SPGK_Nordmainische S-Bahn - VP1, Rohbau Tunnel und unterirdische Verkehrsstation Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62593
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_Nordmainische S-Bahn - VP1, Rohbau Tunnel und unterirdische Verkehrsstation
BE-Fläche 47.000m², Aushub/Verfüllung Station 239.400 m³, Aushub/Verfüllung Trog 22.600 m³, Aushub/Verfüllung Schächte 48.000 m³, Verfüllung Station inkl. Verfüllung Bohrugen 17.500 m³, Verfüllung Trog inkl. Verfüllung Bohrungen 2.500 m³, Verfüllung Schächte/Tunnel inkl. Verfüllung Borhungen 25.000 m³, Tunnelröhre für Fahrbahn Nordröhre (ohne unterirdische Verkehrsstation) 1.200 m, Tunnelröhre für Fahrbahn Südröhre (ohne unterirdische Verkehrsstation) 1.200 m, Trog (für beide Fahrbahnen) 187 m, Länge Verkehrsstation inkl. jeweils 2m Dicke Wände 214 m, Beton Verkehrsstation inkl. Beton für Bohrpfähle und Magerbeton 91.000 m³, Beton Tunnel + VGF 56.500 m³, Beton Trog 8.800 m³, Stahl Verkehrsstation, Bewehrungsstahl, ohne Stahlbeton! -> siehe Beton 10.100 to, Stahl Tunnel Bewehrungsstahl 6.000 to, Stahl Trog Bewehrungsstahl 1.100 to, Bohrpfähle Station 19.900 m, Bohrpfähle Trog 4.400 m, Bohrpfähle Tunnel/Schächte 20.100 m, Spundwand/Verbau Trägerbohlverbau Station 2.100 m², Spundwand/Verbau Trog 900 m², Spundwand/Verbau Tunnel/Schächte 2.800 m², 1 St. Tunnelvortriebsmaschine, Wasserschutzmaßnahmen Einleitung in den Main Station 8.900.000 m³, Wasserschutzmaßnahmen Einleitung in den Main Trog 6.400 m³, Wasserschutzmaßnahmen Einleitung in den Main / Kanalisation Tunnel/Schächte 1.900.000 m³
siehe II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 3 v.H. der Auftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Konstruktiver Ingenieurbau:
-Massive Stützbauwerke
-Konstruktiver Ingenieurbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Allgemeiner Erd- und Tiefbau:
-Erdbauwerke;
-Erdbauwerke-Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
Bauleistung für Kabel:
-Kabelführungssysteme incl. Tiefbau;
-Kabelverlegung;
-Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
Spezialtiefbau:
-Gründungen Pfähle;
-Verankerungen;
-Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
-Stützbauwerke;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Brunnenstraße 29-31, 40223 Düsseldorf
2. DB Engineering & Consulting GmbH, Hahnstraße 52, 60528 Frankfurt am Main
3. Bosch & Partner GmbH, Kirchhoffstraße 2c, 44623 Herne
4. Dr. Spang GmbH, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH
Rosi-Wolfstein-Straße 6, 58453 Witten
5. Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH, Schall und Erschütterung, Heinrich-Hertz-Straße 2, 64295
Darmstadt
6. ISB Rhein-Main, Strahlenberger Weg 6, 60599 Frankfurt/M.
7. IMM Maidl & Maidl Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG, Universitätsstraße 142, 44799
Bochum
8. STUVAtec GmbH, Mathias-Brüggen-Straße 41, 50827 Köln
9. DB Kommunikationstechnik, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn
10. AFRY Deutschland GmbH, Siegburger Straße 229b, 50679 Köln
11. DB Station & Service AG
12. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Lindleystraße 11, 60314 Frankfurt am Main
13. Müller + Hereth Ingenieurbüro für Tunnel- und Felsbau GmbH, Dortmunder Straße 8,
D-99086 Erfurt
14. Büro für angewandte Ökologie und Faunistik - naturkultur GmbH, Hafenstraße 28,
34125 Kassel
15. Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, Max-Planck-Str. 15, 97204 Höchberg
16. BPK Fire Safety Consultants GmbH & Co. KG, Wahlerstraße 32, 40472 Düsseldorf
17. DigiBau GmbH, Bauhofstr. 28, 68623 Lampertheim
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.