Bauüberwachungsleistungen für Ersatzneubau PU Hirschgarten, Bauvorhaben ABS Berlin – Frankfurt/Oder – Grenze D/PL Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66755
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen für Ersatzneubau PU Hirschgarten, Bauvorhaben ABS Berlin – Frankfurt/Oder – Grenze D/PL
Gegenstand der Vergabe ist die Bauüberwachung für den Ersatzneubau PU Hirschgarten“ des Vorhabens „ABS Berlin – Frankfurt/Oder – Grenze D/PL. Die Baumaßnahme umfasst den Ersatz der bestehenden Personenunterführung Hirschgarten bei km 13,1+00 durch einen Neubau. Östlich vom Bestand, bei km 13,1+61 wird der barrierefreie Neubau errichtet. Die vorhandene Personenunterführung wird zurückgebaut.
Berlin
Allgemeine Beschreibung
Gegenstand des Vorhabens „ABS Berlin – Frankfurt/Oder – Grenze D/PL, Ersatzneubau PU Hirschgarten“ umfasst den Ersatz der bestehenden Personenunterführung Hirschgarten bei km 13,1+00 durch einen Neubau. Östlich vom Bestand, bei km 13,1+61 wird der barrierefreie Neubau errichtet. Die vorhandene Personenunterführung wird zurückgebaut.
Der Haltepunkt Hirschgarten ist eine Station der Kategorie 5 und verfügt über einen S-Bahn-Mittelbahnsteig an Gleis 1/2. Deser wird durch eine ca. 35 m lange Personenunterführung, welche sich westlich des Bahnsteiges befindet, an das öffentliche Straßenland angebunden. Die drei vorhandenen Treppenaufgänge ermöglichen die Zuwegung von Norden als auch von Süden zum Bahnsteig.
Etwa 1885 wurde die Personenunterführung im Zusammenhang mit dem Bau des Bahnsteigs errichtet und letztmalig 1992 mit einem neuen Überbau erneuert. Sie weist eine lichte Weite von 4,00 m und eine lichte Höhe von 2,20 m auf.
Die geplante Personenunterführung unterquert die zweigleisige, elektrifizierte Strecke 6153 Berlin Ostbahnhof – Guben (Fernbahn), sowie die Strecke 6004 Berlin Ostbahnhof – Erkner (S-Bahn) am Bahn-km 13,1+61.
Das Bauwerk befindet sich im Ortsteil Friedrichshagen im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Es ermöglicht die Zuwegung vom nördlichen, sowie südlichen öffentlichen Straßenland zum S-Bahn-Mittelbahnsteig (Gleis 1/2) des Bahnhofs Hirschgarten. Die parallel zur Strecke 6004 verlaufende Strecke 6153 hat keinen Anschluss an diesen Bahnhof.
Zu überwachende Baumaßnahmen
Bahnkörper
Die vorhandenen Gleisanlagen werden im Bereich der neuen Personenunterführung für die Baumaßnahme zurückgebaut. Bauzeitlich werden die Gleise mit Hilfe von Hilfsbrücken über die Baugrube geführt.
Im Bereich der alten Personenunterführung werden ebenfalls die Gleis zurück- und wieder aufgebaut.
Oberbau
Die Strecke 6153 Berlin Ostbahnhof – Guben ist eine zweigleisige, elektrifizierte Hauptstrecke, die weitestgehend parallel zur S-Bahnstrecke 6004 Berlin-Ostbahnhof – Erkner verläuft. Die Streckengeschwindigkeit der Fernbahn beträgt derzeit 120 km/h und die der S-Bahn 100 km/h.
Unmittelbar östlich der Personenunterführung befindet sich eine Weichenverbindung zwischen den beiden Fernbahngleisen. Westlich des Bahnsteiges befindet sich ein Kopfgleis und ein Prellbock (km 13.0+20).
Im Bereich des Bahnhofs Hirschgarten befindet sich südlich der Strecke 6153 ein weiteres Gleis.
Die Schienen sind überwiegend mit K-Befestigung auf Betonschwellen.
Die Gleise der Strecke 6153 weisen überwiegend einen W-Oberbau auf. Die durchgehenden Hauptgleise der Strecke 6153 sind vorrangig mit Betonschwellen (B 70) und der Schienenform 60 E2 ausgestattet.
Die Schienen der Strecke 6004 weisen überwiegend den W-Oberbau auf. Die Schienenform ist 54 E4.
Bauliche Anlagen, Hochbauten
Auf dem S-Bahnsteig befindet sich im östlichen Bereich, unterhalb der Bahnsteigüberdachung ein Aufsichtsgebäude. Am Aufsichtsgebäude ist nichts zu ändern. Ein Empfangsgebäude ist nicht vorhanden. Zur vorhandenen Personenunterführung siehe 0.1.3.8.
Personenverkehrsanlagen, Bahnsteig (Strecke 6004)
Der Bahnhof Hirschgarten verfügt über einen S-Bahn-Mittelbahnsteig am Gleis 1/2 (Höhe 0,96 m, Länge ca. 165 m und Breite ca. 11 m) und wurde im Jahr 1885 errichtet. Der Bahnsteig wurde durch Instandsetzungsmaßnahmen verkehrssicher gehalten und besitzt eine Zustandsnote von 2,5. Die Zugänge in Richtung Norden (Erpetal), Richtung Süden zum Wiesenrain und zum Bahnsteig sind nicht barrierefrei. Die Treppen wurden im Jahr 1987 gebaut und weisen einen mittelmäßigen technischen Zustand auf (BAQ-Note 2,6).
Gemäß der gleisgeometrischen Bearbeitung vom 14.06.2022 entspricht der derzeitige Bahnsteig nicht den Einbaumaßen der gültigen Richtlinien (zu tief und zu weit weg).
Zwischen Treppenaufgang zum Mittelbahnsteig und Bahnsteiganfang befindet sich ein ca. 30 m langes, nicht überdachtes Zwischenpodest.
Der S-Bahn-Mittelbahnsteig ist im vorderen Teil auf einer Länge von ca. 68,40 m überdacht.
zur Erfüllung der werkvertraglichen Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang). Die Referenzen sollen Leistungen nach VVBau (KIB/OB) beinhalten.
-Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation. Der Auftragnehmer hat den/die konkret vorgesehenen MA namentlich dem Auftraggeber mit den folgenden Nachweisen zu benennen:
Bauüberwachungsleiter (BÜB)
1.Nachweis der fachlichen Qualifikation des vorgesehenen Personals mit Angabe der beruflichen Qualifikation und objektbezogener Eignung in Bezug auf vergleichbare Leistungen
2.Ingenieur ((Fach-) Hochschulabschluss / Master Bauwesen oder nachgewiesene, entsprechend gleichwertige Berufserfahrung (Nachweis Kopie des Zeugnisses)
3.mindestens 3 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten; Nachweis der Qualifikation zum BÜB Fahrbahn (Oberbau/KIB) gemäß KoRil 046.2753; (Nachweis Kopie des BÜB – Ausweises, einschl. Nachweis der regelmäßigen Fortbildungen (FIT)).
Bauüberwacher Bahn (BÜB)
1.Nachweis der fachlichen Qualifikation des vorgesehenen Personals mit Angabe der beruflichen Qualifikation und objektbezogener Eignung in Bezug auf vergleichbare Leistungen
2.Ingenieur ((Fach-) Hochschulabschluss / Master Bauwesen oder nachgewiesene, entsprechend gleichwertige Berufserfahrung (Nachweis Kopie des Zeugnisses)
3.mindestens 3 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten; Nachweis der Qualifikation zum BÜB Fahrbahn (Oberbau/KIB) gemäß KoRil 046.2753; (Nachweis Kopie des BÜB – Ausweises, einschl. Nachweis der regelmäßigen Fortbildungen (FIT)).
Fachbauüberwacher Bahn (FBÜ)
1.Nachweis der fachlichen Qualifikation des vorgesehenen Personals mit Angabe der beruflichen Qualifikation und objektbezogener Eignung in Bezug auf vergleichbare Leistungen
2.Abgeschlossene Fachausbildung zum Techniker, (Industrie-) Meister oder gleichwertig (Nachweis Kopie des Zeugnisses)
3.mindestens 3 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten; Nachweis der Qualifikation zum FBÜ Fahrbahn (Oberbau) gemäß KoRil 046.2752; (Nachweis Kopie des FBÜ -Ausweises, einschl. Nachweis der regelmäßigen Fortbildungen (FIT))
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
--Fachbauüberwacher Oberbau
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. INROS LACKNER SE, Bismarkstraße 91, 10625 Berlin - EP/GP/AU
2. DB Kommunikationstechnik GmbH, Caroline-Michaelis-Straße 5-11, 10115 Berlin - TK
3. Baugrund Stralsund Ingenieurgesellschaft mbH für Geo- und Umwelttechnik, Carl-Heydemann-Ring 55, 18437 Stralsund
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung, dass das Unternehmen nicht von der VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 und der Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 betroffen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.