Die Maßnahmen aus dem Brandschutzkonzept sind ebenfalls in diesem Zuge umzusetzen.
- Zusätzlicher Geräteraum
Als Ersatz für in der Halle entfallenden Lagerraum wird auf dem Schulgelände ein zusätzlicher Lager- und Geräteraum in Form einer Einzel-Garage geschaffen.
Der Aufstellort hierfür ist im Bereich des Hauptgebäudes vorgesehen.
Im Vorfeld wurde eine Schadstoffuntersuchung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass die Halle nicht schadstoffbelastet ist und die Statik für das Dach liegt vor.
Die Entwurfsplanung inklusive aller Berechnungen wird vom Bauherrn zur Verfügung gestellt. Der Planer wird mit der Leistungsphase 4 - 9 beauftragt.
Die voraussichtlichen Baukosten der Kostengruppe 300 liegen gemäß der Kostenberechnung bei ca. EUR 2.516.305,- brutto und die Kosten für die Kostengruppe 400 liegen bei 2.066.376,93 EUR brutto.
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen der Leistungsphasen 4 - 9 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Zu II.2.7):
Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar (ohne die ebenfalls zu erbringende Leistungsphase 9, § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Idstein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65510
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1) Nr. 1-4, III.1.2) Nr. 5 und III.1.3) Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2) Nr. 6 und III.1.3) Nr. 9 bis 13) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9) ) die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9) angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr Bewerber als die unter II.2.9) angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren. Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.1.1)-3), Nr. 1-13) - zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften III.1.1) u. 2), Nr. 1-5 u. 8 von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/ oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen, besteht ausdrücklich nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern.
Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG:
Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15.8.1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y376JW7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter / erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]