Shuttleverkehr Aussenlager FZI Cottbus Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67138
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Shuttleverkehr Aussenlager FZI Cottbus
täglicher Shuttleverkehr zwischen dem Lager FZI Cottbus und Aussenlager
Cottbus
Shuttleverkehr für die FZI Cottbus
jeweils zweimal um 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der Gesellschafstform − Im Teilnahmeantrag entsprechende Dokumente beifügen: Handelsregisterauszug Abteilung "A" oder "B" (Kapital− & Personengesellschaften) bzw. vgl. Register für ausländische Gesellschaften − Nachweis nicht älter als 6 Monate.
Das Transportunternehmen muss bei Teilnahmeerklärung mind. seit 5 Jahren betrieben worden sein (Versorgungssicherheit). − Kurzpräsentation (max. 3 Seiten)
Die Lieferantenselbstauskunft wurde zur Kenntnis genommen, ausgefüllt, unterzeichnet und dem Teilnahmeantrag beigefügt. − Der Auftraggeber behält sich vor fehlende Anlagen nachzufordern.
Das Transportunternehmen muss bei Teilnahmeerklärung mind. seit 5 Jahren betrieben worden sein (Versorgungssicherheit). − Kurzpräsentation (max. 3 Seiten)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.