[Dynamisches Beschaffungssystem VV BAU-STE] Neuausschreibung infolge überarbeiteter AU-Unterlagen: Bauüberwachungsleistungen Neubau ESTW-A Bf Johanngeorgenstadt inkl. BÜ 1,1 Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66287
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
[Dynamisches Beschaffungssystem VV BAU-STE] Neuausschreibung infolge überarbeiteter AU-Unterlagen: Bauüberwachungsleistungen Neubau ESTW-A Bf Johanngeorgenstadt inkl. BÜ 1,1
Neuausschreibung infolge überarbeiteter AU-Unterlagen: Bauüberwachungsleistungen Neubau ESTW-A Bf Johanngeorgenstadt inkl. BÜ 1,1
23FEI66287 - [Dynamisches Beschaffungssystem VV BAU-STE] Neuausschreibung infolge überarbeiteter AU-Unterlagen: Bauüberwachungsleistungen Neubau ESTW-A Bf Johanngeorgenstadt
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Für den Betrieb eines Dynamischen Beschaffungssystems gelten die Grundsätze der SektVO §20, die u.a. die Vorschriften für das nicht offene Verfahren bei der Auftragsvergabe vorsieht (Sekt VO §20 (2)).
Das Dynamische Beschaffungssystem wird unter der Bekanntmachung 2023/S 005-010782 geführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
[Dynamisches Beschaffungssystem VV BAU-STE] Neuausschreibung infolge überarbeiteter AU-Unterlagen: Bauüberwachungsleistungen Neubau ESTW-A Bf Johanngeorgenstadt inkl. BÜ 1,1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.