Erneuerung Umrichterwerk Karlsfeld - Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67329
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Umrichterwerk Karlsfeld - Bauüberwachung
BÜW nach VV Bau,Leistungen nach Baustellenverordnung (SiGeKo),BÜW Abfallmanagement,umweltfachliche BÜW
BÜW nach VV Bau
Karlsfeld
BÜW nach VV Bau
Leistungen nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
Karlsfeld
Leistungen nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
BÜW Abfallmanagement
Karlsfeld
BÜW Abfallmanagement
umweltfachliche BÜW
Karlsfeld
umweltfachliche BÜW
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Angebotserklärung
Gemäß Angebotserklärung
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.):
— Anlage 1 - Los 1 (BÜW nach VV Bau): Präqualifikation der Deutschen Bahn AG in Bauüberwachung hier Bauüberwacher Bahn Oberbau und Konstruktiver Ing. Bau zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter 2022/S 206-589305 am 25.10.2022.
— Anlage 2 - Los 2 (SiGeKo): Bescheinigung der Berufsausübung als zertifizierter SiGeKo
— Anlage 3 - Los 3 (BÜW-Abfallmanagement): Gemäß Anlage 15 sind die Qualifikationen und die Erfahrungen in Tabellenform vorzulegen
— Anlage 3 - Los 3: (umweltfachliche BÜW): Gemäß Anlage 15 sind die Qualifikationen und die Erfahrungen in Tabellenform vorzulegen
Wichtig: Bitte bewerben Sie sich Losscharf durch Nennung der Losbewerbungsnummer (Nummern). Eine Qualifizierung für dieses Los (Lose) wird vorgenommen, hier ist eine Angebotslegung nur für das qualifizierte Los (Lose) möglich. Innerhalb einer möglichen Verhandlungsrunde ist nur eine Angebotslegung für das zuvor angebotene Los (Lose) möglich.
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beim nicht offenen Verfahren/ Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme: 03.07.2023 – 10:00 Uhr. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb richten Sie bitte ausschließlich an: [gelöscht] oder per Bieternachricht über das Bieterportal der Deutschen Bahn AG. Alle relevanten Vergabeunterlagen können auf der E-Vergabeplattform (Bieterportal) der Deutschen Bahn AG eingesehen und heruntergeladen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.