Schwimmbad - Badetechnische Anlagen, Erweiterung und Umbau Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar Referenznummer der Bekanntmachung: 23B470 23 132-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schwimmbad - Badetechnische Anlagen, Erweiterung und Umbau Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar
In der Förderschule soll zum Teil das Hauptgebäude saniert und das Bewegungsbad Instandgesetzt werden einschließlich der Schwimmbad- und sonstigen Technik.
Des Weiteren sollen Brandschutzmaßnahmen und eine Schadstoffsanierung im Keller- und Erdgeschoss durchgeführt werden.
Außerdem soll die Förderschule eine Erweiterung und Aufstockung des Bewegungsbads mit Gruppen-, Funktions- und Nebenräumen mit Barrierefreiem Zugang in einer Größe von ca. 1.000 m² erhalten.
Hierfür müssen die Badetechnischen Anlagen für das Schwimmbecken installiert werden.
34369 Hofgeismar
3 St. Mehrschichtfilter 36 m3/h
1 St. Schwallwasserspeicher 12 m3
1 St. Spülabwasserbehälter 6 m3
Mess- und Regeltechnik
Salz-Elektrolyse-Anlage
4 St. Beckenscheinwerfer
185 m PE-Rohre DN 50 – 200
95 m PVC-Rohre DN 15 – 32.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwimmbad - Badetechnische Anlagen, Erweiterung und Umbau Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)