HWK Elektrifizierung Eifelstrecke 2631 (Ehrang – Nettersheim) - Bauleistungen KIB Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62412
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
HWK Elektrifizierung Eifelstrecke 2631 (Ehrang – Nettersheim) - Bauleistungen KIB
HWK Elektrifizierung Eifelstrecke 2631 (Ehrang – Nettersheim) - Bauleistungen KIB
Los 1 - Bauleistungen KIB *2631* km 61,615 - 98,749
Los 1 - Bauleistungen KIB *2631* km 61,615 - 98,749
Los 2 - Bauleistungen KIB *2631* km 98,750 - 132,333
Los 2 - Bauleistungen KIB *2631* km 98,750 - 132,333
Los 3 - Bauleistungen KIB *2631* km 132,334 - 141,600
Los 3 - Bauleistungen KIB *2631* km 132,334 - 141,600
Los 4 - Bauleistungen KIB *2631* km 141,601 - 163,000
Los 4 - Bauleistungen KIB *2631* km 141,601 - 163,000
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Im Rahmen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021, verursacht durch das Sturmtief
Bernd, sind in der Region Eifel große Teile des Schienennetzes der DB Netz AG zerstört
worden. Dies führt insgesamt zu massiven Beeinträchtigungen des Personenfern- und -
nah- sowie des Güterverkehrs in Deutschland. Eine hinreichende Versorgung mit
Schienenverkehrsleistungen im deutschen Schienennetz war nicht mehr gewährleistet.
Insbesondere weite Teile der Strecke 2631 sind zerstört. Die Zerstörungen betreffen auf
der Strecke 2631 sowohl Anlagen der Fahrbahn und konstruktive Elemente wie Brücken
und Stützbauwerke als auch die Ausrüstung der leit- und sicherungstechnischen Anlagen
und Bahnübergänge.
Aufgrund des Ausmaßes der Zerstörungen ist kein durchgängiger Betrieb auf der Strecke
möglich. Seit Februar 2022 ist eine Befahrbarkeit von Trier bis Auw an der Kyll möglich
und seit Juni 2022 kann wieder Verkehr bis Kyllburg angeboten werden.
Unter diesen besonderen Rahmenbedingungen ist es die Zielsetzung der DB Netz AG,
schnellstmöglich die Grundlagen für die Wiederaufnahme von Betrieb zu schaffen und den
Wiederaufbau entsprechend dem Stand der Technik vorzusehen. Die Strecke 2631 ist
damit dringend wiederherzustellen.
Verknüpft damit sind die Erwartungen, den Schaden für die DB Netz und Unternehmen
des nachgelagerten Betriebs zu reduzieren und einen Beitrag zum Wiederaufbau der
durch das Hochwasser betroffenen Gebiete zu leisten. Nicht zuletzt soll hierdurch auch
schnellstmöglich wieder die Versorgung der Bevölkerung in den vom Hochwasser
betroffenen Gebieten mit Eisenbahnverkehrsleistungen sichergestellt werden. Die zügige
Herstellung der Wiederbefahrbarkeit genießt insgesamt höchste Priorität.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Bauleistungen KIB *2631* km 61,615 - 98,749
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Bauleistungen KIB *2631* km 98,750 - 132,333
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Bauleistungen KIB *2631* km 132,334 - 141,600
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nidda
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 63667
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 - Bauleistungen KIB *2631* km 141,601 - 163,000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nidda
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 63667
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.