Metallbauarbeiten (Hülle) Süd Referenznummer der Bekanntmachung: VG-6000-2023-0810
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE7 Hessen
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbauarbeiten (Hülle) Süd
Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die Metallbauarbeiten (Hülle) des Anlagenbereichs Süd (VE_300-052).
Es wird eine Stoffpreisgleitklausel für die Stoffe gemäß Anlage B180 (VHB225a) + B190 (VHB225) vereinbart.
FAIR GmbH, Planckstraße 1, 64291 Darmstadt
Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung von Metallbauarbeiten an den Fassaden des
Neubaus des Internationalen Beschleunigerzentrums für die Forschung mit Ionen und
Antiprotonen mit Außentüren, Toren, Fenstern, Verkleidungen aus Streckmetall,
Stahlblech- und Aluverbundplatten, Gitterrosten, Stahltellern für Komponenten, einschl.
Korrosionsschutz
Die wesentlichen Leistungen sind:
Ca. 73 St. 1-flg. Außentüren als Stahl-Rohrrahmentüren mit Beschlägen, elektrischen
Komponenten, Schwellen, innerem und äußerem Leibungsrahmen, teilweise als Stahltüren
mit Brandschutzanforderungen, Abmessungen (b x h) von ca. 0,89 x 2,14 m bis ca. 1,65 x
2,92 m;
- Ca. 21 St. 2-flg. Außentüren als Stahl-Rohrrahmentüren mit Beschlägen, elektrischen
Komponenten, Schwellen, innerem und äußerem Leibungsrahmen, teilweise als Stahltüren
mit Brandschutzanforderungen, Abmessungen (b x h) von ca. 2,01 x 2,26 m bis ca. 3,74 x
4,21 m;
- Ca. 8 St. Rolltore mit Stahllamellen, Abmessungen (b x h) von ca. 3,4 x 4,21 m bis
ca. 5,05 x 4,37 m;
- Ca. 76 St. Fenster 1 bis 2-flügelig, teilweise mit Oberlichtern, Abmessungen (b x h) von ca.
1,02 x 1,85 m bis ca. 2,29 x 3,15 m;
- Ca. 110 St. Streckmetallverkleidungen für Fenster und TGA-Öffnungen;
- Ca. 24 St. Verschlüsse für Trafoboxen aus Rohrrahmen mit Streckmetallverkleidung mit 1
bis 2 Öffnungsflügeln, Ober- und Unterblenden, Abmessungen (b x h) von ca. 0,85 x 2,14
m bis ca. 3,8 x 4,75 inkl. Unterkonstruktion;
- Ca. 56 St. Gitterroste, Abmessungen (l x b) von ca. 1,08 x 0,2 m bis ca. 3,69 x 0,85 m;
- Ca. 100 m² Fassaden aus Streckmetallelementen an Unterkonstruktion;
- Ca. 18 St. Fassadenverschlüsse von Mediendurchführungen aus Aluverbundplatten,
Abmessungen (b x h) von ca. 0,33 x 0,25 m bis ca. 7,91 x 6,11 m;
- Ca. 220 m² Fassaden als vorgehängte hinterlüftete Fassaden mit Stahlblechplatten, davon
ca. 135 m² an Wänden und ca. 85 m² an Decken;
- Ca. 46 St. Stahlteller für bauseitige Komponenten;
einschl. Korrosionsschutz, Statik, Montagehilfen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:
- Gewerbeanmeldung
- bei ausländischen Unternehmen: Gewerbezentralregisterauszug gem.§150a GewO oder eine vergleichbare Bescheinigung aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate)
- Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge):
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten mit seinem Angebot im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und diese Unternehmen geeignet sind.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die obengenannten Eignungsnachweise (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge):
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten mit seinem Angebot im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und diese Unternehmen geeignet sind.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die obengenannten Eignungsnachweise (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
-
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Anforderungen bei Bewerbergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) zur Eignung abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten mit seinem Angebot im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und diese Unternehmen geeignet sind.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die obengenannten Eignungsnachweise (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ihre Urkalkulation (nach Vorgabe der Anlage A210), die Vertraulichkeitserklärung (Anlage C220) und die Eigenerklärung Russland Sanktionen (Anlage C300) vorzulegen. Siehe hierzu auch das Formblatt VHB216 Verzeichnis vorzulegender Unterlagen (Anlage A140).
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nach. Dies gilt auch für solche Nachweise oder Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.
Zu VHB225a (Anlage B180):
Den Vergabeunterlagen ist das Formblatt 225a "Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1" beigefügt. Die Klausel verteilt das Risiko für Stoffpreisänderungen der im Formblatt aufgeführten Stoffe in den im Formblatt genannten Teilleistungen (LV-Positionen) auf beide Parteien. Umfasst sind sowohl Preissteigerungen als auch Preissenkungen.
Bitte beachten Sie:
Bei Vereinbarung der "Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1" beruht die Berechnung der Mehr-oder Mindervergütung auf dem von Ihnen zur jeweiligen GP-Nummer kalkulierten und im Formblatt einzutragenden Stoffpreis(anteil).
Die Stoffpreisanteile sind zu jeder GP-Nummer bei Angebotsabgabe anzugeben. Diese Angaben werden NICHT nachgefordert. Angebote, bei denen die Bieterangaben des Stoffpreisanteils (Formblatt 225a, Spalte 4) zu einer oder mehreren GP-Nummer(n) fehlen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.