Neubau ESTW-Z L90 Rüsselsheim Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65702
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau ESTW-Z L90 Rüsselsheim
Neubau ESTW-Z L90 Rüsselsheim
Rüsselsheim
Neubau ESTW-Z L90 Rüsselsheim
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV). Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als
Freihändige Vergabe ohne Wettbewerb (EU: Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen des
Modulvertrag 5. Zulässig gemäß gemäß SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. ("wenn der Auftrag aus
technischen oder künstlerischen Gründen oder auf Grund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten
nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann."). Bei diesem Einzelprojekt handelt es
sich um die Erstellung eines ESTW-Z (Zentralen). Die technischen, wirtschaftlichen und terminlichen
Randbedingungen werden im vorliegenden Fall nur durch eine „ESTW-Zentralblockschnittstelle UZ-UZ,
ESTW-A - ESTW-A Blockschnittstelle innerhalb des gleichen Herstellers“ eingehalten. Dies kann nur
GTS Deutschland GmbH realisieren, da es sich bei dem benachbarten ESTW-A Raunheim (bzw. der
ESTW-UZ Frankfurt Flughafen Fernbahnhof) um ein Stellwerk dieses Herstellers handelt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau ESTW-Z L90 Rüsselsheim
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.