Lieferung von Fahrscheindruckern, die auch als Bordrechner fungieren, inkl. Zubehör.

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mitbus.de/
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Fahrscheindruckern, die auch als Bordrechner fungieren, inkl. Zubehör.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32441300 Telematiksystem
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die MIT.BUS GmbH führt den Nahverkehr in Gießen und Wettenberg im Auftrag der Stadtwerke Gießen AG durch.

Der Auftrag umfasst die Lieferung von Fahrscheindruckern, die auch als Bordrechner fungieren. Der Fahrscheindrucker muss sowohl das klassische Fahrkartensortiment als auch die digitalen Angebote des Rhein-Main-Verkehrsverbundes ausgeben bzw. verarbeiten können. Das Gerät muss zudem für einen bargeldlosen Zahlungsverkehr geeignet sein und über einen 2D-Barcodeleser verfügen.

Neben der Funktion als Fahrscheindrucker muss auch die Funktion als Bordrechner gewährleistet werden. Das umfasst die Ansteuerung der Fahrzielanzeigen, die Steuerung der Haltestellenansagen, die Abwicklung des Betriebsdaten- und des Sprechfunks, eine GSM-Telefonfunktion, die Ansteuerung von Lichtsignalanlagen und die Einbindung eines Fahrgastzählsystems.

Das Zubehör umfasst im Wesentlichen die Verkabelung, Druckeraufnahmeplatten und Antennen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE72 Gießen
Hauptort der Ausführung:

Gießen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung von 62 Bordrechnern

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Ohne eine Veröffentlichung der Schnittstellendokumentationen ist die Integration eines Fahrscheindruckers/Bordrechners eines anderen Herstellers in die bestehende INIT-Systemumgebung (Planungsprogramme, ITCS, Abrechnungsverwaltung) sachlich und rechtlich nicht möglich.

Die Integration würde die Nachbildung aller Geschäftsprozesse zwischen den zentralen Komponenten, dem Planungsprogramm MOBILE-Plan, dem Leitsystem MOBILE-ITCS nextGen und der Abrechnungsverwaltung MOBILEvario sowie den fahrzeugseitig verbauten Bordrechnern erforderlich machen. Für die softwareseitige Nachbildung ist die vollumfängliche Kenntnis aller Geschäftsprozesse zwingende Voraussetzung.

Aufgrund der Anmeldung der ausschließlichen Rechte der Init GmbH an der Schnittstellendokumentationen kann die Leistung nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer, der Init GmbH selbst, ausgeführt werden.

Nach §13 (2) Absatz 3. c) SektVO ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen, weil eine proprietäre Schnittstelle, die mit ausschließlichen Rechten geschützt ist, genutzt wird.

Aufgrund der bereits im Einsatz befindlichen Hintergrundsysteme und der damit zwingend vorgegebenen Init-Software-Bausteine ist auch die Beschaffung einer vernünftigen Ersatzlösung im Sinne des §13 (3) SektVO nicht möglich.

Der Zuschlag für die Lieferung der Fahrscheindrucker, einschließlich von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme, erfolgt frühestens am 19.06.2023.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2023

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