Digital Information Broker (DIB) Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 055/23

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/1898dcd0-039b-421f-8632-d88d05d7cd98
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Digital Information Broker (DIB)

Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 055/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72240000 Systemanalyse und Programmierung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufbau eines zentralen, echtzeitfähigen, nachrichtenbasierten System zur Bereitstellung von

Fahrgastinformationen als Single-Point-of-Truth der relevanten Daten. Dabei sollen Bestandssysteme

anhand eines zentralen Datenbrokers vernetzt werden, um eine zukunftsfähige und erweiterbare

Systemarchitektur zu verwirklichen. Auch zukünftigen Systemen soll eine einfache Systemintegration

ermöglicht werden. Weiterhin soll durch den Aufbau eines Content Management Systems für die

Fahrgastinformation ein innovatives Tool eingeführt werden, dass der VGF flexible Möglichkeiten beim

Einsatz von Webseiten und Multifunktionsdisplays bietet.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32400000 Netzwerke
32423000 Netzwerkspeichen
32424000 Netzwerkinfrastruktur
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
48140000 Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme
48610000 Datenbanksysteme
48612000 Datenbankverwaltungssystem
48614000 Datenerfassungssystem
48800000 Informationssysteme und Server
48813000 Passagierinformationssystem
48813200 Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
72212140 Entwicklung von Software für Eisenbahnleitsysteme
72212620 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Zentralrechner
72222100 Strategische Prüfung von Informationssystemen oder -technologie
72222200 Planung von Informationssystemen oder -technologie
72224100 Planung im Bereich Systemimplementierung
72511000 Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auszug aus dem Leistungsverzeichnis

Vorbemerkungen zur Angebotsbearbeitung

Die Bewertungsmatrix beschreibt die Anforderungen,

die seitens der VGF an den Beschaffungsgegenstand

sowie die zu erbringende Dienstleistung gestellt

werden.

Die zu realisierenden Anforderungen sind durch die

LV-Pos.-Nummer in der gleichnamigen Spalte

gekennzeichnet.

Info: In der Spalte „Objekttyp + Verbindlichkeit" sind

Informationen mit einem „I" gekennzeichnet.

Muss: Anforderungen, die zwingend zu realisieren

sind, sind in Spalte „Objekttyp + Verbindlichkeit“ mit

einem „M“ gekennzeichnet. Wird eine dieser

Anforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot von der

Wertung ausgeschlossen.

Soll: Anforderungen, die eine große Wichtigkeit

darstellen, sind Soll-Kriterien und mit „S"

gekennzeichnet. Beim Erfüllen wirkt sich dies positiv

auf die Auswahl des Bieters aus (Auswahl des Bieters

nach: 50% Preis / 50% Leistungen)

Der AN ist gleichzeitig auch der GU und trägt die

Hauptverantwortung für das Ausführen der Arbeiten.

Er darf auch Subunternehmen beauftragen, um ein

Produkt z.B. die geforderte VDV-DDS zukaufen zu

können.

Sollten sich im Laufe des Projektes neue

Kenntnisstände ergeben, bei welchen Erweiterungen

sinnvoll bzw. nötig sind, werden diese zusammen mit

VGF und AN abgestimmt. Diese können als

Changerequest im Rahmen des Projektes umgesetzt

werden.

Durch die Komplexität des "DIB" müssen besonders

die inhaltlichen Punkte zwischen VGF und AN

während des Projektes agil miteinander abgestimmt

und besprochen werden.

In der Spalte: "Kurze Beschreibung / Kenntnisnahme"

muss der Bieter die Kenntnisnahme der MUSS (M)

und INFO (I) Punkte und deren Umsetzung

bestätigen. Bei Erfüllung müssen die Punkte mittels

Haken abgehakt werden oder anderweitig klar

ersichtlich zugestimmt werden. Bei einigen MUSS-

Anforderungen (M) wird eine kurze Beschreibung

oder ein Konzept gefordert.

Bei den SOLL-Anforderungen (S) wird entweder eine

kurze Beschreibung in wenigen Sätzen oder ein

Konzept gefordert, in welchem die Umsetzung noch

genauer beschrieben wird.

Sollte nur eine kurze Beschreibung seitens VGF

gefordert sein, aber der Bieter möchte eine genauere

Umsetzung aufweisen, so darf er anstatt der Kurzen

Beschreibung auf ein Konzept verweisen.

Die Bewertung der SOLL-Anforderungen werden

folgendermaßen gewichtet:

0 = Nicht erfüllt

5 = Erfüllt

7,5 = Übertroffen

10 = Weit übertroffen

Werden die SOLL-Anforderungen übertroffen (7,5

Punkte) oder weit übertroffen (10 Punkte), so ist dies

plausibel darzulegen und in der Spalte "Bei

Übererfüllen von SOLL-Anforderungen" einzutragen.

Wenn die Begründung bereits im Konzept erfolgt ist,

muss ein Verweis auf die Begründung im Konzept

eingetragen werden. Der Bieter bewertet sich hierbei

selbst.

Sollte die Begründung unplausibel und/oder aus Sicht

der VGF keine Übererfüllung vorliegen, so kann die

VGF bei der Auswertung eine abweichende

Bewertung abgeben.

Angebotsabgabe (inkl. Konzepte),

Projektmanagement, Dokumentation und

Abstimmungen müssen in deutscher Sprache

erfolgen. Technische Dokumente wie Datenblätter

und Programmiercodes dürfen teils auch in englischer

Sprache sein.

Die Einzelpreise für die einzelnen Punkte müssen in

der Bewertungsmatrix eingetragen werden. Die

daraus resultierenden Gesamtpreise müssen dann

von der Bewertungsmatrix übernommen und im LV

angegeben werden.

Die LV-Positionen sind identisch zu den Kapitel-Nr. in

der Bewertungsmatrix.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertung der Soll-Anforderungen aus der Bewertungsmatrix / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist;

— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB;

— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB;

— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21;

— Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz.

Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter

vorgegeben

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der geforderte Mindestjahresumsatz der letzten drei (3) Jahren muss pro Jahr mind. 4 Million Euro betragen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Umsatz in den letzten drei (3) Jahren muss pro Jahr mind. 4 Million Euro betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Vorlage drei (3) geeigneter Referenzen über früher ausgeführte wesentliche Liefer- und Dienstleistungen im Verkehrssektor. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen.

Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.

Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.

Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens (KRITIS, BSI, Mindestanforderung Zertifizierung nach ISO/IEC 27001).

Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.

Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Bei Lieferleistungen Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen. Die Einhaltung der technischen Anforderungen oder Normen durch Bescheinigung hierzu anerkannter Institutionen oder amtlicher Stellen wird bestätigt.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Vertragserfüllungsbürgschaft, Mängelanspruchsbürgschaft

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Angebote mit Skonto sind zulässig. Als Frist für die Zahlbarmachung wurden 14 Tage festgelegt.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der individuell.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/07/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/07/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal deutsche eVergabe zur Verfügung gestellt.

Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Interessenten, die die abrufbaren Vergabeunterlagen direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden können.

b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform deutsche eVergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach nachzusehen, ob

Nachrichten eingegangen sind.

c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.

Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen.

d) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom

Bieter nachzufordern.

Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes.

Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.

e) Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in

Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform anonymisiert beantwortet.

f) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer

Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.

g) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B.

Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen)stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche

Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen,

dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.

h) Der Auftraggeber akzeptiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis

i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.

j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung

des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch –

wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den

Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.

k) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.

Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

-HVA L-StB Angebotsschreiben

- HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung

- Nachweis der Zertifizierung nach ISO/IEC 27001

- HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen

- HVA L-StB Erklärung Bietergemeinschaft

- Eigenerklärung zur Tariftreue nach HVTG

- Vertraulichkeitserklärung

- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe

- Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer

- Eigenerklärung Sanktion gegen Russland

- Eigenerklärung Versicherungspflicht

Vertragsbedingungen:

EVB-IT_Systemvertrag, EVB-IT_Systemvertrag_AGB, besondere Vertragsbedingungen, weitere besondere Vertragsbedingungen

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3

GWB:

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit

1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/06/2023

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Mühltal
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