ABS 38 Tüßling-Freilassing PA03: Baugrunderkundungen (Erkundungsfeinkonzept, Vergabe der Bohr- und Erkundungsleistungen, Bohrbegleitung, geotechnische Gutachten) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37912
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 38 Tüßling-Freilassing PA03: Baugrunderkundungen (Erkundungsfeinkonzept, Vergabe der Bohr- und Erkundungsleistungen, Bohrbegleitung, geotechnische Gutachten)
84577 Tüßling
Baugrunderkundungen ABS 38, PA03 Tüßling - Freilassing
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 3.1: Strecke 5723 km 7,268 - 19,443
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
84577 Tüßling
Baugrunderkundungen ABS 38, PA03 Tüßling - Freilassing
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Überarbeitung des Streckengutachtens im PFA 3.1 nach Neubaukriterien. LÄ65
Im Rahmen der Entwurfsplanung sind Erdbauwerke und sonstige geotechnische Bauwerke nach Festlegung gemäß RIL 836 nach Neubaukriterien oder Verbesserungskriterien zu planen. Die Überprüfung der Ausbaustrecke ob und in welchem Umfang Verbesserungskriterien angewendet werden können hat richtlinienkonform stattgefunden und ergab die Notwendigkeit der partiellen Planungsanpassung auf Grundlage der Planungsempfehlungen und/oder Baugrundbeurteilung der Planer und Sachverständigen. Dies hat eine Anpassung der Streckengutachten im PFA 3.1 zur Folge. Der AN hat die Baugrundgutachten des Streckenabschnittes erstellt und kennt somit die örtlichen Umstände, die vorliegenden Grundlagen und die gesamten Rahmenbedingungen bereits im Detail. Durch die Vergabe an den gleichen AN können Synergien effektiv genutzt werden, die Fragenstellungen kurzfristig beantwortet werden und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der EP/GP vermieden werden.