ESTW-A München-Milbertshofen/-Freimann, 50 Hz Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43965
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW-A München-Milbertshofen/-Freimann, 50 Hz
Bauleistungen elektrische Energieanlagen für ESTW
München Freimann – im Bereich der Max-Valier-Straße
Im Bereich der Max-Valier Straße sind eine neue ZAS/NSHV DB Energie, HV DB Netz, UV GFB und ZV Ströer zu errichten (vgl. Anlage 3.3). Diese Verteilungen sind mit Tiefenerdern und Gleisanschlüssen auszurüsten.
Von der HV DB Netz aus ist die bestehende Verteilung GSM – R Anlage mit neuem Erdkabel zu versorgen. Hierfür sind neue Erdkabel zu verlegen und in bestehende Kabelführungssysteme einzulegen.
Gleiches gilt für die ZAS/NSHV DB Energie, welche mit neuem Erdkabel die ZV Ströer sowie die O2- Verteilung speist. Hierfür sind Kabel zu verlegen und in die Kabelführungssysteme einzulegen.
An die UV GFB sind neue Erdkabel anzuklemmen und mit den vorhandenen Kabelübergangskästen der Bestandsleuchten zu verbinden. Um die Verbindung herstellen zu können, sind neue Erdkabel zu verlegen und in die vorhandenen Kabelführungssysteme einzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45326
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München Freimann – im Bereich der Max-Valier-Straße
Im Bereich der Max-Valier Straße sind eine neue ZAS/NSHV DB Energie, HV DB Netz, UV GFB und ZV Ströer zu errichten (vgl. Anlage 3.3). Diese Verteilungen sind mit Tiefenerdern und Gleisanschlüssen auszurüsten.
Von der HV DB Netz aus ist die bestehende Verteilung GSM – R Anlage mit neuem Erdkabel zu versorgen. Hierfür sind neue Erdkabel zu verlegen und in bestehende Kabelführungssysteme einzulegen.
Gleiches gilt für die ZAS/NSHV DB Energie, welche mit neuem Erdkabel die ZV Ströer sowie die O2- Verteilung speist. Hierfür sind Kabel zu verlegen und in die Kabelführungssysteme einzulegen.
An die UV GFB sind neue Erdkabel anzuklemmen und mit den vorhandenen Kabelübergangskästen der Bestandsleuchten zu verbinden. Um die Verbindung herstellen zu können, sind neue Erdkabel zu verlegen und in die vorhandenen Kabelführungssysteme einzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45326
Land: Deutschland
1 - Im Rahmen der geplanten Herstellung der elektrischen Energieanlagen für das ESTW München-Milbertshofen/ -Freimann sind zusätzliche Arbeiten notwendig:
1) Die NEA OLA soll auf die Technische Stelle aufgeschaltet werden.
2) Die bereits gelieferten und montierten Elektranten sollen ausgetauscht werden. Dies war eine Forderung des ALV.
3) Nach Forderungen der SWM mussten die beiden Zähleranschlusssäulen nachträglich umgebaut werden, um den Stromanschluss zu bekommen.
4) Gemäß Ausführungsplanung wurden zusätzliche Kabeltypen sowie größeren Mengen an Kabeln notwendig als im LV ausgeschrieben.
Die dargestellten Leistungen sind im Leistungsverzeichnis des AN nicht enthalten und stellen somit zusätzliche Leistungen dar.
Die zusätzliche Leistungen bauen vollständig auf schon erbrachten Leistungen des Hauptvertrages auf. Somit können diese Leistungen nicht kurzfristig von einem neuen Vertragspartnern erbracht werden.