ESTW Duisburg, 1. BS, Umbau Kabelkanäle Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57156
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Duisburg, 1. BS, Umbau Kabelkanäle
47269 Duisburg
Umbau von GFK-Kabelkanälen in Betonkabelkanäle, Umlagerung der in Betrieb befindlichen Kabel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Duisburg, 1. BS, Umbau Kabelkanäle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 46284
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
47269 Duisburg
Umbau von GFK-Kabelkanälen in Betonkabelkanäle, Umlagerung der in Betrieb befindlichen Kabel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 46284
Land: Deutschland
Zusätzliche Leistung aufgrund neuer Erkentnisse.
(MKA 01_01)
Im Zuge der Umbaumaßnahmen entlang der Strecke 2326 km 3.300 bis km 3.855 sind nach den durchgeführten Vegetationsarbeiten nicht vorhersehbare Bestands Betonkabeltröge zum Vorschein gekommen. Da Baugerätschaften in den Bereichen für den Umbau heranfahren müssen, sind die Betonkabeltröge mit Abdeckplatten zu versehen, sodass keine Beschädigung der Betonkabeltröge und somit keine Gefährdung des Bahnbetriebs gewährleistet ist. Zusätzlich gibt es ein erhebliches Wurzelaufkommen, welches im Bereich der Installation der Betonkabeltröge fällt. Daher ist es unumgänglich, nach der Abtragung der Wurzelwerke eine Verfüllung vorzunehmen.