BS-TGA Sanierung BR3 – Lüftungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 63/50071190
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
BS-TGA Sanierung BR3 – Lüftungstechnik
BS-TGA Sanierung BR3 – Lüftungstechnik
— Montage 1 St. Lüftungszentralgeräte ca. 15 000 m3/h;
— Montage 1 St. Lüftungszentralgeräte ca. 14 000 m3/h;
— Montage 1 St. Lüftungszentralgeräte ca. 4 000 m3/h;
— ca. 1 200 m2 Lüftungskanal;
— ca.765 m Lüftungsrohr;
— 48 St Brandschutzklappen;
— 10 St. Kulissenschalldämpfer;
— 30 Rohrschalldämpfer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BS-TGA Sanierung BR3 – Lüftungstechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 02[gelöscht], E-Mail: [gelöscht] , Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Auftragserweiterung zu bauablaufbedingten Änderungen:
NA04 Lüftungsanlage LA61- Überarbeitung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Auftragserweiterung zu bauablaufbedingten Änderungen:
NA04 Lüftungsanlage LA61- Überarbeitung
Die Montage der vor Ort in BR3 E3 vorhandenen Module der LA61 sowie die benötigten Lüftungskanäle für den Anschluss der Anlage für
- Außen- und Fortluft – jeweils an die vorhandene Deckenöffnung
- Zu- und Abluft – jeweils an den vorhandenen Kanalanschluss im Schachtboden BR2 E2
inkl. Kanalisolation entsprechend der bekannten Isoliermatrix.
Der Einbau der Lüftungsanlage 61 war bisher nicht Bestandteil der Beauftragung, die Erforderlichkeit der zusätzlichen Leistungen wurde erst im Verlauf der Sanierungsarbeeiten festgestellt. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung konnten die erforderliche Arbeiten noch nicht im vollem Umfang erfasst werden und waren daher in der Sanierungsplanung nicht berücksichtigt.Aufgrund der beengten Platzverhältnisse in der Lüftungszentrale war eine Paralleltätigkeit einer weiteren Lüftungsfirma nich zielführend und hätte den Bauablauf behindert. Aus bauablauftechnischer Sicht wäre ein Auftragnehmerwechsel nicht nur mit der Bauzeitverzögerung sondern auch mit den beträchtlichen Mehrkosten verbunden. Weiterhin war eine Trennung der Nachtrags-Maßnahmen vom Hauptauftrag im Hinblick auf die zwingend erforderliche Gesamt-Gewährleistung (Anschluss an das gleiche Außenluft- und Fortluftnetz bei den Lüftungsanlagen 58 und 61) nicht möglich.