Schülerbeförderung "Paul-Moor-Schule" Referenznummer der Bekanntmachung: 4682
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nwm-esw.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung "Paul-Moor-Schule"
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Werra-Meißner-Kreis zur "Paul-Moor-Schule" in Wehretal-Reichensachsen (5 Lose)
Los 1: Tour „Hessisch Lichtenau, Waldkappel“
Mit Planungsstand Mai 2023 sind schultäglich 24 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag Los 1 „Schülerbeförderungsliste“ zu befördern. Die Schüler werden i.d.R. an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben.
Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (Kleinbusse „8-Sitzer plus Fahrer“). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag Los 1 „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 3 Kleinbussen zu fahren.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Anzahl der in der Anlage zum Verkehrsvertrag Los 1 „Schülerbeförderungsliste“ in der Fassung zu Beginn der Vertragslaufzeit zu befördernden Schülern von den eingesetzten Fahrzeugen befördert werden kann.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahren bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2030/2031. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Betriebslaufzeit.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahren bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2030/2031. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Betriebslaufzeit.
Die Betriebslaufzeit beginnt mit Beginn des hessischen Schuljahres 2024/2025 (1. Schultag: Montag, 26.08.2024) und endet mit dem letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2028/2029 (5 Schuljahre).
Los 2: Tour „Großalmerode, Hessisch Lichtenau, Witzenhausen“
Mit Planungsstand Mai 2023 sind schultäglich 25 Schüler (inkl. einem Umsetzer und Mitnahme Rollstuhl sowie eine Beförderung im Spezialsitz) im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag Los 2 „Schülerbeförderungsliste“ zu befördern. Die Schüler werden i.d.R.an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben.
Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (Kleinbusse „8-Sitzer plus Fahrer“) und „KBR“ (Rollstuhl-Kleinbus). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag Los 2 „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 3 Kleinbussen und 1 Rollstuhl-Kleinbus zu fahren. 1 Schüler wird derzeit noch als „Umsetzer“ befördert. Der Rollstuhl ist mit zu befördern. Während der Vertragslaufzeit wird der Schüler vrsl. nicht mehr umgesetzt werden können und ist dann im Rollstuhl sitzend zu befördern.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Anzahl der in der Anlage zum Verkehrsvertrag Los 2 „Schülerbeförderungsliste“ in der Fassung zu Beginn der Vertragslaufzeit zu befördernden Schülern von den eingesetzten Fahrzeugen befördert werden kann.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahren bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2030/2031. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Betriebslaufzeit.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahren bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2030/2031. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Betriebslaufzeit.
Die Betriebslaufzeit beginnt mit Beginn des hessischen Schuljahres 2024/2025 (1. Schultag: Montag, 26.08.2024) und endet mit dem letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2028/2029 (5 Schuljahre).
Los 3: Tour „Herleshausen, Sontra, Wehretal“
Mit Planungsstand Mai 2023 sind schultäglich 14 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag Los 3 „Schülerbeförderungsliste“ zu befördern. Die Schüler werden i.d.R.an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben.
Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (Kleinbusse „8-Sitzer plus Fahrer“). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag Los 3 „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 2 Kleinbussen zu fahren.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Anzahl der in der Anlage zum Verkehrsvertrag Los 3 „Schülerbeförderungsliste“ in der Fassung zu Beginn der Vertragslaufzeit zu befördernden Schülern von den eingesetzten Fahrzeugen befördert werden kann.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahren bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2030/2031. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Betriebslaufzeit.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahren bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2030/2031. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Betriebslaufzeit.
Die Betriebslaufzeit beginnt mit Beginn des hessischen Schuljahres 2024/2025 (1. Schultag: Montag, 26.08.2024) und endet mit dem letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2028/2029 (5 Schuljahre).
Los 4: Tour „Weißenborn, Wanfried, Meinhard“
Mit Planungsstand Mai 2023 sind schultäglich 10 Schüler und 1 Begleitperson (inkl. einem Umsetzer und Mitnahme Rollstuhl oder Buggy sowie eine Beförderung im Spezialsitz) im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag Los 4 „Schülerbeförderungsliste“ zu befördern. Die Schüler werden i.d.R. an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben.
Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (Kleinbusse „8-Sitzer plus Fahrer“). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag Los 4 „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 2 Kleinbussen zu fahren.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Anzahl der in der Anlage zum Verkehrsvertrag Los 4 „Schülerbeförderungsliste“ in der Fassung zu Beginn der Vertragslaufzeit zu befördernden Schülern von den eingesetzten Fahrzeugen befördert werden kann.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahren bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2030/2031. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Betriebslaufzeit.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahren bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2030/2031. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Betriebslaufzeit.
Die Betriebslaufzeit beginnt mit Beginn des hessischen Schuljahres 2024/2025 (1. Schultag: Montag, 26.08.2024) und endet mit dem letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2028/2029 (5 Schuljahre).
Los 5: Tour „Meißner, Wehretal“
Mit Planungsstand Mai 2023 sind schultäglich 6 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag Los 5 „Schülerbeförderungsliste“ zu befördern. Die Schüler werden i.d.R. an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben.
Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (Kleinbusse „8-Sitzer plus Fahrer“). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag Los 5 „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung ist mit 1 Kleinbus zu fahren.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Anzahl der in der Anlage zum Verkehrsvertrag Los 5 „Schülerbeförderungsliste“ in der Fassung zu Beginn der Vertragslaufzeit zu befördernden Schülern von den eingesetzten Fahrzeugen befördert werden kann.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahren bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2030/2031. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Betriebslaufzeit.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Schuljahren bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2030/2031. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt mindestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Betriebslaufzeit.
Die Betriebslaufzeit beginnt mit Beginn des hessischen Schuljahres 2024/2025 (1. Schultag: Montag, 26.08.2024) und endet mit dem letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2028/2029 (5 Schuljahre).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
- vgl. ergänzend Ziffer VI.3) "Zusätzliche Angaben".
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 04.04.2023.
- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein] (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 04.04.2023. (Die „Bescheinigung der Kommune des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit …“ soll die ordnungsgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer bestätigen. Wird die Gewerbesteuer nicht durch die Gemeinde erhoben, sondern durch andere Behörden (z.B. Finanzamt), so muss die zuständige Behörde die diesbezügliche steuerliche Bescheinigung erteilen. Sollte der Bieter von der Gewerbesteuer befreit sein, so muss ein unabhängiger Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Befreiung von der Gewerbesteuer bestätigen. Eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörde ist in diesem Fall nicht erforderlich.)
- vgl. ergänzend Ziffer VI.3) "Zusätzliche Angaben".
Angabe von erbrachten Beförderungsleistungen von Personen, die körperliche, geistige und / oder seelische Beeinträchtigungen und / oder Behinderungen aufweisen, insbesondere die Beförderung von Schülern zu Förderschulen (vgl. Definition Schulformen des Hessischen Kultusministeriums) gem. Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Per-sonenbeförderungsgesetzes („Freistellungsverordnung (FrStllgV)“) oder im Bereich der Beförderung von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personenkreise dienen, vgl. § 1 Abs. 4 lit. d) und g) FrStllgV.
Verkehrsdienstleistungen im Bereich des ÖPNV gem. § 42 PBefG (Linienverkehr, Bedarfsorientierter Verkehr) und / oder Verkehre gem. § 42a PBefG, § 43 Nr. 1, 3, 4 PBefG, § 44 PBefG, § 47 PBefG (Ausnahme: Abs. 3 Nr. 4, 5), §§ 48 – 50 PBefG werden nicht anerkannt.
Die jeweilige Referenzleistung muss sich auf den Zeitraum „seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre 2020, 2021, 2022“ in Bezug zur Angebotsabgabe beziehen. Die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Es ist mindestens eine erbrachte Dienstleistung anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad).
Das Unternehmen muss in der Referenzliste für den Fall des Einsatzes
-> als Unterauftragnehmer selbst
-> von Unterauftragnehmern oder
-> als Teil einer Bietergemeinschaft
darlegen, welche Leistung durch das Unternehmen selbst erbracht wurde, so dass ein Rückschluss auf die Erfahrung des Unternehmens und seiner Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vertragsgegenständigen Leistung gegeben ist.
Ist es dem Bieter aufgrund vertraglicher Verpflichtungen nicht erlaubt, über den Rechnungswert einer Verkehrsleistung Auskunft zu geben, so ist dem Angebot eine diesbezügliche schriftliche Bestätigung des jeweiligen Referenzgebers beizulegen. Das Ausstellungsdatum der Bestätigung des Referenzgebers darf in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Die übrigen Angaben der Referenz sind auszufüllen.
1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe von erbrachten Verkehrsleistungen im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs, […]“:
a) Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
b) Kann das Unternehmen (auch Bietergemeinschaften) keine entsprechenden Referenzleistungen nachweisen, so besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe.
2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“:
Los 1:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 15.000 Besetztkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 2 Kleinbussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein (z.B. beauftragt für Schuljahr 2020/2021 oder beauftragt 01.02.2020 bis 31.01.2021).
Los 2:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 25.000 Besetztkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 2 Kleinbussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein (z.B. beauftragt für Schuljahr 2020/2021 oder beauftragt 01.02.2020 bis 31.01.2021).
Los 3:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 10.000 Besetztkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 1 Kleinbus aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein (z.B. beauftragt für Schuljahr 2020/2021 oder beauftragt 01.02.2020 bis 31.01.2021).
Los 4:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 8.000 Besetztkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 1 Kleinbus aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein (z.B. beauftragt für Schuljahr 2020/2021 oder beauftragt 01.02.2020 bis 31.01.2021).
Los 5:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 5.000 Besetztkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 1 Kleinbus aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein (z.B. beauftragt für Schuljahr 2020/2021 oder beauftragt 01.02.2020 bis 31.01.2021).
Bei Abgabe eines Angebotes über mehrere Lose:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn der Bieter entsprechend der angebotenen Loskombination die zu erfüllende Referenzleistung angibt.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 5) werden diese kumulativ betrachtet.
Der Bieter kann die Mindestanforderung an die jeweilige Referenzleistung auch durch Angabe einer vergleichbaren Referenz erreichen, z.B. 65.000 Bkm und 8 Fahrzeuge.
(Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum „Angebotsschreiben“; der Vordruck ist zu verwenden).
- Getrennt nach Losen:
Angabe zu den einkalkulierten Fahrzeugen. Der Bieter muss je kalkuliertem Fahrzeug folgende Angaben machen: Fahrzeugalter (Neufahrzeug, gebrauchtes Fahrzeug, Erstzulassung); bei gebrauchten Fahrzeugen: Stichtag des Fahrzeugaustauschs, falls das Höchstalter während der Vertragslaufzeit überschritten wird; vrsl. Alter des Austauschfahrzeugs; Anzahl der Sitz- und Rollstuhlplätze; Fahrzeugstandort (detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Anlage F1-F5 zum „Angebotsschreiben“, der jeweilige Vordruck ist zu verwenden).
- vgl. ergänzend Ziffer VI.3) "Zusätzliche Angaben".
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie beim Hochladebericht, dass Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht,
- Sonstige Angebotsunterlagen:
-> Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen! Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
-> Anlagen B1 bis B5 zum „Angebotsschreiben“ („Preisblatt“, Excel-Tabellen) ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vergabeunterlagen auszufüllen. In allen Feldern sind Eintragungen vorzunehmen. Das „Preisblatt“ je Los ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
- Die Verpflichtungserklärung „Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum „Angebotsschreiben“; der Vordruck ist zu verwenden)
- Die Eigenerklärung „Bezug zu Russland“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
- falls einschlägig: Anforderungen an die „Eignungsleihe“ siehe Vergabeunterlagen
- falls einschlägig: Nachweis der "Umsatzsteuerbefreiung" siehe Vergabeunterlagen
- Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (Anl. D zum„Angebotsschreiben“; Vordruck ist zu verwenden)
- Vorlage der Tourenplanung und der Urkalkulation kann im Rahmen der Angebotsprüfung gefordert werden, siehe Vergabeunterlagen (Ziffer 8.B 6. Aufzählungspunkt und Ziffer 18.6 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen"),
- Zur Anwendung des HPQR siehe Vergabeunterlagen, „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“
- Hinweis zu Zf. III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Zf. III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Zf. 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)