Neubau Bürogebäude Am Taubenbaum, Bad Nauheim - GU Referenznummer der Bekanntmachung: 187-01 GU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bnwobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bürogebäude Am Taubenbaum, Bad Nauheim - GU
Die Bad Nauheimer Wohnungsbau GmbH plant derzeit den Neubau eines Bürogebäudes Am Taubenbaum 13 in Bad Nauheim zur Eigennutzung.
Vorgesehen ist ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß VOB §3 EU.
Dieses Verfahren wird es einmal für die Schlüsselfertige Erstellung des Gebäudes mit Parkplatzüberdachung und Lagergebäude inkl. der Ausführungsplanung Architektur und HLSE geben, sowie einmal für die Herstellung der Außenanlagen inkl. Ausführungsplanung. Die Verfahren werden getrennt voneinander ausgeschrieben.
Hier geht es um die Schlüsselfertige Erstellung des Gebäudes mit Parkplatzüberdachung und Lagergebäude inkl. der Ausführungsplanung Architektur und HLSE.
Es gelten die baurechtlichen Mindestanforderungen. Der Nachweis wird nach GEG 2020 Teil 2 für zu errichtende Nichtwohngebäude, Gebäude mit normalen Innentemperaturen, aufgestellt.
Es gilt die Anforderungen für den KfW BEG 40-Standard mit QNG-Klasse (Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen) umzusetzen und nachzuweisen. Es wird eine entsprechende Förderung für ein Effizienzgebäude 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse angestrebt.
Das gesamte Gebäude inklusiver der Außenanlagen soll einer vollumfänglichen DGNB-Zertifizierung unterzogen werden. Hierbei soll das DGNB-System "Neubau Büro- Verwaltungsgebäude (NBV 18)" angewendet werden. Im Zuge der Planung ist ein Pre-Check erstellt worden, der eine mögliche Zertifizierung als DGNB-Silber-Standard prognostiziert.
Die wesentliche Planung und Begleitung der Zertifizierung wurde vom AG an entsprechende Fachplanungsbüros beauftragt. Der AN ist verpflichtet die notwendigen Vorgaben umzusetzen und die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
Zusätzlich zu den DGNB-Anforderungen, die aus dem NBV 18 System resultieren, sind die Anforderungen gem. Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) umzusetzen und nachzuweisen. Diese zusätzlichen Anforderungen sind erforderlich, um die KfW-Fördermittel nach erfolgreicher Umsetzung geltend machen zu können. Auch hierzu ist der AN verpflichtet die entsprechenden Anforderungen umzusetzen und dem AG die notwendigen Nachweise vorzulegen.
Bürogebäude Am Taubenbaum Am Taubenbaum 13 61231 Bad Nauheim
Gegenstand der Beschaffung sind alle erforderlichen Leistungen zur Realisierung der Schlüsselfertigen Erstellung des Gebäudes mit Parkplatzüberdachung und Lagergebäude inkl. der Ausführungsplanung Architektur und HLSE.
Unter den Voraussetzungen des § 132 GWB kann der Auftrag verlängert werden.
1. Fristgemäßes Vorliegen aller ausgefüllten Formblätter, Eigenerklärungen und Referenzen gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2, III.1.3.
2. Vorliegen der Eignung gemäß den Nachweisen zu Ziffer 1.
3. Erreichen der Mindestkriterien der Referenzen.
4. Bei mehr als acht geeigneten Bewerbern entscheidet das Los.
Der Auftraggeber behält sich vor, notwendige geänderte und/oder zusätzliche Leistungen, die für die Erreichung des Werkerfolges notwendig sind, anzuordnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung dieser Leistungen, soweit dieses für ihn zumutbar ist.
1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig, sie sind bis 5 Werktage (Montag-Freitag) vor der Abgabefrist zu stellen.
2. Dass Einreichen aller Unterlagen ist nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen.
3. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffentlicht werden. Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform freischalten zu lassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
2. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
5. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen die Unterlagen zu den Ziffer 1. und 3 bis 6 nicht erneut vorlegen, sofern sie die Angaben zu ihrem Eintrag im PQ-Verzeichnis gemacht haben..
Es genügt zunächst die Vorlage von Eigenerklärungen des Bieters. Der Auftraggeber behält sich vor, offizielle Bestätigungen der jeweiligen Stellen beim Bewerber anzufordern, die dann nicht älter als drei Monate sein dürfen.
1. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
2. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit an deren Unternehmen ausgeführte Leistungen.
3. Vorhalten einer Berufshaftpflichtversicherung
4. s. a. III.1.1)
zu 3.:
mindestens mit einer Deckungssumme von 10 Mio. EUR
1. Angaben zum Jahresumsatz netto der letzten 3 Geschäftsjahre,
2. Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bieter 2-4 Referenzprojekte, die in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurden, zu benennen. Formal sind für die Angaben die Anlagen R1 - R4 zu nutzen. Die Abgabe der Anlagen R1 - R4 ist für alle Bieter Grundvoraussetzung, auch dann, wenn diese präqualifiziert sind.
zu 2.:
Für die Referenzprojekte sind folgende Mindestkriterien zu erfüllen (Ja / Nein):
1. Schlüsselfertige Erstellung als GU oder GÜ
2. Holzbau oder kombinierter Holz- und Massivbau
3. Auftragswert >= 2 Mio. EUR netto
Neben der Vorlage der 2-4 Referenzprojekte sind zusätzlich für mindestens 1 Projekt folgende Projektunterlagen vorzulegen:
1. Terminplanung und Terminkontrolle
2. Personalkonzept mit Besetzung der Baustelle
3. Konzept zur Qualitätssicherung
Bei Nichterreichung der Mindestkriterien wird das Angebot ausgeschlossen.
Übergabe der Urkalkulation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
2. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen.
3. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen.
5. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YND6XTV
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.