Brenner-Nordzulauf, Baugrundaufschlussbohrungen - Los 1: Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein, Los 2: Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47430
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Brenner-Nordzulauf, Baugrundaufschlussbohrungen - Los 1: Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein, Los 2: Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels
Rosenheim
Details siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Basispaket Los 2+Option Los 2
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Land: Deutschland
Ort: Hebertsfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rosenheim
7 - Mehraufwände für die An- und Abfahrt zu den Probenahmenstellen, Mehrkosten für die wesentlich zeitaufwändigeren
Probenahmen nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, des Merkblatts 3.8.1 des bayerischen Landesamts für Umwelt
sowie gem. DIN 4030 zur Untersuchung der Stahl- und Betonagressivität. Zusätzlich ergab sich ein erhöhter
Koordinationsaufwand und zusätzliche Wartezeiten des Probehnehmers, da die Probenahmen während der geophysikalischen
Messungen (Packertests) eines vom AN beauftragten Subunternehmers durchgeführt werden mussten. Auch beim
Subunternehmer sind zusätzliche Wartezeiten entstanden.
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Land: Deutschland
Ort: Hebertsfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
7 - Mehraufwände für die An- und Abfahrt zu den Probenahmenstellen, Mehrkosten für die wesentlich zeitaufwändigeren
Probenahmen nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, des Merkblatts 3.8.1 des bayerischen Landesamts für Umwelt
sowie gem. DIN 4030 zur Untersuchung der Stahl- und Betonagressivität. Zusätzlich ergab sich ein erhöhter
Koordinationsaufwand und zusätzliche Wartezeiten des Probehnehmers, da die Probenahmen während der geophysikalischen
Messungen (Packertests) eines vom AN beauftragten Subunternehmers durchgeführt werden mussten. Auch beim
Subunternehmer sind zusätzliche Wartezeiten entstanden.
Die Probenahmen musste nach Art und Umfang nach den Vorgaben des Baugrundgutachters während der Packertests
entnommen werden. Dadurch war die Probenahmen wesentlich aufwändiger als in der Baubeschreibung dargestellt, so dass
der seitens des AN für die Angebotslegung kalkulierte Aufwand der Probenahme nicht mit dem tatsächlichen Aufwand
vergleichbar ist. Zur Gewährleistung einer fachgerechten Probenahme musste der Bauleiter der Bohr-ARGE seitens des
Labors unterwiesen werden, so dass die Probenahme nur durch ihn durchgeführt werden konnte, was zu Mehraufwendungen
für zusätzliche Anfahrten, längeren Probenahmedauern und Wartezeiten geführt hat. Im Zuge der Erstellung der
Ausschreibungsunterlagen waren all diese Umstände, die zu den deutlich aufwändigeren Probenahmen geführt haben, für
den AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar.