"JobClub Steinbach" Qualifizierungsmaßnahme Referenznummer der Bekanntmachung: 30/2023
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hochtaunuskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
"JobClub Steinbach" Qualifizierungsmaßnahme
"JobClub Steinbach" Qualifizierungsmaßnahme zur Orientierung, Aktivierung und Stabilisierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II Leistungsbezug nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III.
Im Zentrum der Maßnahme stehen SGB II-Leistungsbezieher des Kommunalen Jobcenters Hochtaunus, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Steinbach haben, als arbeitsmarktfern beschrieben werden können und bereits länger im Bezug stehen. Zudem sollen Personen angesprochen werden, bei denen multiple Eingliederungshürden vorliegen.
Die Gesamtmaßnahme beginnt am 01.07.2023 und endet am 30.06.2025.
Für die Laufzeit wird ein Kontingent von 20 Teilnehmerplätzen vereinbart. Die Teilnehmerplätze sind bei wöchentlichem laufendem Einstieg wiederbesetzbar. Für jeden Teilnehmer ist eine sechsmonatige Laufzeit vorgesehen.
Es besteht die Möglichkeit, dass im gegenseitigen Einvernehmen zu den Konditionen dieser Ausschreibung eine Aufstockung um bis zu 50% erfolgen kann. Die Aufstockung ist schriftlich zu vereinbaren und erst nach mindestens 6 Monaten Laufzeit möglich.
Die Maßnahme ist sozialraumorientiert und muss in Steinbach durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat Maßnahmenräumlichkeiten einzurichten, welche in angemessener Zeit zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgesucht werden können. Die Gehzeit vom/zum öffentlichen Verkehrsmittel soll 10 Minuten nicht überschreiten.
Das Ziel der Maßnahme ist zunächst, grundlegende Aufbauarbeit zu leisten, an der die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit anknüpft. Mit den Teilnehmern muss eine realistische Arbeitsmarktorientierung durchgeführt werden, die auf eine nachhaltige Stabilisation der Lebenssituation abzielt. Die Teilnehmer erfahren aktive Hilfestellung bei der Beseitigung ihrer Vermittlungshemmnisse und werden durch den Coach bei allen anfallenden Situationen unterstützt. Die Unterstützung zielt auf lange Sicht darauf ab, eine Beschäftigungsaufnahme anzustreben.
Innerhalb der Maßnahme müssen gesundheitliche Themen in den Blick genommen werden, die oftmals eine zentrale Eingliederungshürde darstellen. Der Auftragnehmer steht den Teilnehmern in einer Lotsenfunktion zur Seite und bietet Unterstützung bei der Anbindung an ein Netzwerk vor Ort.
Es müssen niederschwellige pädagogische Ansätze gewählt werden, um eine zielgruppengerechte Ansprache der Teilnehmer zu gewährleisten. Orientierungsspaziergänge, Coachingeinheiten im unmittelbaren Umfeld des Teilnehmers als aufsuchende Arbeit, seien hier als mögliche Beispiele genannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
"JobClub Steinbach" Qualifizierungsmaßnahme
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber/Bieter gibt die „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen“ nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) ab.
Der Bewerber/Bieter gibt zudem die Eigenerklärung betreffend Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, ab.
Beide Erklärungen befinden sich in Anlage III-4 und III-10 der Vergabeunterlagen und sind in Textform (§ 126b BGB) zu leisten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)