Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0427-2023-0473
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude
Für dieses Projekt wird ein Büro mit fundierten Erfahrungen mit denkmalgeschützter Bausubstanz gesucht. Ausgeführt werden sollen Planungsleistungen Objektplanung Gebäude gemäß § 33 ff. HOAI Teil 3 (Leistungsphasen 2-8 sowie Besondere Leistungen).
Schloss Erbach im Odenwald stellt ein herausragendes Kulturdenkmal dar. Das Gebäude weist gravierende Mängel in Brandschutz und elektrischen Anlagen sowie bautechnische Schäden auf (erhebliche Rissbildungen / Verformungen aufgrund von Mängeln im Tragwerk, bauphysikalische Schäden, heruntergekommene historische Oberflächen). Die Maßnahme umfasst die grundlegende Sanierung des Schlosses einschließlich Bergfried und Archivgebäude.
Schloss Erbach, 64711 Erbach
Schloss Erbach im Odenwald stellt ein in der Region herausragendes Kulturdenkmal dar. Die Maßnahme umfasst die grundlegende Sanierung des Schlosses einschließlich Bergfried und Archivgebäude sowie der Außenanlagen. Gebäude und umgebende Freiflächen weisen gravierende Schäden an der baulichen Substanz sowie an der Ausstattung auf (Rissbildungen / Verformungen, bauphysikalische Schäden, heruntergekommene historische Oberflächen).
Das Gebäude umfasst ca. 7.070 m² BGF, verteilt auf UG - 3.OG. Museal genutzt sind EG und 1.OG. Im 2.OG befindet sich die gräfliche Wohnung. Die darüber liegenden Räumlichkeiten im 3.OG (Mansardgeschoss) stehen momentan leer und sind bautechnisch stark geschädigt.
Im Zuge der Maßnahme sollen die Schadensursachen, insbesondere an Tragwerk und Fassaden, dauerhaft behoben und die historischen Oberflächen saniert werden. Erkennbar sind hauptsächlich bauhistorisch begründete Schäden (durch Aufstockungen, An- und Umbauten, Einbau des Rittersaals etc). Entsprechend sind die Tragstrukturen bis hinein in den Dachstuhl so zu ertüchtigen, dass bei möglichst minimalen Eingriffen in die Bausubstanz weitere Verformungen und Schäden dauerhaft verhindert werden.
Weiterhin sollen die grundlegenden Mängel im Brandschutz beseitigt werden. Die ab 1903 errichtete Elektroinstallation ist in Teilen noch in Betrieb und muss erneuert werden. Ein Beleuchtungskonzept für die dem Publikum zugänglichen Räume sowie ein Konzept zur Objektsicherung ist erforderlich.
Zu berücksichtigen ist bei allen Planungen die historische Bausubstanz mit detailreicher, historisch wertvoller Gestaltung der Oberflächen, insbesondere in EG und 1.OG, auf deren Erhaltung seitens des Denkmalschutzes besonderer Wert gelegt wird.
Hauptgegenstand sind die Grundleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 33 ff. HOAI Teil 3 in allen Leistungsphasen ab Vorentwurfsplanung (LPH 2-8). Die Kosten der Maßnahme wurden auf ca. 14 Mio € (Kostengruppe 300 + 400) abgeschätzt.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gem. 743 EU Eignungskriterien mit Bewertungsmatrix:
Gemittelter Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre netto: 7 %;
Gemittelter Umsatz für entsprechende Leistungen der letzten drei Jahre netto: 7 %;
Gemittelte Gesamtzahl der Beschäftigten der letzten drei Jahre: 7 %;
Gemittelte Anzahl der festangestellten mit entsprechenden Leistungen betraute Architekten / Ingenieure in den letzten drei Geschäftsjahren: 7 %;
Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien: 72 % (Referenzen 1, 2 und 3 mit jeweils 24 %);
Ggfs. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern.
Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphase 2 und 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 - 8 sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338 (HE 736);
3) Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine;
4) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert:
Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1, S. 2, Nr. 3 VgV;;
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1, S. 2, Nr. 1 und Abs. 4, S.1, Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden 3.000.000,00 Euro, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 3.000.000,00 Euro, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme zusätzlich: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
zu 2) Mindestanforderung an den Umsatz für entsprechende Leistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude § 33 HOAI mind. 500.000,00 € (netto)/Jahr.
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Personen, die berechtigt sind die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen, in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3, S. 1, Nr. 2 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte und der vorgesehenen Person für die Projektleitung durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3, S.1, Nr. 8 VgV;
3) Darstellung von drei Referenzen (1 - 3) nach § 46 Abs. 3, S. 1, Nr. 1 VgV für erbrachte vergleichbare Leistungen. Es gehen maximal drei Referenzen in die Wertung ein. Kurzbeschreibung der Referenz mit folgenden Angaben:
- Art der Maßnahme (Sanierung / Umbau / Denkmalschutz / Art der Maßnahmen an denkmalgeschützten Bauteilen),
- Art der Nutzung (Kulturbau, Sonderbau, Sonstiges),
- Angabe der Nutzungsfläche NUF 1-6 und der BGF,
- Angabe der Baukosten (netto Gesamt),
- Projektzeit und Alter der Referenz,
- Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe der beauftragen und erbrachten Leistungsphasen nach HOAI),
- Leistungsstand der Referenz,
- Angabe der Honorarzone des Projektes (HOAI),
- Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf eine elektronische Datei in der Größe entsprechend von maximal zwei Blättern DIN A4 zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers (in Textform) vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Mindestanforderung an die Gesamtzahl der Beschäftigten: mind. 6; Mindestanforderung an die festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betrauten Architekten / Ingenieure: mind. 4;
zu 3) Mindestanforderungen an jede Referenz:
- nur Referenzen zu Sanierung oder Umbau eines Gebäudes mit Denkmalschutz,
- Mindestgröße 1.500 m² BGF,
- mindestens Leistungsphasen 3 HOAI abgeschlossen und Leistungsphase 5 HOAI in Bearbeitung,
-Referenz maximal 10 Jahre fertiggestellt (Fertigstellung nach dem 30.03.2013);
Mindestanforderungen an die Gesamtheit der wertbaren Referenzen:
- mindestens 1 Referenz einschließlich Leistungsphase 6 - 8 HOAI,
- mindestens 1 Referenz fertiggestellt,
- mindestens 1 Referenz mit denkmalgerechter Sanierung von Fassaden,
- mindestens 1 Referenz mit denkmalgerechter Sanierung von Innenräumen,
- mindestens 1 Referenz mit Restaurierung von Oberflächen.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt bei Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Wertungsmatrix (743 EU).
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, sind durch Vorlage von Befähigungsnachweisen vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, deren Anerkennung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 2013/55/EU sowie aufgrund dieser Richtlinien ergangenem nationalem Recht gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn die Mitglieder insgesamt die Zulassungsvoraussetzungen (Eignungsanforderungen) erfüllen.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt.
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (734 EU).
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (740 EU).
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (741 EU). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (742 EU).
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist zur elektronischen Kommunikation mit den Bewerbern und / oder Bietern verpflichtet.
Teilnahmeanträge oder Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Hessen elektronisch in Textform abgegeben werden, es sei denn die schriftliche Angebotsabgabe ist ausdrücklich zugelassen. Die Nichtbeachtung dieser Vorgabe hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Interessenten, die an Verfahren des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Hier erhalten Sie weitere Hinweise.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.