Linienbündel "511 AST" Referenznummer der Bekanntmachung: 4632
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ewf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel "511 AST"
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Öffentliche Nahverkehrsleistungen (AST-Verkehre) im Landkreis Waldeck-Frankenberg auf den Linien 583.1 - 583.7
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angabe „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ unter IV.1.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske der Hessischen Ausschreibungsdatenbank / des Supplements zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
- Auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen. Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind im Nahverkehrsplan auf der EWF-Internetseite unter https://www.ewf.de/oepnv/nahverkehrsplan/ veröffentlicht, vgl. insbesondere
https://www.ewf.de/fileadmin/medienablage/oepnv/nahverkehrsplan2013/NVP_LK_W-F_Text_Endfassung.pdf
Das Linienbündel wurde überplant, die aktualisierten Anforderungen an die mindestens zu erbringende Verkehrsleistung in Form von Fahrplänen sind unter http://ausschreibung.igdb.de/Anforderungskatalog_AST-LB_511.zip abrufbar. Es ist zu berücksichtigen, dass AST-Fahrten unabhängig von der Darstellung im Fahrplan nur dann gebucht werden können, wenn im Abstand von +/- 30 Minuten keine Bus- oder Bahnverbindung genutzt werden kann. Die in diesem Zusammenhang wesentlichsten Busverkehrsleistungen des Linienbündels „511: Edertal“ wurden ebenfalls überplant und werden aktuell zum Dezember 2024 neu vergeben. Auf Nachfrage stellt die EWF die entsprechenden Fahrpläne dieser beiden Linienbündel zur Verfügung.
Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Linienbündels hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahren des NVV zu beteiligen. Es gilt der NVV-Tarif.