Ökostrom 2024ff.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostrom 2024ff.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energie Anlagen an Abnahmestellen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH für die Lieferjahre 2024 bis 2026 mit Nachweisführung über Herkunftsnachweise (HKN).
Nähere Beschreibung der ausgeschriebenen Leistungen – siehe Ziffer II.2.4.
Standorte der DFS im gesamten Bundesgebiet
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbare Energien-Anlagen frei Abnahmestelle entsprechend dem tatsächlichen Bedarf (Vollstromversorgung) an die DSF für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren. Alle für die ausgeschriebene Vollstromlieferung erforderlichen Dienstleistungen werden vom Auftragnehmer übernommen.
Der Gesamtumfang beträgt für die Lieferjahre rund 38 GWh pro Jahr in insgesamt 343 Abnahmestellen:
- 87 leistungsgemessenen Abnahmestellen mit einem Strombedarf von 33 GWh pro Jahr,
- 256 nicht leistungsgemessenen Abnahmestellen mit einem Strombedarf von 5 GWh pro Jahr.
Die Abnahmestellen liegen in 73 Netzgebieten im gesamten Bundesgebiet.
Der Nachweis des Anteils aus regenerativen Energiequellen hat über das Herkunftsnachweisregister entsprechend § 79 EEG 2023 und Art. 15 der Richtlinie 2009/28/EG zu erfolgen.
Hinweis zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
1. Angebotspreis, der alle Kosten für die Erzeugung und die Lieferung des Stroms beinhaltet, über die gesamte Vertragslaufzeit mit einer Gewichtung von 60%.
2. Qualitätskriterium für Herkunftsnachweise mit einer Gewichtung von 20 % (Alter der Anlagen und Anteil der Herkunftsnachweise aus dem eigenen Portfolio des Bieters).
3. Qualitätskriterium für das Kundenportal mit einer Gewichtung von 20%.
Weitere Details finden sich in der Anlage zur Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sowie Angebots – Verfahrensbeschreibung.
Hinweis bezüglich der Angabe des Auftragswertes: Der angegebene Betrag in Höhe von 1.001 € stellt nicht den tatsächlichen Auftragswert dar. Gemäß § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VGV erfolgt keine Veröffentlichung des genauen Auftragswertes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökostrom 2024ff.
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Eignungsleihe (§ 47 VgV): Plant ein Bewerber die Eignungsleihe, so sind die gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Angaben / Informationen / Unterlagen auch von den „anderen“ Unternehmen im Sinne des § 47 Abs. I VgV einzureichen. Zusätzlich ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen einzureichen, die eine verbindliche Aussage über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel / Ressourcen zur Erfüllung im Auftragsfall beinhaltet. Für die Eignungsleihe gelten die Bestimmungen von § 47 Abs. 1 S.3 und Abs. 3 VgV.
2. Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften müssen mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung abgeben.
3. Die Korrespondenz im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache und ausschließlich über das System subreport Elvis.
4. Ebenfalls sind die Teilnahmeanträge und späteren Angebote ausschließlich nur elektronisch via: https://www.subreport.de/E14594813 einzureichen.
Die Abgabe der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote erfolgt ausschließlich über die Funktion „Teilnahmeanträge“ / „Angebote“ “abgeben“. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten über die Funktion „Kommunikation“ oder anderes führt zum direkten Ausschluss vom Wettbewerb.
5. Bei technischen Störungen oder Fragen zur Handhabung des Systems wenden Sie sich bitte direkt an subreport unter +49 221 985 78-0 bzw. [gelöscht].
6. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote erhält der Bewerber / Bieter keine Kostenerstattung.
7. Folgende Phasen sind für das Vergabeverfahren vorgesehen:
- Eingang und Bewertung der Teilnahmeanträge
- formale Prüfung der Teilnahmeanträge und Eignungsprüfung
- Aufforderung zur Angebotsabgabe
- Eingang der indikativen Erstangebote, formale Prüfung und Bewertung, Verhandlungsgespräche
- Bewertung auf Grundlage der Zuschlagskriterien und Verhandlungsgespräche
- Aufforderung zur Angebotsabgabe BAFO (Best and final offer)
- Abschließende Bewertung der Angebote
- Zuschlagsentscheidung
Hinweis zur Information über nicht berücksichtigte Angebote:
Aufgrund der aktuellen Marktsituation und der damit verbundenen erheblichen Marktpreis-Risiken, die aus einer Einhaltung der sich aus der Wartefrist nach § 134 GWB (10 Kalendertage) ergebenden Bindefristen resultieren würden, wird in diesem Verhandlungsverfahren die Bindefrist ggfls. verkürzt. Eine Bindefrist mit Berücksichtigung der Informationsfrist ist vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Situation und der daraus resultierenden Marktpreissituation im Energiemarkt derzeit nicht umsetzbar. Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter sein ausdrückliches Einverständnis zum Verzicht auf den Erhalt einer Vorabinformation gemäß § 134 GWB. Gleichzeitig erklärt der Bieter mit der Abgabe eines Angebotes seinen Verzicht auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wegen unterbliebener Vorabinformation gemäß § 134 GWB. Der Auftraggeber wird die unterlegenen Bieter unverzüglich nach Beendigung des Vergabeverfahrens über den Namen des erfolgreichen Bieters und die Gründe der Nichtberücksichtigung informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de