DSTW Mainz, Vermessungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49775
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
DSTW Mainz, Vermessungsleistungen
Das Ziel des Projektes DSTW IHB Mainz ist es, die vorhandene veraltete Stellwerksvarianz durch die neue einheitliche digitale Stellwerkstechnik bis Dezember 2027 zu ersetzen. Durch eine einheitliche Stellwerkstechnik reduziert sich die Technikvielfalt und der Instandhaltungsaufwand nimmt ab.
Zusätzlich soll mit der neuen Technik die Grundlage für eine zentrale Betriebsführung mit einer Steuerzentrale in Mainz geschaffen werden.
Die angefragten Leistungen beinhalten Vermessungsleistungen auf den zum DSTW Mainz zugeordneten Strecken und Bereichen für die Leistungsstufen 1 bis 10.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
DSTW Mainz, Vermessungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mainz
Das Ziel des Projektes DSTW IHB Mainz ist es, die vorhandene veraltete Stellwerksvarianz durch die neue einheitliche digitale Stellwerkstechnik bis Dezember 2027 zu ersetzen. Durch eine einheitliche Stellwerkstechnik reduziert sich die Technikvielfalt und der Instandhaltungsaufwand nimmt ab.
Zusätzlich soll mit der neuen Technik die Grundlage für eine zentrale Betriebsführung mit einer Steuerzentrale in Mainz geschaffen werden.
Die angefragten Leistungen beinhalten Vermessungsleistungen auf den zum DSTW Mainz zugeordneten Strecken und Bereichen für die Leistungsstufen 1 bis 10.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
MKA01: Der Nachtrag 01 beinhaltet die erforderliche zusätzliche Grundleistung der planungsbegleitenden Vermessungen im angegebenen Zeitraum (Vorplanungs- und Entwurfsplanungsphase), die nur mit teils erheblichen Unterbrechungen aufgrund baubetrieblicher und sicherungstechnischer Belange bzw. Störungen ausgeführt werden konnten.
Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.