81296778-Instandhaltung sowie zusätzliche Instandsetzungsarbeiten im Bereich Sanitärtechnik für die GIZ Eschborn Referenznummer der Bekanntmachung: 81296778
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81296778-Instandhaltung sowie zusätzliche Instandsetzungsarbeiten im Bereich Sanitärtechnik für die GIZ Eschborn
Instandhaltung sowie zusätzliche Instandsetzungsarbeiten im Bereich Sanitärtechnik:
Gesucht wird ein fachlich geeignetes Unternehmen zur Unterstützung der Fachabteilung Haustechnik im Bereich der Instandhaltung und Instandsetzung der Sanitärtechnik. Die Leistung bezieht sich auf 7 Bürogebäude auf dem Campus in Eschborn. Die Tätigkeit umfasst Inspektion und Wartung an technischen Einbauten wie zum Beispiel Wasseraufbereitung, Enthärtungsanlagen, Druckerhöhungsanlagen, Fettabscheider, usw. sowie Instandsetzungsarbeiten an Sanitäranlagen.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Instandhaltung sowie zusätzliche Instandsetzungsarbeiten im Bereich Sanitärtechnik:
Gesucht wird ein fachlich geeignetes Unternehmen zur Unterstützung der Fachabteilung Haustechnik im Bereich der Instandhaltung und Instandsetzung der Sanitärtechnik. Die Leistung bezieht sich auf 7 Bürogebäude auf dem Campus in Eschborn. Die Tätigkeit umfasst Inspektion und Wartung an technischen Einbauten wie zum Beispiel Wasseraufbereitung, Enthärtungsanlagen, Druckerhöhungsanlagen, Fettabscheider, usw. sowie Instandsetzungsarbeiten an Sanitäranlagen (WC- Anlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen).
Ein 24/7 Stördienst ist zu erbringen sowie ein festes Personalteam, welches an einem Tag pro Woche Instandsetzungsarbeiten durchführt. Darüber hinaus sind über das Jahr verteilt Wartungen an o.g. Anlagen zu erbringen. Die Arbeitsausführung ist in enger Abstimmung mit der Auftraggebenden zu erbringen und rechtssicher zu dokumentieren.
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der
Vertragszeit die AG erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale
Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 1.000.000,00 EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen.
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 700.000,00 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Bereich Instandhaltung Sanitärtechnik in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach vier Jahren.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH;
Sitz der Gesellschaft Bonn und Eschborn;
Registergericht; Eintragungs-Nr. HRB 18384 und Amtsgericht Frankfurt am Main; Eintragungs-Nr. HRB 12394;
USt-IdNr. DE 113891176;
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Jochen Flasbarth;
Vorstand: Thorsten Schaefer-Gümbel (Vorstandssprecher), Ingrid-Gabriela Hoven
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y1RQ3S4YL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.