Theatrium 2023 - 2025 - Veranstaltungstechnik/Bühnen Referenznummer der Bekanntmachung: 60153-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE714
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesbaden.de/vv/oe/gesellschaften/141010100000006137.php
Abschnitt II: Gegenstand
Theatrium 2023 - 2025 - Veranstaltungstechnik/Bühnen
Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH als Veranstalter des Theatriums schreibt für die Veranstaltungen für die Jahre 2023 - 2025 (optional für das Jahr 2026) die Leistung Veranstaltungstechnik/Bühnen zum Straßenfest mit ca. 100.000 Besuchern aus.
Wiesbaden Veranstaltungsflächen:
- Wilhelmstraße
- Freifläche vor dem Kurhaus Wiesbaden (Bowling Green & Vorplatz Kurhaus)
- Kaiser-Friedrich-Platz
- Freiflächen in der Grünanlage "Auf dem Warmen Damm"
- Burgstraße (von Wilhelmstraße bis zur Straße "An den Quellen")
- Konzertplatz im Kurpark
Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH als Veranstalter des Theatriums schreibt für die Veranstaltungen für die Jahre 2023 - 2025 (optional für das Jahr 2026) die Leistung Veranstaltungstechnik/Bühnen zum Straßenfest mit ca. 100.000 Besuchern aus.
Veranstaltungsflächen:
- Wilhelmstraße
- Freifläche vor dem Kurhaus Wiesbaden (Bowling Green & Vorplatz Kurhaus)
- Kaiser-Friedrich-Platz
- Freiflächen in der Grünanlage "Auf dem Warmen Damm"
- Burgstraße (von Wilhelmstraße bis zur Straße "An den Quellen")
- Konzertplatz im Kurpark
Auf dem Gelände in der Wilhelmstraße (von Friedrichstraße bis zur Sonnenberger Straße) werden insgesamt ca. 190 Stände angeordnet, davon ca. 30 % gastronomische Speise- und Getränke-Stände und 60 % reine Getränkestände, des Weiteren 10 % allgemeine Stände mit Vorführungen und Verkaufsartikel.
Fahrgeschäfte und Kinderbelustigung befinden sich hauptsächlich auf dem Warmen Damm und dem Kurhausvorplatz, einschließlich Riesenrad.
Der Kunsthandwerkermarkt mit ca. 120 Standteilnehmern ist auf dem Konzertplatz im Kurpark positioniert.
In der Wilhelmstraße werden insgesamt 8 Deko-Tower aufgestellt. Auf den Deko-Towern wird eine Notfalldurchsageanlage installiert.
Es werden insgesamt max. 5 Bühnen einschl. Ton- und Lichttechnik aufgebaut.
Zusätzlich sind diverse WC-Anlagen, Sanitätsstationen und Kühlwagen auf dem Veranstaltungsgelände verteilt.
Es wird einen Torbogen am Kurparktor geben und es stehen optional 6 Infotafeln aus Traversen (Tower) auf dem Festgelände verteilt.
Die genaue Beschreibung der einzelnen Bühnen unter Angabe der zeitlichen Einbindung bei Auf- und Abbau der Bühnen, deren Spezifikationen und der einzusetzenden Technik sowie Veranstaltungszeiten einschließlich der Zeiten des Bühnenprogramms sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Exakte Angaben zu den Veranstaltungsflächen enthalten die Anlage C1 Veranstaltungsfläche sowie die Anlage C2 Positionen zur Leistungsbeschreibung.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Theatrium 2023 - 2025 - Veranstaltungstechnik/Bühnen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilnsdorf
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 57234
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin ist sich bewusst, dass die COVID-19-Pandemie dazu geführt hat, dass die Leistungsfähigkeit in den Jahren 2020 und 2021 ggf. nur verzerrt dargestellt werden kann. Aus diesem Grunde werden im Rahmen der Teilnahmebedingungen die entsprechenden Daten aus den vergangenen fünf Jahren abgefragt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S63AL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.