IT-Dienstleistungen für die Anwendungsentwicklung für die Verfahren Steuerverwaltung Abt. A mit .NET und Java- Technologien Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0050
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen für die Anwendungsentwicklung für die Verfahren Steuerverwaltung Abt. A mit .NET und Java- Technologien
Es handelt sich um IT-DL für fachübergreifende Anwendungsentwicklung mit der alle Phasen eines Anwendungsentwicklungsprojektes abgedeckt werden sollen. Die Leistungen sind mit eigenständigen Ausarbeitungen bzw. Umsetzungen zu erbringen.
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Anwendungsentwicklung für die Verfahren der Steuerverwaltung Abteilung A mit .NET- und Java-Technologien. Es handelt sich um IT-Dienstleistungen für fachübergreifende Anwendungsentwicklung mit der alle Phasen eines Anwendungsentwicklungsprojektes abgedeckt werden sollen. Die Leistungen sind als Dienstleistungen mit eigenständigen Ausarbeitungen bzw. Umsetzungen zu erbringen. Zur Erfüllung der Aufgabenfelder soll der Auftragnehmer in der Lage sein, je nach Anforderung des Einzelauftrags, Personen mit den nachfolgenden Qualifikationsprofilen zu stellen.
Der Entwicklungsleiter/fachliche Koordinator verantwortet die Erstellung eines Anwendungssystems auf Grundlage der Anforderungen des Kunden und in Abstimmung mit allen Interessengruppen. Er ist für die Anwendungsentwicklung direkter Ansprechpartner der Projektleitung HZD (bei Projekten) bzw. der Gesamtbetriebsleitung (bei Softwarepflege für Verfahren). Der Entwicklungsleiter leitet das Entwicklerteam.
Die Aufgaben der Entwicklungsleitung entsprechen in administrativen und steuernden Teilen denen einer Projektleitung, hinzu kommen spezifische fachliche Kompetenzen für die Einrichtung, Konzeption, Realisierung sowie Übergabe von Projekten vom Typ Anwendungsentwicklung. Weitere Aufgaben und Anforderungen sind der Datei "Leistungbeschreibung" zu entnehmen.
Ein Senior-Entwickler ist ein Projektmitarbeiter, der bei Entwurf, Entwicklung, Test und Integration der Software maßgeblich und führend mitarbeitet. Er ist Experte für bestimmte Technologien in der Anwendungsentwicklung. Weitere Aufgaben und Anforderungen sind der Datei "Leistungbeschreibung" zu entnehmen.
Ein Entwickler ist ein Projektmitarbeiter, der bei Entwurf, Entwicklung, Test und Integration der Software mitarbeitet und fundierte Kenntnisse in verschiedenen Technologien in der Anwendungsentwicklung hat. Weitere Aufgaben und Anforderungen sind der Datei "Leistungbeschreibung" zu entnehmen.
Ein Junior-Entwickler ist ein Projektmitarbeiter, der bei Entwurf, Entwicklung, Test und Integration der Software mitarbeitet. Weitere Aufgaben und Anforderungen sind der Datei "Leistungbeschreibung" zu entnehmen.
Ein Softwareberater unterstützt fachlich und methodisch das Projektmanagement. Er stärkt die Projektleitung und das Projektteam. Er koordiniert die Kundenanforderungen und erarbeitet eigenverantwortlich nachhaltige Konzepte für komplexe IT-Infrastrukturen und -Anwendungen und deren Schnittstellen zu anderen Systemen. Er berät zu IT-Sicherheitsfragen und entwirft hierfür Lösungen unter Beachtung der Vorgaben des BSI. Weitere Aufgaben und Anforderungen sind der Datei "Leistungbeschreibung" zu entnehmen.
Technologien
Der Auftragnehmer muss die gesamte Bandbreite der in diesem Kapitel aufgeführten Technologien und deren Nachfolgeprodukte abdecken. Angegebene Versionen von Technologien sind als Mindestanforderungen zu verstehen und beinhalten auch die jeweiligen Nachfolgeprodukte. Konkrete Bedarfe richten sich nach den anfordernden Projekten. Eine Prognose für die Verteilung auf die genannten Technologieschwerpunkte kann nicht erfolgen.
.NET Microsoft-Technologien im Enterprise-Umfeld
- Windows Presentation Foundation (WPF), Windows Forms
- Windows Communication Foundation (WCF) Webservices mit IIS
- ASP.NET/ASP.NET core, ASP.NET WebForms, ASP.NET MVC/ASP.NET Core MVC, Web Client Software Factory (WCSF), RESTful Web API oder AJAX, ASP.NET Security, Authentication und Role Provider
- Universal Windows Platform (UWP)
- VB.NET
- C#, C++
- Dependency Injection mit Unity Container
- ADO.NET
- Model-View-ViewModel (MVVM) - Architekturmodell
- Object-Relational-Mapping (ORM)
JAVA -Technologien im Enterprise-Umfeld
- Java Platform, Enterprise Edition
- JavaServer Faces (JSF 2), PrimeFaces, PrimeNG
- Java Persistence API
- JAX-RS
- Spring Boot Applikation (Framework Spring)
- WildFly, JBoss (EAP) oder Apache Tomcat
- iText, jasper reports, APACHE POI oder APACHE Lucene, elasticsearch
- GUI-Frameworks Standard Widget Toolkit oder Remote Application Platform
Web (Frontend)-Entwicklungen
- TypeScript, JavaScript (inkl. Frameworks), JQuery
- Angular
- Node.js
- React
- Ionic Framework
- Java Server Pages
- Apache Cordova / Ionic Capacitor
- HTML 5 (Hypertext Markup Language)
- CSS 3, Sass (Syntactically Awesome Stylesheets)
Begleitende Technologien
- Linux (SUSE, Red Hat oder andere Derivate)
- Entwicklungs-, Konfigurationsmanagement-, Versionsmanagement- und Testunterstützende Werkzeuge wie
o Eclipse
o Visual Studio
o Azure DevOps Server
o GIT (GitLab), Subversion
o Maven
o JIRA oder Azure DevOps
o Jenkins
o Nexus
- Datenbanken (Oracle, SQL Server oder funktional ähnliche Produkte)
o Oracle
SQL für Oracle
PL/SQL für Oracle
o Microsoft SQL-Server
SQL für MS SQL Server
MS SQL Server Reporting Services
SSIS (MS SQL Server Integration Services)
-REST Web Services
-XML (Extensible Markup Language)
- Progressive Web Apps (Service Worker, App Manifest, etc.)
- Windows-PowerShell
- Hibernate (Framework)
- Apache Camel
- Kryptographie-Verfahren
- Einbindung von Standardkomponenten wie
o Microsoft Office
o SharePoint
o Microsoft Exchange
o Active Directory
Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung.
Die Leistungen können bis zu einem Höchstwert von 16.320.000,- Euro (netto) oder der Obergrenze von 20.400 Personentagen (Schätzwert + 20%) insgesamt für alle Profile bei einer max. Laufzeit von 4 Jahren abgerufen werden. Dabei entspricht ein Personentag acht Stunden. Ist dieser Höchstwert o. die Obergrenze erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Referenzen
Mindestanforderung:
- Darstellung von mindestens einer (1) Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang der nachfolgend aufgeführten Anforderung A entspricht,
- Darstellung von mindestens einer (1) Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang der nachfolgend aufgeführten Anforderung B entspricht und
- Darstellung von mindestens einer (1) Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang der nachfolgend aufgeführten Anforderung C entspricht,
(A) Einsatz mindestens eines Entwicklungsleiters/Fachlicher Koordinators (entsprechend den Anforderungen der Textziffer 4.3 Leistungsbeschreibung) für die Dauer von mindestens 110 Personentagen.
(B) Einsatz mindestens eines Senior Entwicklers (entsprechend den Anforderun-gen der Textziffer 4.4 Leistungsbeschreibung) für die Dauer von mindestens 110 Personentagen.
(C) Einsatz mindestens eines Entwicklers (entsprechend den Anforderungen der Textziffer 4.5 Leistungsbeschreibung) für die Dauer von mindestens 110 Personentagen.
Die jeweilige Referenz ist in einer zusätzlichen Anlage (max. 1 DIN-A4-Seite) zu Beschreiben. Hierbei ist insbesondere auf die folgenden Punkte einzugehen:
- Ziel / Aufgabenstellung
- Rollen des Bieters im Projekt / eingesetzte Qualifikationsprofile
- Systemumgebung / Architektur / eingesetzte Software
Der Dateiname der Anlage ist unter lfd. Nr. 7 der im Referenzvordruck enthaltenen Tabelle anzugeben.
(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
2. Angaben zur Beschäftigtenanzahl
(1) Eigenerklärung über die Anzahl der im Unternehmen jahresdurchschnittlich beschäftigten Personen in den letzten drei Geschäftsjahren (Gj.) und
(2) Eigenerklärung über die Anzahl der im Unternehmen im Tätigkeitsbereich Anwendungsentwicklung im Enterprise Umfeld jahresdurchschnittlich beschäftigten Personen in den letzten drei Gj.
(Datei "Beschäftigtenzahlen" auf der Vergabeplattform).
In der Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Bei der unter Abschnitt III.1.3) dieser EU-Bekanntmachung genannten Anforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu 1. Referenzen handelt es sich um eine Mindestanforderung. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB")
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB")
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zusätzlich die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014")
Jeder Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft soll/sollen der Vergabestelle mitteilen, ob es sich bei ihnen jeweils um ein Kleinstunternehmen oder um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient ausschließlich statistischen Zwecken. Sie stellt keine Eignungsanforderung dar.
Die Kompetenzprofile ( Anlage 3a bis 3e zum Rahmenvertrag) sind nicht mit dem Angebot abzugeben. Diese sind im Rahmen des Abrufs nach Vertagsabschluss einzureichen.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 100%). Entscheidend ist hier der Angebotsvergleichspreis (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt") in Feld G10 ergibt. Die Preisermittlung basiert auf der Abfrage von einzelnen Stundensätzen für fünf verschiedene Tätigkeitsprofile (Entwicklungsleiter/fachlicher Koordinator, Senior-Entwickler, Entwickler, Junior- Entwickler und Softwareberater). Einzutragen ist der Stundensatz (netto) und der geltende Umsatzsteuersatz in Prozent. Diese Tätigkeitsprofile haben jeweils einen prozentualen Gewichtungswert und werden addiert, sodass als Ergebnis ein gewichteter Stundensatz für alle Tätigkeitsprofile als Angebotsvergleichspreis zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots verglichen wird. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Angebotsvergleichspreis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-Darmstadt.hessen.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.