Gutachterleistungen für Baugrundgutachten BIM Deutschherrnbrückenzug Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64926
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachterleistungen für Baugrundgutachten BIM Deutschherrnbrückenzug
Gutachterleistungen für Baugrundgutachten BIM Deutschherrnbrückenzug, Lph 1-2
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung zum „Maßnahmenpaket Deutschherrnbrückenzug“, Parallelneubau einer Mainbrücke inkl. Vorlandbrücken zum bestehenden Deutschherrnbrückenzug, Abschnitt von südlichem Mainufer bis einschl. EÜ Hanauer Landstraße, Planungsleistungen in BIM-Methodik
Die zu planende Baumaßnahme(n) umfasst im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten
Objekte und Maßnahmen:
-Ersatzneubau einer 2-gleisigen EÜ über die Bundeswasserstraße Main inkl. der Widerlager
und Brückenpfeiler
- Ersatzneubau einer 2-gleisigen EÜ über die Eyssenstraße inkl. Widerlager
-Ersatzneubau einer 2-gleisigen EÜ über die Mayfarthstraße inkl. Widerlager
- Ersatzneubau einer 2-gleisigen EÜ über die Hanauer Landstraße inkl. Widerlager
-Einfädelung der neuen Streckenführung in die Bestandsstrecke 3660 im Dammbereich der
Eytelweinstraße zwischen den beiden EÜs Mayfarthstraße und Hanauer Landstraße
-Verbreiterung des Bahndamms/ evtl. Bau eines Stützbauwerk entlang der Eytelweinstraße
für die Einfädelung der neuen Streckenführung in die Bestandsstrecke 3660
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
1.) keine erforderlich
a) Nachweise über die Qualifikation des Büros mit objektbezogener Eignung
Alle geforderten Nachweise sind anhand von Referenzen / Erfahrungen durch Auflistung in Tabellenform (Anlage 1) mit den nachfolgend aufgeführten Angaben nachzuweisen:
Projekt, Objekt, Auftragswert / Auftragssumme, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte / ausgeführte Leistungsphase, Leistungsumfang in % (z.B. wenn Ausführung als ARGE etc.), namentliche Nennung der zuständigen Mitarbeiter und Zuordnung der verantwortlichen Aufgabengebiete.
1. Baugrunduntersuchungen und Geotechnische und hydrogeologische Gutachten
1.1. Nachweis von mind. 3 Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren zur Konzeption und Auswertung von Felduntersuchungen und Laborversuchen, inkl. geotechnische und geophysikalische Feldversuchen sowie Bodenmechanische, umwelt- und abfalltechnische, chemische Laborversuche
1.2.Nachweis der Erstellung von mind. 1 geotechnischem Bericht der Geotechnischen Kategorie 3 (GK 3) gemäß DIN 1054 und DB Ril 836 zu Eisenbahnbrücken mit einer Spannweite > 50 m und Dammbauwerken mit einer Höhe von > 5 m.
1.3. Nachweis der Erstellung von mind. 2 geotechnischen Berichten zu Stützbauwerken
2. Ersteller für Hydrogeologische Berichte / Gutachten
2.1. Nachweis von 3 Referenzprojekten in den letzten 10 Jahren zur Konzeption und Auswertung von geohydraulischen, hydrologischen und hydrogeologischen Felduntersuchungen und Laborversuchen inkl. Erstellung von hydrogeologischen Modellen, Grundwassermodellen (numerische Strömungsberechnungen) sowie die Erstellung von Hydrogeologischen Gutachten
3. Bodenkundliche Untersuchungen und Gutachten
3.1. Nachweis von 3 Referenzprojekten in den letzten 10 Jahren zur Konzeption und Auswertung von bodenkundlichen Felduntersuchungen und Laborversuchen inkl. der Erstellung von Bodenschutzkonzepten
4. Fachtechnische Bauüberwachung
4.1. Nachweis von 3 Referenzprojekten in den letzten 10 Jahren zur fachtechnischen Überwachung von Baugrunduntersuchungen sowie Erfahrungen mit Überwachungsleistungen unter Bahnbetrieb / in Sperrpausen
b) Nachweis über die Qualifikation und vorhandene Zulassungen für den/die vorgesehene/n leitende/n Mitarbeiter/in
Alle geforderten Nachweise sind anhand geeigneter Dokumente / Unterlagen mit den nachfolgend aufgeführten Angaben nachzuweisen:
Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationen, Urkunden etc.
Ggf. können Personale mehrere Funktionen, maximal aber 2 gleichzeitig, erfüllen.
1. Leitender Ingenieur (Projektleiter/Sachverständiger) Geologie / Geotechnik
1.1 - Abgeschlossenes Hochschulstudium Bauingenieurwesen, Geowissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit dem Schwerpunkt Geologie / Geotechnik mit Abschluss Master oder Dipl.-Ing.
- Mindestens 5-jährige Berufserfahrung in den Tätigkeitsbereichen / auf den Fachgebieten
- Berufserfahrung in der BIM-Planung
- Verantwortung für das vollständige geotechnische Gutachten von mindestens zwei vergleichbaren Großprojekten mit Objekten aus dem konstruktiven Ingenieurbau (z.B. mehrgleisige Brücken, Stützbauwerke), Tiefbau, Spezialtiefbau, Erdbau (z.B. Damm, Einschnitt) bei der DB seit 01/2009.
2. Ersteller für Hydrogeologische Berichte / Gutachten
2.1. - Abgeschlossenes Hochschulstudium Bauingenieurwesen, Geowissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit dem Schwerpunkt Hydrogeologie / Ingenieurgeologie mit dem Abschluss Master, Bachelor oder Dipl.-Ing.
- Verantwortung für das vollständige Geotechnische/Hydrogeologische Gutachten von mindestens zwei Projekten mit Objekten aus dem konstruktiven Ingenieurbau (z.B. Brücken, Stützbauwerke), Tiefbau, Spezialtiefbau, Erdbau (z.B. Damm, Einschnitt) bei der DB seit 01/2009
3. Ersteller für bodenkundliche Untersuchungen
3.1. Abgeschlossenes Hochschulstudium Bauingenieurwesen, Geowissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit dem Abschluss Master, Bachelor oder Dipl.-Ing.
4.Fachtechnische Bauüberwachung
4.1. - Abgeschlossenes Hochschulstudium Bauingenieurwesen, Geowissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit dem Schwerpunkt Geotechnik mit dem Abschluss Master, Bachelor oder Dipl.-Ing.
- Mind. 1 Mitarbeiter ist zu benennen
- Kenntnisse / Erfahrungen in der abfalltechnischen Bewertung von Bauabfällen und Böden
- Kenntnisse / Erfahrungen über die ab 01.08.2023 in Kraft tretende Ersatzbaustoffverordnung
- Nachweis über die Durchführung der Bauüberwachung bei mind. 2 Referenzprojekten zur Baugrunderkundungen, bodenmechanischen Bohrloch- und Laborversuchen, sowie umwelttechnischen Laborversuchen inklusive Zusammenstellung und Auswertung der Ergebnisse
- Erfahrungen im Bereich Bauen unter Bahnbetrieb
5. BIM-Fachplaner / BIM-Modellautor
5.1. -Nachweis einer Schulung oder Zertifikat BIM-Grundlagen
- Nachweis der Erstellung eines Fachmodells Baugrund für ein BIM-Projekt
c) techn. Ausstattung Büro:
1. Erklärung/Nachweis, dass der Bewerber über folgende Ausstattung verfügt:
- Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software
- BIM-Software für die Erstellung des Fachmodells Baugrund
- Software für Hydrogeologische bzw. Geohydraulische Simulationen (beispielsweise numerische Berechnungen von Grundwasserströmungen)
keine erforderlich
keine
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
keine erforderlich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
a) DB Engineering & Consulting GmbH
b) Höcker Project Managers GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.