GrS Limesschule Pohlheim - Betonwerksteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 96-41-054-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
GrS Limesschule Pohlheim - Betonwerksteinarbeiten
Betonwerksteinarbeiten an der Limesschule in Pohlheim
Limesschule Pohlheim Pestalozzistraße 10 35415 Pohlheim
Der Landkreis Gießen plant auf dem Gelände der Grundschule Limesschule in der Pestalozzistraße 10, 34515 Pohlheim, Flur 9, Flurstück 440, den Ersatzneubau einer 4-zügigen Grundschule.
Das Schulgebäude liegt in einem Wohngebiet am Ortsrand der Gemeinde Pohlheim im Ortsteil Watzenborn-Steinberg und wird seit den 1960er Jahren als Schulstandort genutzt. Das vorhandene Grundstück ist ein Hanggrundstück mit von Süden nach Norden seicht abfallendem Gelände.
Das vorgesehene Baugrundstück für den Neubau befindet sich im nordöstlichen Teil des Bestandsgrundstücks (Flur-Nr. 9, Flurstück 440) auf grüner Wiese unterhalb des Bauteils "Haus Nr. 5". Eigentümer des Grundstückes ist der Landkreis Gießen.
Der Ersatzneubau der Limesschule Pohlheim entspricht der Gebäudeklasse 5 nach der HBO. Er wird als 3-geschossiger Massivbau in Stahlbetonskelettbauweise errichtet. Seine Grundrissform ist riegelförmig. Über einen Verbindungssteg im 1. Obergeschoss erfolgt die barrierefreie Anbindung an den Bestand. Die Verknüpfung erfolgt über einen Steg im Bereich der Halle im Neubau bzw. des Treppenraumes im Altbau Haus Nr. 5.
Im Zuge der Betonwerksteinarbeiten sollen alle Verkehrsflächen der Schule mit Betonwerkstein ausgestattet werden. Insgesamt sind dabei etwa 670m2 Bodenfläche zu bekleiden. Außerdem sollen alle Treppen mit Betonwerksteinplatten und Setzstufen belegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Leistung wurde bereits einmal im offenen Verfahren vergeben. Wegen Kündigung des Vertrages ist die Leistung nun erneut auszuschreiben. Aufgrund des vorgegebenen zeitlichen Rahmens auf der Baustelle besteht kein Spielraum für die Durchführung eines Verfahrens mit regulären Fristen, das Verfahren wird daher als beschleunigtes Verfahren durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Fliesen & Naturstein Reich und schön GmbH
Ort: Unterbreizbach
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36414
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVTYYDYY0Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]