Wissenschaftliche Software-Erstellung und technische Unterstützung für Beschleuniger-Steuerung und Beschleuniger-Maschinenschutzfunktionen für FAIR Referenznummer der Bekanntmachung: 23/2600007392
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Software-Erstellung und technische Unterstützung für Beschleuniger-Steuerung und Beschleuniger-Maschinenschutzfunktionen für FAIR
Ausgeschrieben wird die Erstellung von spezifischer wissenschaftlicher Software für die Steuerung, Bedienung, Optimierung und Überwachung sowie von spezifischen Schutzfunktionen von Teilchenbeschleunigern mit hochintensiven Ionenstrahlen sowie damit verbundene Software für Diagnose, Verarbeitung, Bedienung und Inbetriebnahme von strahldiagnostische Detektor- und Messdatenerfassungssystemen. Die Erstellung dieser Software erfolgt gesteuert durch die Fachabteilung "Control Systems" (ACO) im Rahmen des FAIR-Projekts der GSI Darmstadt.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung in Darmstadt betreibt eine der führenden Teilchenbeschleunigeranlagen für die Wissenschaft. In den nächsten Jahren wird in internationaler Zusammenarbeit die neue Anlage FAIR (Facility for Antiproton and Ion Research) entstehen, eines der größten Forschungsvorhaben weltweit. Gleichzeitig müssen die bestehenden Beschleunigeranlagen der GSI als Injektoren für FAIR ertüchtigt werden. GSI und FAIR bieten die Gelegenheit, in diesem internationalen Umfeld mit einem Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammenzuarbeiten, das sich täglich dafür einsetzt, Wissenschaft auf Weltniveau zu betreiben.
Ausgeschrieben wird die Erstellung von spezifischer wissenschaftlicher Software für die Steuerung, Bedienung, Optimierung und Überwachung sowie von spezifischen Schutzfunktionen von Teilchenbeschleunigern mit hochintensiven Ionenstrahlen sowie damit verbundene Software für Diagnose, Verarbeitung, Bedienung und Inbetriebnahme von strahldiagnostische Detektor- und Messdatenerfassungssystemen. Die Erstellung dieser Software erfolgt gesteuert durch die Fachabteilung "Control Systems" (ACO) im Rahmen des FAIR-Projekts der GSI Darmstadt.
Es wird ein werkvertraglicher EVB-IT-Erstellungsvertrag zugrunde gelegt.
Ein Zahlungsplan wird nach Zuschlagserteilung gemeinsam mit dem AN erarbeitet.
Reisen sind nach Freigabe des AG möglich und werden nach Bundesreisekostengesetzt abgerechnet.
Das Gesamtprojektumfasst vorranging die folgenden Teilprojekte:
1 Softwareerstellung für FAIR Maschinenschutzsyteme
1.1 Softwareerstellung FBAS (Fast Beam Abort/Inhibit System)
1.2 Softwareerstellung Fast-BLM (Fast Beam Loss Monitor System)
1.3 Softwareerstellung BTM (Beam Transmission Monitoring/Control) System
1.4 Softwareerstellung für Safe Operation Management
1.5 Softwareerstellung Device Permit Service System
2 Software-Erstellung FAIR Inbetriebnahme Software
2.1 Softwareerstellung Acc-Testing Framework
2.2 Erstellung von Test/Analysemodulen im Acc-Testing Framework
3 FAIR Strahldiagnosesysteme
3.1 Softwareerstellung SIS18 BPM Messsystem
3.2 Softwareerstellung SIS100 BPM Messsystem
3.3 Softwareerstellung HEBT BPM Messsystem
3.4 Libera Software Upgrade auf OS RHEL/Rocky 9
4 Ertüchtigung UNILAC Kontrollsystem für FAIR Integration
4.1 Erstellung PHAS-Programm
4.2 Erweiterung BPM-Bedienprogramm (Device Access)
4.3 Erstellung BPM-Bedienprogramm (FESA)
Die einzelnen Arbeitspakete werden detailliert in der Leistungsbeschreibung erläutert:
Anmerkungen zum Arbeitsaufwand
Der Auftraggeber schätzt den Bedarf pro Arbeitspaket wie folgt. Dabei wird klargestellt, dass diese Angaben zur Kalkulation des Angebotes und zur qualitätsgesicherten Entwicklung dienen. Der prognostizierte Aufwand kann insgesamt kurzfristig stark variieren. Insofern ist eine sehr hohe Flexibilität und kurze Reaktionszeit der auftragsausführenden Person von entscheidender Bedeutung.
Ein Anspruch auf die Aufwandsschätzung des AGs besteht für den Auftragnehmer nicht. Die Angaben sind eine unverbindliche Schätzung, die somit nicht als Prognose, Zusicherung, Abnahmegarantie o.ä. zu verstehen ist.
Die Vergütung erfolgt werkvertraglich gegen entsprechenden Nachweis pro Arbeits(teil)paket analog zur o. g. tabellarischen Darstellung des Arbeitsumfangs, gemäß angebotener (Teil-)Fixpreise über die gesamte Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - Angaben im Dokument "3a Eignungskriterien - Ausschlusskriterien.xlsx" erforderlich
Abschnitt IV: Verfahren
2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
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Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt:
I. Eignungskriterien
Um Ihre Eignung nachzuweisen, beachten Sie bitte die folgenden drei Punkte, die im Dokument "Checkliste Prüfung Eignungskriterien - Ausschlusskriterien.xlsx" als Eigenerklärung einzureichen sind:
Darin wurden folgende Ausschlusskriterien festgelegt:
- Der geplante Projektstart muss zum 15. Juli 2023, spätestens zum 01. August 2023, möglich sein
- Der Bieter ist bereit und geeignet ausgestattet, um seine Tätigkeit in Tele-Arbeit auszuführen. Der Bewerber gewährleistet eine Vor-Ort-Tätigkeit der den Auftrag ausführenden Person von bis zu 10% nach Bedarf des Auftraggebers.
- Der Bieter kann die gesamte geforderte Leistung mit einem Mitarbeiter erbringen.
II. Leistungskriterien
Preis : Leistung = 40 : 60
Als Preis der auf dem Angebotsformblatt angegebene Pauschalfestpreis in die Wertung ein.
Leistungs- und Ausschlusskriterien:
Gesucht wird ein(e) promovierte(r) Physiker(in) (Fachrichtung Beschleunigerphysik) mit
- mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Beschleunigerbereich in Forschungseinrichtungen
- praktischer Erfahrung in der Inbetriebnahme und dem Betrieb von Teilchenbeschleunigern
- praktische Erfahrung in der Funktionsweise, Auslegung, Entwicklung und Inbetriebnahme von Maschinenschutzfunktionen für Beschleuniger mit hochintensiven Protonen- und Ionenstrahlen.
- praktische Erfahrung in der Entwicklung und Inbetriebnahme von strahldiagnostischen Mess- und Datenerfassungs-Systemen.
- mind. 5-jährige Erfahrung mit Softwareentwicklung in Java und Kenntnisse aktueller moderner Software-Technologien und -Frameworks.
- mind. 5 Jahre Erfahrung in Iterativer Software-Entwicklung und relevanter Entwicklungsprozesse.
- exzellenten Kenntnissen in möglichst allen im folgenden genannten Fachgebieten, insbesondere (zu den folgenden 3 Punkten werden Referenzen gefordert, die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes bewertet werden - siehe Punkt 6 ff im Dokument "2 Bewerbungsbedingungen"):
o Physik und Technik von Maschinenschutzfunktionen bei Beschleunigern mit hochintensiven Protonen- und Ionenstrahlen
o Strahldiagnose-Messdatenerfassungssysteme, deren physikalischen Mess-prinzipien, Eigenschaften, Architektur, Betriebsanwendungen
o Beschleuniger-Betriebsanwendungen und Automatisierung im Beschleunigerumfeld, insbesondere für Commissioning und Operation
- Kenntnissen aus Großforschungseinrichtungen mit Schwerpunkt Hochenergiephysik
- sehr gute Deutsch- und Englischkenntnissen in Wort und Schrift
Die Wertung der Angebote erfolgt, wie in den Bewerbungsbedingungen unter Punkt 6 ff. angegeben.
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Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY166HF6X4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bitte beachten Sie hierzu in der Bekanntmachung den Punkt VI. 3) Zusätzliche Angaben, der die gesamte Rechtsmittelbelehrung enthält, die hier aus Platzgründen nicht eingefügt werden kann.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland