Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/
Abschnitt II: Gegenstand
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Tutzing
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden .
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Tutzing
Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung
MKA 08 - Absperren von Suchschachtungsstandorten und nachträgliches Schließen
Der AN ist mit der Ausführung von Vorschachtungen als Handschachtungen beauftragt. Die erforderliche Sicherung derSchächte bedarf zusätzlicher Sicherung durch Absperrmaterial, da eine Prüfung zeitlich getrennt von der Öffnung der Standortestattfinden soll. Ein Ausbleiben der Sicherung hätte zur Folge, dass die Suchstandorte sofort wieder geschlossen werdenmüssten.Die Beauftragung eines Dritten ist baulogistisch und sicherungstechnisch nicht möglich, da zwischen Anlieferung desSicherungmaterials durch einen Dritten zeitweise Suchschachtungen offen stehen würden, die ein Sicherheitsrisiko darstellen.Aus den unter beschriebenen Gründen ist eine separate Vergabe zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich und würde zuerheblichem Mehraufwand und Verzögerungen im Projektablauf führen. Da Arbeiten nicht fortgesetzt werden können.