Beschaffung von Unterstützungsleistungen Unified Communication (UC) - Schwerpunkt Videokollaboration - IT-Systemspezialist Unified Communication (UC) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0045
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Unterstützungsleistungen Unified Communication (UC) - Schwerpunkt Videokollaboration - IT-Systemspezialist Unified Communication (UC)
Beschaffung von Unterstützungsleistungen Unified Communication (UC) - Schwerpunkt Videokollaboration - IT-Systemspezialist Unified Communication (UC)
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Im Zuge der Pandemiebekämpfung ist die Zahl der Nutzenden von HessenConnect auf über 34.000 angestiegen. Im gleichen Kontext ist auch die virtuelle Zusammenarbeit mit anderen Landesverwaltungen und der Bundesverwaltung angestiegen. Zur Deckung dieser Bedarfe wurde die Erweiterung von HessenConnect um das Produkt Webex im Rahmen eines Wirk-Probebetriebes (Proof of Concept, PoC) als cloudbasierte "Collaboration" Lösung auf Basis von Cisco WebEx über Deutsche Telekom Cloud Plattform mit max. 300 Nutzern realisiert. Der Funktionsumfang von Webex PoC, welcher bereitgestellt wurde, entspricht weitestgehend dem von Skype for Business, erweitert um die Möglichkeit, Videokonferenzen mit anderen Webex Instanzen / Sites zu ermöglichen.
Die Erweiterung von HessenConnect um Webex PoC erfolgt befristet bis zu seiner Ablösung durch Nachfolgeprodukte (HessenConnect 2.0) voraussichtlich spätestens im Sommer 2023.
Während der Vertragslaufzeit wird ein Wechsel von dem Produkt Microsoft Skype for Business (SfB) auf die cloudbasierte Lösung "Open Source Collaboration" mit der technologischen Basis Jitsi (Videokonferenz) und Matrix (Instant Massaging) mit integriertem Client für Jitsi und Matrix sowie Outlook PlugIn für die Konferenzplanung erfolgen. Weitere Wechsel oder Erweiterungen von HessenConnect während der Vertragslaufzeit auf andere und/oder zusätzliche Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte sowie Implementierungsalternativen (cloudbasiert/on-premise) können zusätzlich erfolgen.
Für diese Erweiterung und die zukünftige Ausgestaltung des Produktes Hessen-Connect sowie den zukünftigen Betrieb der Lösungen in Kombination mit der Systemlandschaft in der HZD und im Land Hessen (z.B. HessenPC ) werden Unterstützungsleistungen benötigt.
Es wird ein Bedarf in Höhe von 4 Personenjahren (PJ) mit einem geschätzten Auftragswert von 714.000,00 € (netto) pro Jahr erwartet. Für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren ergibt sich ein geschätzter Gesamtwert von 2.856.000 €. Dabei entspricht ein Personenjahr 220 Personentagen und ein Personentag acht Stunden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Der Auftragsgegenstand wurde bereits zweimal im offenen Verfahren nach § 15 VgV ausgeschrieben. Dies erste erfolgte zunächst im Rahmen der Vergabe VG-3000-2022-0055. Die zweite Ausschreibung erfolgte als eigenständiges Los 3 in der Vergabe mit der Vergabenummer VG-3000-2022-0088. In beiden Ausschreibungen konnte kein Zuschlag erteilt werden, da kein Angebot (generell bzw. auf Los 3.) abgegeben wurde. Die Verfahren wurde daher jeweils gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VGV aufgehoben.
Die benötigte Leistung soll nunmehr im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gemäß §§ 14 Abs. 4 Nr. 1, 17 Abs. 5 VgV ausgeschrieben werden.
Die Voraussetzungen für ein solches Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV liegen vor.
Der Tatbestand setzt zunächst zwingend voraus, dass dem Verhandlungsverfahren ein offenes oder nicht offenes Verfahren vorangegangen ist. Dies ist wie anfangs dargestellt der Fall. Es wurde ein offenes Verfahren durchgeführt.
Dieses vorangegangene offene Verfahren muss durch Aufhebung beendet worden sein (Müller-Wrede, VgV/UVgO-Kommentar, 5. Aufl. 2017, § 14 VgV Rn. 150).
Am 04.04.2023 erfolgte die ex post Bekanntmachung und damit u.a. die Aufhe-bungsmitteilung an das Amtsblatt der EU (ABl. 2023/S 070-208432). Das vorangegangene offene Verfahren wurde damit außenwirksam aufgehoben. Der Auftraggeber hat die Aufhebung weder zu vertreten noch hat er sie herbeigeführt.
Weitere Voraussetzung ist, dass keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben wurden. Wie bereits ausgeführt, wurden im vorangegangenen offenen Verfahren keine Angebote abgegeben.
Abschließend dürfen die Auftragsbedingungen des vorangegangenen Verfahrens nicht grundlegend geändert werden. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags werden hier nicht geändert. Es erfolgen somit keine Änderungen, die zu einem geänderten Bieterkreis führen würden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Unterstützungsleistungen Unified Communication (UC) - Schwerpunkt Videokollaboration - IT-Systemspezialist Unified Communication (UC)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de