ABS Hagen-Siegen-Hanau, Erkundungsbohrungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49818
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hagen-Siegen-Hanau, Erkundungsbohrungen
58762 Altena
4. Buchholzer Tunnel
5. Husberger Tunnel
6. Ütterlingser Tunnel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2: Tunnel 4 - 6, Durchführung von Erkundungsbohrungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 53577
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
58762 Altena
4. Buchholzer Tunnel
5. Husberger Tunnel
6. Ütterlingser Tunnel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 53577
Land: Deutschland
Der Auftrag umfasst Leistungen zur Durchführung von Erkundungen für das Los 1. Darin enthalten war die Erstellu ng der
Grundwassermessstelle (GWM) für den Bohrpunkt BK N4. Der Ausbau zur GWM und der Einbau des Divers (Messsensors)
konnte ordungsgemäß erfolgen. Jedoch trat bei anhaltendem Regen zeitweise Wasser aus der GWM aus, so dass der Diver zur
Vorbeugung von Beschädigungen ausgebaut werden musste. Ursache ist, das aufgrund der hydrologischen Verhältnisse am
Bohrpunkt BK N4 der Wasserpegel bis über die Oberkante der Bohrung bzw. der Geländeoberkante ansteigt. Vermutlich liegen
hier gespannte Grundwasserverhältnisse vor.
(Los 2 MKA 2.1_01)
Das Ziel der durchgeführten Bohrkampagne ist, das Verständnis des Baugrunds als Grundlage für die weitere Planung zu
verbessern. Da naturgemäß der Baugrund im wesentlichen unbekannt ist, können eventuelle Zusatzleistungen zum Werkerfolg
erforderlich sein. Entsprechend war das Auftreten der gespannten Grundwasserverhältnisse für den Baugrundgutachter und den
AG nicht vorhersehbar. Damit besteht akute Gefahr, dass aus der Bohrung aufsteigendes bzw. austretendes Wasser die GWM
selbst, aber auch insbesondere das Eigentum Dritter beschädigt werden. Vor diesem Hintergrund wurde nach Rücksprache mit
allen Beteiligten (AG/ Baugrundgutachter) entschieden, einen mechanischen Packer einzubauen, der zukünftig ein Austreten von
Wasser aus der GWM dauerhaft unterbindet und gleichzeitig einen uneingeschränkten Messbetrieb sicherstellt. Dieser ist für die
weitergehende geotechnische Beratung unerlässlich.