Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 6-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32151
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fabian Finsterbusch
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 6-7
Strecke zwischen Hanau und Gelnhausen
Die wesentlichen Maßnahmen sind:
23.000 m Neubau eines 4. Streckengleises
60.000 m geänderte Gleislage der 3 Streckengleise sowie Untergrundertüchtigung für V = 230 km/h
70.000 m Gleisentwässerungsanlagen und Betonkabelkanäle
Ca. 97 Weichenneubauten incl. Weichenheizungsanlagen
Neubau von 7 Aufzugsanlagen
80.000 m neue Oberleitungsarbeiten
Anpassungen von Weichenheizstationen
17.000 m neue Schallschutzanlagen
15.000 m Schallschutzanlagen zwischen den Gleisanlagen
15 Kreuzungsbauwerke (Straßenüberführungen)
10 Eisenbahnüberführungen und 1 Überwerfungsbauwerk
6 Neubau von Verkehrsstationen incl. Beleuchtungsanlagen
4 Untersuchungen von Bestandsbauwerken
23.000 m Kabeltrassen incl. Koordination und fachdienstl. Abstimmungen
Bauphasen- und Logistikkonzepte
Rettungswegkonzepte für die Strecke von Hanau- Gelnhausen
4 EKrG- Kreuzungsverträge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 Planung VA, IBW, TW, EEA, OL .......
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke zwischen Hanau und Gelnhausen
Die wesentlichen Maßnahmen sind:
23.000 m Neubau eines 4. Streckengleises
60.000 m geänderte Gleislage der 3 Streckengleise sowie Untergrundertüchtigung für V = 230 km/h
70.000 m Gleisentwässerungsanlagen und Betonkabelkanäle
Ca. 97 Weichenneubauten incl. Weichenheizungsanlagen
Neubau von 7 Aufzugsanlagen
80.000 m neue Oberleitungsarbeiten
Anpassungen von Weichenheizstationen
17.000 m neue Schallschutzanlagen
15.000 m Schallschutzanlagen zwischen den Gleisanlagen
15 Kreuzungsbauwerke (Straßenüberführungen)
10 Eisenbahnüberführungen und 1 Überwerfungsbauwerk
6 Neubau von Verkehrsstationen incl. Beleuchtungsanlagen
4 Untersuchungen von Bestandsbauwerken
23.000 m Kabeltrassen incl. Koordination und fachdienstl. Abstimmungen
Bauphasen- und Logistikkonzepte
Rettungswegkonzepte für die Strecke von Hanau- Gelnhausen
4 EKrG- Kreuzungsverträge
Nachtrag 144: Die Durchführung des CSM-Prozess ist im Rahmen der EP gemäß RIL abzuschließen. Diese Leistung wurde in den Leistungsbildern zu KIB und TA nicht ausgewählt und daher nicht vertraglich vereinbart. Der Abschluss des CSM-Verfahrens in der EP ein Pflichtbestandteil des Quality Gate EP.
Die CSM-Prüfung erfolgt auf Basis der Planungsergebnisse der EP und ist laut Prozessbeschreibung vom Planer selbst durchzuführen. Die Einbindung eines Dritten wäre demnach eine Prozessabweichung. Die Einbindung eines Dritten widerspräche der Prozessvorgabe. Weiterhin müsste sich der zusätzliche Planer zunächst inhaltlich in das Großprojekt einarbeiten. Der zusätzliche Zeitaufwand für Beauftragung und Einarbeitung steht in keinem Verhältnis zum Prüfumfang.