Unterstützungsleistungen für Digitalisierungsprojekte Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2023-0012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ekom21.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen für Digitalisierungsprojekte
Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) ist mit derzeit rund 750 Beschäftigten der zentrale IT-Dienstleister für die hessischen Verwaltungen und deren Partner für eine umfassende Verwaltungsdigitalisierung. Mit ihrem Produktportfolio und Dienstleistungen unterstützen die Fachabteilungen der ekom21 die Verwaltungen bei einer effizienten Aufgabenerfüllung und verfestigen so umfassend die Verwaltungsdigitalisierung.
In den nächsten Jahren rechnet die ekom21 - KGRZ Hessen mit einem weiteren erhöhten Bedarf an Beratungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung in den hessischen Kommunen. Vor diesem Hintergrund möchte ekom21 Beratungsdienstleistungen am Markt beschaffen. Ziel der Beratungsleistungen ist die Beratung der hessischen Kommunen (und ggf. auch kommunalen Verbänden) und zur Digitalisierung sowie die Einleitung bzw. die Beschleunigung der Umsetzung der digitalen Transformation. Darüber hinaus benötigt die ekom21 Beratungsdienstleistung im Bereich des Prozessdesigns, der Prozessanalyse, um der Dokumentenmanagements und der Technologie basierten Veränderungen und Innovationen in urbanen Räumen (Smart City und Smart Region), um so die Anforderungen der Kommunen konkret umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund möchte die ekom21 auf rahmenvertraglicher Basis verschiedene Unterstützungsleistungen am Markt beschaffen. Die benötigten Unterstützungsleistungen setzen sich sowohl aus unterschiedlichen fachspezifischen Anforderungen, operativ oder beratend, als auch aus unterschiedlichen Qualifikationsstufen der einzusetzenden Personen ("Unterstützungskraft" bzw. "Unterstützungskräfte") zusammen und betreffen im Wesentlichen folgende Tätigkeitsfelder und Qualifikationsstufen (Leistungskategorie):
-Los 1 IT-Projektleitung
-Los 2 IT-Prozessberatung
-Los 3 IT-Beratung Smart City Use Cases
Bezugsberechtigte sind neben der ekom21, die Verbandsmitglieder, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen und jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
IT-Projektleitung
Los 1 IT-Projektleitung: In dieser Leistungskategorie sollen Senior und Junior Projektleitung und Unterstützungskräfte im Project Office beschafft werden.
Die Anforderungen an das Profil der Berater sind in den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) aufgeführt.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber eine Abnahmemenge (Höchstmenge) von 24.000 Personentagen. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es besteht die einmalige Option einer Verlängerung um bis zu zwölf (12) Monate.
IT-Prozessberatung
Los 2 IT-Prozessberatung: In dieser Leistungskategorie sollen Unterstützungskräfte für Prozessberatung (Prozessanalyse, Prozessdesign und Prozessrollouts) beschafft werden.
Die Anforderungen an das Profil der Berater sind in den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) aufgeführt.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber eine Abnahmemenge (Höchstmenge) von 16.000 Personentagen. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es besteht die einmalige Option einer Verlängerung um bis zu zwölf (12) Monate.
IT-Beratung Smart City Use Cases
Los 3 IT-Beratung Smart City Use Cases: In dieser Leistungskategorie sollen Unterstützungskräfte für Beratungsleistungen in Smart City Use Cases beschafft werden.
Die Anforderungen an das Profil der Berater sind in den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) aufgeführt.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber eine eine Abnahmemenge (Höchstmenge) von 6.000 Personentagen. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es besteht die einmalige Option einer Verlängerung um bis zu zwölf (12) Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung des Unternehmens über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV);
2) Eigenerklärung des Unternehmens zu Ausschlussgründen (insbes. zu §§ 123, 124 GWB), den besonderen Auftragsbedingungen sowie den Abschlusserklärungen.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
1. Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des Unternehmens insbesondere im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.).
2. Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten Mindeststandards für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht und für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten wird.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Zu III.1.2.2) - Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Gefordert ist eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer durch die je Schadensfall Versicherungsschutz in Höhe von mindestens jeweils:
— 2 000 000 EUR für Personenschäden und
— 2 000 000 EUR für Sachschäden und
— 250 000 EUR für Vermögensschäden.
Die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes müssen den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen. Die Haftpflichtversicherung muss für die gesamte Dauer der späteren Vertragsausführung aufrechterhalten werden. Bescheinigungen über die Versicherung, z. B. in Form der Versicherungspolice oder einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung, dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Soweit sich aus der Versicherungspolice oder der schriftlichen Bestätigung der Versicherung erkennen lässt, dass der Bieter über eine gültige und ungekündigte Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die die geforderten Mindeststandards erfüllt, verfügt, dürfen diese Dokumente älter als sechs Monate sein. Bescheinigungen in anderer als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung in das Deutsche vorgelegt werden. Der Bewerber steht für die Richtigkeit der Übersetzung ein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Zu III.1.2.3) - Eigenerklärung Umsatz:
Je Los ist ein Gesamtumsatz von 1.000.000,00 Euro netto gefordert.
1. Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zur Personenkennzahlen].
2. Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung Referenzleistungen] mit. Zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:
— Kurzbezeichnung der Referenz,
— vollständiger Name einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des Auftraggebers
(=Referenzauftraggeber),
— Auftragswert,
— öffentlicher oder privater Auftraggeber,
— Leistungszeitraum (Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt),
— termingerechter Projektabschluss,
— Beschreibung des Leistungsanteils des Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent,
— Stellung des Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer Bietergemeinschaft,
— Anzahl der für den Bewerber im Rahmen des Projektes tätigen Personen.
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden. Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
3. Eigenerklärung zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit aus der ersichtlich ist, welche Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit im Unternehmen für den ausschreibungsrelevanten Bereich angewendet werden [Erfassungsformular - Erklärung zu Datenschutz und IT-Sicherheit].
Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu III.1.3.1) - Eigenerklärung Gesamtbeschäftigtenzahl: Je Los sind je Beraterprofil fünf (5) Fachkräfte gefordert.
Zu III.1.3.2) - Eigenerklärung Referenzleistungen:
Diese müssen dem Auftragsgegenstand in Bezug auf die genannten Bereiche nahekommen oder ähneln.
Zudem darf das Ende des Leistungszeitraums darf nicht vor dem 01.01.2020 liegen.
Je Los sind 5 Referenzprojekte mit min. 100 Projekttage bei hessischen Verwaltungen gefordert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl.S.338) mit dem Angebot einzureichen haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung für bis zu zwölf (12) Monate nach ihrem formalen Ende zu verlängern, um einen geordneten Übergang auf einen Nachfolgedienstleister sicherzustellen. Während des Übergangszeitraums gelten die Vertragsbestimmungen einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Fragen im Rahmen der Ausschreibung können längstens bis zum 27.06.2023, 10.00 Uhr, gestellt werden.
2. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden.
3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen..
4. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.
5. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]