Schülerbeförderung "Astrid-Lindgren-Schule" Referenznummer der Bekanntmachung: 4698-11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.marburg-biedenkopf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung "Astrid-Lindgren-Schule"
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ("GWB") und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge ("VgV") vergeben und umfassen Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Marburg-Biedenkopf zur "Astrid-Lindgren-Schule".
Die „Astrid-Lindgren-Schule“ ist eine Schule mit „Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und motorische Entwicklung“. Es werden Schüler im Alter von 6 bis 20 Jahren (bis zum 10. bzw. längstens bis zum 13. Schulbesuchsjahr) unterrichtet. Einige Schüler haben umfassende Behinderungen, sitzen im Rollstuhl oder haben medizinische Einschränkungen (z. B. Epilepsien, Spastiken, Schreiattacken).
Mit Planungsstand November 2022 sind schultäglich 57 Schüler, davon 4 im Rollstuhl sitzend, im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“ zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben.
Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (Kleinbusse „8-Sitzer plus Fahrer“) sowie der Kategorie „KBR“ (Rollstuhl-Kleinbus). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 5 Kleinbussen und 4 Rollstuhl-Kleinbusse zu fahren.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2 x 1 Schuljahr bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2027/2028 sowie bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2028/2029. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt jeweils mindestens 6 Monate vor Ablauf der Betriebslaufzeit.
Die Betriebslaufzeit beginnt mit Beginn des hessischen Schuljahres 2023/2024 (1. Schultag: Montag, 04.09.2023) und endet mit dem letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2026/2027 (4 Schuljahre). Eine Vertragsverlängerung ist möglich, siehe Ziffer II.2.11).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Astrid-Lindgren-Schule in Stadtallendorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langgöns
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35428
Land: Deutschland
Die Ausführung der Verkehrsleistungen durch Unterauftragnehmer ist auf insgesamt
4 Fahrzeuge beschränkt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den unter den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert bzw. die tatsächliche Angabe der Anzahl abgegebener Angebote. Diese Werte werden nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3+4 VgV).
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat den Dienstleistungsauftrag bereits im Rahmen eines offenen Verfahrens ausgeschrieben (veröffentlicht im Supplement zum Amtsblatt der EU, ABl.-Nr.:2022/S 234-676380). Für dieses offenen Verfahren war, soweit es die "Astrid-Lindgren-Schule" (ehem. Los 1) betrifft, kein Angebot eingegangen, das den Bedingungen entsprach. Das Vergabeverfahren war daher (teil-)aufzuheben. Die Vergabe der Leistung erfolgte im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 2 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1, 2 und 3 Nr. 5 Hs. 1 und 4 VgV sowie § 17 Abs. 5 VgV. Die Vergabestelle hat die Unternehmen, die im vorangegangenen offenen Verfahren für diese Leistung ein Angebot abgegeben haben, in das Verhandlungsverfahren einbezogen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)