Ingenieurtechnische Unterstützung BIM-Manager:BIM-Manager Abschnitt 4 - Los 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46577
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurtechnische Unterstützung BIM-Manager:BIM-Manager Abschnitt 4 - Los 4
Ingenieurtechnische Unterstützung BIM-Manager:BIM-Manager Abschnitt 4 - Los 4
Hamburg
Ingenieurtechnische Unterstützung BIM-Manager:BIM-Manager Abschnitt 4 - Los 4
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ingenieurtechnische Unterstützung BIM-Manager:BIM-Manager Abschnitt 4 - Los 4
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung vonAngeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wirdnicht akzeptiert.
Auflistung/Abgabe ausschließlich mit Formular " 02 Teilnahme-Antrag - für alle Lose" und den dort gefordertenergänzenden Unterlagen/Anlagen über die eVergabe-Plattform. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit demAngebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus.Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ingenieurtechnische Unterstützung BIM-Manager: BIM-Manager Abschnitt 1 Nord – Los 2
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT0005 - VST Bremen-Arbergen - BIM-Management Projektsteuerungsleistung Lph 1-2 - Angebot
Das Land Bremen beabsichtigt die Planung und den Bau der Verkehrsstation "Bremen-Arbergen" in Bremen-Sebaldsbrück mit
einem Mittel- und einem Außenbahnsteig.
Mit der Planung der neuen Verkehrsstation liegen die Bahnsteige bahnlinks und bahnrechts zum neuen dritten Gleis, welches aus
dem Großprojekt Hamburg/Bremen- Hannover (HHBH), Abschnitt 4, Teilprojekt 3 (Langwedel - Bremen-Sebaldsbrück) heraus
geplant wird und woraus eine starke technische Abhängigkeit zwischen beiden Projekten resultiert. Bei der Planung der neuen
Verkehrsstation handelt es sich, wie beim Großprojekt HHBH, um eine BIM-Planung, die es vom AN des BIM-Managements
hinsichtlich der BIM-Anforderungen zu prüfen gilt. In der Ausschreibung zum Großprojekt HHBH wurde diese Leistung nicht
berücksichtigt. Um eine funktionsfähige und realisierbare Planung gewährleisten zu können, ist die zusätzliche BIMProjektsteuerungsleistung,
unter Einbezug der Planung, aus dem Großprojekt HHBH notwendig.
Durch die starke technische Abhängigkeit der Planung, ist keine klare Abgrenzung definierbar, die es jedoch bei einererneuten Ausschreibung zu beschreiben gilt. Die gleiche Abhängigkeit besteht dementsprechend zwischen den jeweiligen BIMModellen.Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe und den nicht abgrenzbaren Schnittstellen generiert sich zusätzlicherAufwand. Darüber hinaus würden durch die Beauftragung eines zusätzlichen AN Synergieeffekte durch die einheitlicheLeistungsdurchführung und Betreuung verloren gehen. Mit den BIM-Anforderungen und der Qualitätsprüfung der BIM-Modelle istder AN bereits betraut. Zudem kann verhindert werden, dass die BIM-Modelle unterschiedliche technische Merkmale aufweisen,die sich negativ auf die Weiterentwicklung der jeweiligen BIM-Modelle auswirken könnten.