Linienbündel "511: Edertal" Referenznummer der Bekanntmachung: 4634
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ewf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel "511: Edertal"
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Landkreis Waldeck-Frankenberg auf den Linien
Linie 512: Frebershausen - Hüddingen - Albertshausen - Reinhardshausen - Bad Wildungen
Linie 513: Frebershausen - Gellershausen - Kleinem - Giflitz - Altwildungen - Bad Wildungen - Reinhardshausen
Linie 514: Züschen - Wellen - Wega - Böhne - Bergheim - Buhlen - Giflitz - Bad Wildungen
Linie 515: Sachsenhausen - Netze - Waldeck - Buhlen - Affoldern - Hemfurth-Edersee - Bringhausen
Linie 516*: Affoldern - Mehlen - Giflitz - Gellershausen - Frebershausen - Frankenau
Linie 517: Bad Wildungen - Giflitz - Buhlen - Bergheim - Mehlen - Affoldern - Hemfurth - Bringhausen
*Linie fährt nur in der Zeit vom 01.April - 31.Oktober
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angabe „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ unter IV.1.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske der Hessischen Ausschreibungsdatenbank / des Supplements zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
- Auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen. Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind im Nahverkehrsplan auf der EWF-Internetseite unter https://www.ewf.de/oepnv/nahverkehrsplan/ veröffentlicht, vgl. insbesondere
https://www.ewf.de/fileadmin/medienablage/oepnv/nahverkehrsplan2013/NVP_LK_W-F_Text_Endfassung.pdf
Das Linienbündel wurde überplant, die aktualisierten Anforderungen an die mindestens zu erbringende Verkehrsleistung in Form von Fahrplänen sind unter http://ausschreibung.igdb.de/Anforderungskatalog_LB_511.zip abrufbar.
Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Linienbündels hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahren des NVV zu beteiligen. Es gilt der NVV-Tarif.