GE/PSS/TE Dessau - Wolfen und Gegenrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60257
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
GE/PSS/TE Dessau - Wolfen und Gegenrichtung
Dessau-Roßlau
-22055 m Gleiserneuerung mit Fließbandverfahren und maschinelle Bettungsreinigung
- 3061 m konventioneller Gleisumbau mit Bettungserneuerung
- 3040 m Einbau einer Planumsschutzschicht
- 3365 m Einbau einer Tiefenentwässerung
- 4812 m Erneuerung Bahngraben
- 1 Stck. Erneuerung Bahnübergang
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
GE/PSS/TE Dessau - Wolfen und Gegenrichtung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dessau-Roßlau
-22055 m Gleiserneuerung mit Fließbandverfahren und maschinelle Bettungsreinigung
- 3061 m konventioneller Gleisumbau mit Bettungserneuerung
- 3040 m Einbau einer Planumsschutzschicht
- 3365 m Einbau einer Tiefenentwässerung
- 4812 m Erneuerung Bahngraben
- 1 Stck. Erneuerung Bahnübergang
geänderte Leistung Lieferung Neuschienen
a) Die Neuschienen sollten durch den AG in Einzellängen von 180 m beigestellt werden. Durch das Schienewerk wurde für einen Umbauabschnitt ( 7600m )die Schienen in Einzellängen vom 60m geliefert. Durch diesen Umstand entstanden dem AN - erheblicher Mehraufwand für die Entladung
- erheblicher Mehraufwand für das Auslegen der Schienen für den Umbauzug
- erhebliche Minderung der Leistung beim maschinellen Gleisumbau
- erheblicher Mehraufwand für die Herstellung des Lückenlosen Gleises
b) Der Einbau der Neuschienen ist Bestandteil des Vertrages und somit geschuldetes Bau-Soll. Im vorliegenden Fall entstanden dem AN erhebliche Mehraufwendungen beim Einbau.