Werkstattausstattung Lackierung Ägypten Referenznummer der Bekanntmachung: 7200075318
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werkstattausstattung Lackierung Ägypten
Lieferung einer Werkstattausstattung Lackierung für Ägypten
Endverwendungsland 00000 Ägypten FCA Seehafen Hamburg (Incoterms 2020)
Lieferung einer Werkstattausstattung Lackierung für Ägypten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 2 WRegG vorliegen und Erklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Vertragsbeziehungen mit der GIZ.
Nachweis eines jährlichen Nettoumsatz der letzten 3 Jahre, in der Lieferung von Werkstattausstattung.
in Höhe von mindestens 300.000 EUR jeweils aus den Jahren 2020, 2021 und 2022.
- Nachweis ISO 9001 des Bieterunternehmens/Bietergemeinschaft oder anerkannte gleichwertige Zertifizierung.
- Nachweis von 3 Referenzprojekten in den letzten 3 Jahren über die Lieferung von Werkstattausstattung.
- Nachweis einer Vertretung in Ägypten als Ansprechpartner für die Koordination von Service-, Gewährleistungs-/, Garantieangelegenheiten und Reparaturabwicklungen für den ausgeschriebenen Bereich.
- Nachweis (mindestens in Eigenerklärung), dass das zu entsendende Fachpersonal für Installation, Inbetriebnahme und Training die englische Sprache in Wort und Schrift beherrscht. (Nicht notwendig, wenn das zu entsendende Personal arabisch spricht) und mindestens über die Qualifikation eines Facharbeiters aus dem ausgeschriebenen Bereich verfügt.
Dem Angebot sind die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) - Fassung Mai 2021 - der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zugrunde zu legen. Diese werden Vertragsbestandteil bei Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRY169PR775
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.