Zähleranschlusssäulen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA62723
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Zähleranschlusssäulen
Lieferung von Zähleranschlusssäulen und
Zählerverteilungen und damit in Zusammenhang
stehende Leistungen
Lieferung von Zähleranschlusssäulen und Zählerverteilungen und damit in Zusammenhang stehende Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zähleranschlusssäulen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://ebg-electric-division.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geringswalde
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09326
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.get-elektro.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.