ABS Hagen-Siegen-Hanau, Erkundungsbohrungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49818
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hagen-Siegen-Hanau, Erkundungsbohrungen
58762 Altena
4. Buchholzer Tunnel
5. Husberger Tunnel
6. Ütterlingser Tunnel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2: Tunnel 4 - 6, Durchführung von Erkundungsbohrungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 53577
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
58762 Altena
4. Buchholzer Tunnel
5. Husberger Tunnel
6. Ütterlingser Tunnel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 53577
Land: Deutschland
Der Auftrag umfasst Leistungen zur Durchführung von Erkundungen für das Los 2. Darin enthalten war die Erstellung der
Grundwassermessstelle für den Bohrpunkt BK Buch 3. Der Ausbau zur Grundwassermessstelle war aufgrund einer unbekannten Störungszone
nicht möglich. Das Bohrloch verstürzte mehrfach durch das Einbrechen des Baugrundes. Vor diesem Hintergrund wurde nach Rücksprache
mit allen Beteiligten (AG/ Baugrundgutachter/ AN Bohr) das angewendete Bohrverfahren (Trockenbohrung auf Spülbohrung) geändert.
Darüber hinaus wurde versucht, durch Einbringen einer zusätzlichen Verrohrung und Zementierung das Bohrloch gegen Einbrechen des
Baugrundes zu sichern. Aufgrund von Nachfällen hat sich die Verrohrung festgesetzt und diese musste dann im Nachgang noch gezogen
werden.Aufgrund der fortbestehenden Schwierigkeiten mit der vorhandenen Störungszone wurde letztlich in Abstimmung zwischen AG,
Fachbauüberwachung und AN Bohr entschieden, die Bohrung abzubrechen und zu verfüllen.
Die erforderliche Umstellung von Trockenbohrung auf Spülbohrung, die Verrohrung und Zementierung und der damit verbundene Einsatz
von zusätzlichem Bohrgerät und Materialien war vertraglich nicht geschuldet und stellt eine zusätzliche Leistung da.
(Los 2 MKA 04_02)
Als Grundlage für die Bohr- und Erkundungskampagne gab der Auftraggeber eine separate Baugrundbeurteilung und geotechnische
Begutachtung in Auftrag. Unter Berücksichtigung der damals vorhandenen Erkenntnisse wurde ein Erkundungskonzept erstellt. Auf Basis
dieses Erkundungskonzepts führte der AN Bohr die Bohrkampagne aus. Das Ziel der durchgeführten Bohrkampagne ist, das Verständnis
des Baugrunds als Grundlage für die weitere Planung zu verbessern. Da naturgemäß der Baugrund im wesentlichen unbekannt ist,
können eventuelle Zusatzleistungen zum Werkerfolg erforderlich sein. Entsprechend war das Auftreten der Störungszone für den
Baugrundgutachter und den AG nicht vorhersehbar.