2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
225 - Bei den folgenden Leistungen handelt es sich um Anpassungen der Vertragsleistungen, welche im Zuge der technischen Bearbeitung festgestellt wurden. Ohne die Ausführung dieser Leistungen können die vertraglich geschuldeten Leistungen durch den AN nicht erbracht werden. Die Möglichkeit einer früheren Vertragsänderung bestand dabei nicht.
- zusätzliche Schraubbewehrungsanschlüsse
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
225 - Bei den folgenden Leistungen handelt es sich um Anpassungen der Vertragsleistungen, welche im Zuge der technischen Bearbeitung festgestellt wurden. Ohne die Ausführung dieser Leistungen können die vertraglich geschuldeten Leistungen durch den AN nicht erbracht werden. Die Möglichkeit einer früheren Vertragsänderung bestand dabei nicht.
- zusätzliche Schraubbewehrungsanschlüsse
Im Zuge der technischen Bearbeitung ergaben sich gegenüber der für die Ausschreibung überschlägig ermittelten Stahlmengen bzw. Bewehrungsgrade Steigerungen. Um die ermittelten Stahlmengen innerhalb der Bauwerksgeometrie regelkonform einbauen zu können sind zusätzliche Schraubbewehrungsanschlüsse technisch notwendig. Der AN ist bereits mit den übrigen Bewehrungsarbeiten beauftragt. Ein wechsel des AN ist aufgrund einer nicht eindeutigen Leistungs- bzw. Gewehrleistungsabrenzung (sowohl techn., als auch finanz. Risiko), sowie einer äußerst schwierigen Koordination auf dem sehr engen und dynamischen Baufeld nicht möglich. Sämtliche bautechnische Abläufe würden durch einen Wechsel des AN erheblich behindert. Ein Wechsel des AN ist zudem aufgrund der dringenden Erforderlichkeit dieser Leistungen zur Ausführung der vertraglichen Hauptleistungspflichten mit einem erheblichen Zeitrisiko verbunden (u.a. durch Koordinierung der durch einen AN Wechsel entstehenden Schnittstellen).