Bauüberwachungsleistungen DSTW Mainz Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65309
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bouaziz, Yaser
E-Mail:
Telefon: +49 6926545520
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen DSTW Mainz
Bauüberwachungsleistungen DSTW Mainz
LST + TK, Lt. BÜW, Bauüberwachungsleisten gem. VV BAU-STE
Das Ziel des Projektes DSTW IHB Mainz ist es, die vorhandene veraltete Stellwerksvarianz durch die neue einheitliche digitale Stellwerkstechnik bis Dezember 2028 zu ersetzen. Durch eine einheitliche Stellwerkstechnik reduziert sich die Technikvielfalt und der Instandhaltungsaufwand nimmt ab.
Zusätzlich soll mit der neuen Technik die Grundlage für eine zentrale Betriebsführung mit einer Steuerzentrale in Mainz geschaffen werden.
EEA +OLA, Lt. Bauüberwachungsleisten gem. VV BAU-STE
Das Ziel des Projektes DSTW IHB Mainz ist es, die vorhandene veraltete Stellwerksvarianz durch die neue einheitliche digitale Stellwerkstechnik bis Dezember 2028 zu ersetzen. Durch eine einheitliche Stellwerkstechnik reduziert sich die Technikvielfalt und der Instandhaltungsaufwand nimmt ab.
Zusätzlich soll mit der neuen Technik die Grundlage für eine zentrale Betriebsführung mit einer Steu-erzentrale in Mainz geschaffen werden.
Oberbau BÜW, KTB BÜW, KIB BÜW, Hochbau BÜW, TGA Hochbau BÜW, Abfallmanagement BÜW, Vermessungstechnische BÜW, Bauüberwachungsleistungen gemäß VV Bau (KIB, VA)
Das Ziel des Projektes DSTW IHB Mainz ist es, die vorhandene veraltete Stellwerksvarianz durch die neue einheitliche digitale Stellwerkstechnik bis Dezember 2028 zu ersetzen. Durch eine einheitliche Stellwerkstechnik reduziert sich die Technikvielfalt und der Instandhaltungsaufwand nimmt ab.
Zusätzlich soll mit der neuen Technik die Grundlage für eine zentrale Betriebsführung mit einer Steuerzentrale in Mainz geschaffen werden.
Umweltfachliche BÜW, Geotechnische BÜW
Das Ziel des Projektes DSTW IHB Mainz ist es, die vorhandene veraltete Stellwerksvarianz durch die neue einheitliche digitale Stellwerkstechnik bis Dezember 2028 zu ersetzen. Durch eine einheitliche Stellwerkstechnik reduziert sich die Technikvielfalt und der Instandhaltungsaufwand nimmt ab.
Zusätzlich soll mit der neuen Technik die Grundlage für eine zentrale Betriebsführung mit einer Steuerzentrale in Mainz geschaffen werden.
SiGeKo
Das Ziel des Projektes DSTW IHB Mainz ist es, die vorhandene veraltete Stellwerksvarianz durch die neue einheitliche digitale Stellwerkstechnik bis Dezember 2028 zu ersetzen. Durch eine einheitliche Stellwerkstechnik reduziert sich die Technikvielfalt und der Instandhaltungsaufwand nimmt ab.
Zusätzlich soll mit der neuen Technik die Grundlage für eine zentrale Betriebsführung mit einer Steuerzentrale in Mainz geschaffen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Los 1 - LST + TK, Lt. BÜW, Bauüberwachungsleisten gem. VV BAU-STE
Los 2 - EEA +OLA, Lt. Bauüberwachungsleisten gem. VV BAU-STE
Los 3 - Oberbau BÜW, KTB BÜW, KIB BÜW, Hochbau BÜW, TGA Hochbau BÜW, Abfallmanagement BÜW,
Vermessungstechnische BÜW, Bauüberwachungsleistungen gemäß VV Bau (KIB, VA)
Los 4 - Umweltfachliche BÜW, Geotechnische BÜW
Los 5 - SiGeKo
siehe auch Anlage 23FEI65309_Teilnahmeantrag BÜW DSTW Mainz
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Los 1: Leitende BÜW sowie
allgemeine BÜW für die Gewerke Leit- und Sicherungstechnik und
Telekommunikationstechnik gem. VV Bau STE
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Los 1:
PQ: Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung, (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Weitere Eignungskriterien über die PQ für das Los 1 hinaus:
Leitender BÜW:
Nachweis über mind. 3 Jahre Projekterfahrung in der Bauüberwachung von komplexen Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen und durch Benennung mind. 2 Referenzprojekte in leitender Tätigkeit mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 50 Mio €.
Aktueller Nachweis der Befähigung für BÜB (Bauüberwacher Bahn) und FÜB (Fachüberwacher Bahn)
Angabe der Funktion, die der genannte Mitarbeiter im Referenzprojekt hatte
Angabe der Funktion, die der Mitarbeiter bei der hier zu vergebenen Leistung einnehmen würde.
Los 2: Allgemeine BÜW für die Gewerke elektrische Energieanlagen sowie
Oberleitungsanlagen gem. VV Bau STE
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Los 2:
PQ: Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung, (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Los 3: Allgemeine BÜW für die Gewerke:
Oberbau,
Kabeltiefbau,
konstruktiver Ingenieurbau,
Hochbau,
TGA Hochbau
gem. VV Bau sowie
abfalltechnische BÜW und
vermessungstechnische BÜW
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Los 3:
PQ: Bauüberwacher Bahn, Oberbau / Konstruktiver Ingenieurbau, (BÜB)
PQ: Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ)
Abfalltechnische BÜW:
Nachweis über mind. 2 Jahre Projekterfahrung in der Bauüberwachung von komplexen
Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen und durch Benennung mind. 2 Referenzprojekte
Vermessungstechnische BÜW:
Nachweis über mind. 5 Jahre Projekterfahrung in der Bauüberwachung von komplexen Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen mit Bezug auf Vermessungstechnischen Themen und durch Benennung mind. 2 Referenzprojekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 50 Mio €.
Los 4: Umweltfachliche BÜW und
geotechnische BÜW
Es wird keine PQ gefordert
Umweltfachliche BÜW:
Nachweis über mind. 2 Jahre Projekterfahrung in der Bauüberwachung von komplexen Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen mit Bezug auf Umweltthemen und durch Benennung mind. 2 Referenzprojekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 50 Mio €.
Geotechnische BÜW:
Nachweis über mind. 2 Jahre Projekterfahrung in der Bauüberwachung von komplexen
Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen und durch Benennung mind. 2 Referenzprojekte
Los 5: SiGeKo-Leistungen
Es wird keine PQ gefordert
Nachweis über mind. 2 Jahre Projekterfahrung in der Bauüberwachung von komplexen Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen und durch Benennung mind. 2 Referenzprojekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 50 Mio €.
Sowie den Nachweis Ausbildung SiGeKo (ggf. Nachweis Auffrischung)
siehe auch Anlage 23FEI64515_Teilnahmeantrag BÜW DSTW Mainz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.