Digital Information Broker (DIB) Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 055/23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digital Information Broker (DIB)
Aufbau eines zentralen, echtzeitfähigen, nachrichtenbasierten System zur Bereitstellung von
Fahrgastinformationen als Single-Point-of-Truth der relevanten Daten. Dabei sollen Bestandssysteme
anhand eines zentralen Datenbrokers vernetzt werden, um eine zukunftsfähige und erweiterbare
Systemarchitektur zu verwirklichen. Auch zukünftigen Systemen soll eine einfache Systemintegration
ermöglicht werden. Weiterhin soll durch den Aufbau eines Content Management Systems für die
Fahrgastinformation ein innovatives Tool eingeführt werden, dass der VGF flexible Möglichkeiten beim
Einsatz von Webseiten und Multifunktionsdisplays bietet.
Auszug aus dem Leistungsverzeichnis
Vorbemerkungen zur Angebotsbearbeitung
Die Bewertungsmatrix beschreibt die Anforderungen,
die seitens der VGF an den Beschaffungsgegenstand
sowie die zu erbringende Dienstleistung gestellt
werden.
Die zu realisierenden Anforderungen sind durch die
LV-Pos.-Nummer in der gleichnamigen Spalte
gekennzeichnet.
Info: In der Spalte „Objekttyp + Verbindlichkeit" sind
Informationen mit einem „I" gekennzeichnet.
Muss: Anforderungen, die zwingend zu realisieren
sind, sind in Spalte „Objekttyp + Verbindlichkeit“ mit
einem „M“ gekennzeichnet. Wird eine dieser
Anforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot von der
Wertung ausgeschlossen.
Soll: Anforderungen, die eine große Wichtigkeit
darstellen, sind Soll-Kriterien und mit „S"
gekennzeichnet. Beim Erfüllen wirkt sich dies positiv
auf die Auswahl des Bieters aus (Auswahl des Bieters
nach: 50% Preis / 50% Leistungen)
Der AN ist gleichzeitig auch der GU und trägt die
Hauptverantwortung für das Ausführen der Arbeiten.
Er darf auch Subunternehmen beauftragen, um ein
Produkt z.B. die geforderte VDV-DDS zukaufen zu
können.
Sollten sich im Laufe des Projektes neue
Kenntnisstände ergeben, bei welchen Erweiterungen
sinnvoll bzw. nötig sind, werden diese zusammen mit
VGF und AN abgestimmt. Diese können als
Changerequest im Rahmen des Projektes umgesetzt
werden.
Durch die Komplexität des "DIB" müssen besonders
die inhaltlichen Punkte zwischen VGF und AN
während des Projektes agil miteinander abgestimmt
und besprochen werden.
In der Spalte: "Kurze Beschreibung / Kenntnisnahme"
muss der Bieter die Kenntnisnahme der MUSS (M)
und INFO (I) Punkte und deren Umsetzung
bestätigen. Bei Erfüllung müssen die Punkte mittels
Haken abgehakt werden oder anderweitig klar
ersichtlich zugestimmt werden. Bei einigen MUSS-
Anforderungen (M) wird eine kurze Beschreibung
oder ein Konzept gefordert.
Bei den SOLL-Anforderungen (S) wird entweder eine
kurze Beschreibung in wenigen Sätzen oder ein
Konzept gefordert, in welchem die Umsetzung noch
genauer beschrieben wird.
Sollte nur eine kurze Beschreibung seitens VGF
gefordert sein, aber der Bieter möchte eine genauere
Umsetzung aufweisen, so darf er anstatt der Kurzen
Beschreibung auf ein Konzept verweisen.
Die Bewertung der SOLL-Anforderungen werden
folgendermaßen gewichtet:
0 = Nicht erfüllt
5 = Erfüllt
7,5 = Übertroffen
10 = Weit übertroffen
Werden die SOLL-Anforderungen übertroffen (7,5
Punkte) oder weit übertroffen (10 Punkte), so ist dies
plausibel darzulegen und in der Spalte "Bei
Übererfüllen von SOLL-Anforderungen" einzutragen.
Wenn die Begründung bereits im Konzept erfolgt ist,
muss ein Verweis auf die Begründung im Konzept
eingetragen werden. Der Bieter bewertet sich hierbei
selbst.
Sollte die Begründung unplausibel und/oder aus Sicht
der VGF keine Übererfüllung vorliegen, so kann die
VGF bei der Auswertung eine abweichende
Bewertung abgeben.
Angebotsabgabe (inkl. Konzepte),
Projektmanagement, Dokumentation und
Abstimmungen müssen in deutscher Sprache
erfolgen. Technische Dokumente wie Datenblätter
und Programmiercodes dürfen teils auch in englischer
Sprache sein.
Die Einzelpreise für die einzelnen Punkte müssen in
der Bewertungsmatrix eingetragen werden. Die
daraus resultierenden Gesamtpreise müssen dann
von der Bewertungsmatrix übernommen und im LV
angegeben werden.
Die LV-Positionen sind identisch zu den Kapitel-Nr. in
der Bewertungsmatrix.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21;
— Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz.
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter
vorgegeben
Der geforderte Mindestjahresumsatz der letzten drei (3) Jahren muss pro Jahr mind. 4 Million Euro betragen.
Der Umsatz in den letzten drei (3) Jahren muss pro Jahr mind. 4 Million Euro betragen.
Vorlage drei (3) geeigneter Referenzen über früher ausgeführte wesentliche Liefer- und Dienstleistungen im Verkehrssektor. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens (KRITIS, BSI, Mindestanforderung Zertifizierung nach ISO/IEC 27001).
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Bei Lieferleistungen Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen. Die Einhaltung der technischen Anforderungen oder Normen durch Bescheinigung hierzu anerkannter Institutionen oder amtlicher Stellen wird bestätigt.
Vertragserfüllungsbürgschaft, Mängelanspruchsbürgschaft
Angebote mit Skonto sind zulässig. Als Frist für die Zahlbarmachung wurden 14 Tage festgelegt.
Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der individuell.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal deutsche eVergabe zur Verfügung gestellt.
Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Interessenten, die die abrufbaren Vergabeunterlagen direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden können.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform deutsche eVergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach nachzusehen, ob
Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen.
d) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom
Bieter nachzufordern.
Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
e) Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in
Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform anonymisiert beantwortet.
f) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer
Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
g) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B.
Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen)stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche
Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen,
dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
h) Der Auftraggeber akzeptiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung
des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch –
wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den
Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
k) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
-HVA L-StB Angebotsschreiben
- HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung
- Nachweis der Zertifizierung nach ISO/IEC 27001
- HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen
- HVA L-StB Erklärung Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung zur Tariftreue nach HVTG
- Vertraulichkeitserklärung
- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe
- Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer
- Eigenerklärung Sanktion gegen Russland
- Eigenerklärung Versicherungspflicht
Vertragsbedingungen:
EVB-IT_Systemvertrag, EVB-IT_Systemvertrag_AGB, besondere Vertragsbedingungen, weitere besondere Vertragsbedingungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3
GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.