ABS Hagen-Siegen-Hanau, Erkundungsbohrungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49818
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hagen-Siegen-Hanau, Erkundungsbohrungen
58762 Altena
4. Buchholzer Tunnel
5. Husberger Tunnel
6. Ütterlingser Tunnel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2: Tunnel 4 - 6, Durchführung von Erkundungsbohrungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 53577
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
58762 Altena
4. Buchholzer Tunnel
5. Husberger Tunnel
6. Ütterlingser Tunnel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 53577
Land: Deutschland
Der Auftrag umfasst Leistungen zur Durchführung von Erkundungen für das Los 2. Darin war enthalten die Erstellung der
Grundwassermessstelle für den Bohrpunkt Uett1.
Der Ausbau zur Grundwassermessstelle war aufgrund einer unbekannten Störungszone nicht möglich.
Das Bohrloch verstürzte mehrfach durch das Einbrechen des Baugrundes. Vor diesem Hintergrund wurde nach Rücksprache mit allen
Beteiligten (AG/ Baugrundgutachter/ AN Bohr) das angewendete Bohrverfahren (Trockenbohrung auf Spülbohrung) geändert.
Aufgrund anhaltender Schwierigkeiten mit der vorhandenen Störzone wurde in Abstimmung von AG, Fachbauüberwachung und AN Bohr
entschieden, die Bohrung abzubrechen, zu verfüllen und im Nahbereich zu wiederholen.Aufgrund der unbekannten Ausdehnung der
vorhandenen Störungszone wurde auch diese durch die Ersatzbohrung erneut angetroffen, so dass auch diese abgebrochen und verfüllt
werden musste.
Die erforderliche Umstellung (Trockenbohrung auf Spülbohrung) und der damit verbundene Einsatz von zusätzlichem Bohrgerät war
vertraglich nicht geschuldet und daher eine zusätzliche Leistung.
(Los 2 MKA 05_03)
Als Grundlage für die Bohr- und Erkundungskampagne gab der Auftraggeber eine separate Baugrundbeurteilung und geotechnische
Begutachtung in Auftrag. Unter Berücksichtigung der damals vorhandenen Erkenntnisse wurde ein Erkundungskonzept erstellt.
Auf Basis dieses Erkundungskonzepts führte der AN Bohr die Bohrkampagne aus. Das Ziel der durchgeführten Bohrkampagne ist, das
Verständnis des Baugrunds als Grundlage für die weitere Planung zu verbessern. Da naturgemäß der Baugrund im wesentlichen
unbekannt ist, können eventuelle Zusatzleistungen zum Werkerfolg erforderlich sein. Entsprechend war das Auftreten der Störungszone
für den Baugrundgutachter und den AG nicht vorhersehbar.