Freianlagenplanung zum Neubau der Sportanlage "Am Keltenhof", Butzbach Referenznummer der Bekanntmachung: SAKB/2023/1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Butzbach
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 35510
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-butzbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung zum Neubau der Sportanlage "Am Keltenhof", Butzbach
Objektplanung für Freianlagen der Leistungsphasen 3-9 gemäß Teil 3, Abschnitt 2 HOAI zum Neubau einer Sportanlage "Am Keltenhof" in Butzbach
Butzbach, DE
Mit der Sportanlage „Am Keltenhof' soll eine Kunstrasenplatzanlage für die Kernstadt und die Stadtteile der Stadt Butzbach entstehen und wichtige positive Effekte für die lnnenstadt/Kernstadt wie für die Gesamtkommune verbunden werden. Auf der Sportanlage „Am Keltenhof' erhalten die Sportvereine aus den Stadtteilen in der Kernstadt eine gemeinsam zu nutzende und zeitgemäße Infrastruktur und die Schulen die Möglichkeit zu verbesserten Sportangeboten.
In der Stadt Butzbach bieten die Vereine TSV Ostheim, VfR Butzbach, SV Nieder-Weisel, SV Hoch-Weisel und SV Philippseck Fauerbach Angebote auf Sportplätzen (insbesondere Fußball) an. Die im Stadtgebiet vorhandenen Trainingsplätze befinden sich derzeit entweder in einem schlechten Zustand und müssten saniert werden oder sind - wie im Fall des Sportplatzes an der Griedeler Straße in der Innenstadt - so gelegen, dass Lärmschutzgründe (nahe gelegene Wohnbebauung!) gegen einen Ausbau bzw. eine langfristige Nutzung in der Zukunft sprechen. Alle fünf Vereine haben daher ein Konzept für eine gemeinschaftliche Kunstrasenplatzanlage entwickelt und tragen einen solchen Ansatz gemeinsam mit der Stadt Butzbach. Die Sportanlage soll zwei Kunstrasenplätze, ein Funktionsgebäude und eine Stellplatzanlage beinhalten.
Im Rahmen einer Vorentwurfsplanung zur Förderantragstellung im Juli 2022 durch die Planungsgruppe Sportanlagen (BPG Landschaftsarchitekten, Biebertal und Lothar Gersmann, Wetzlar), sollen Kunstrasenplätze mit Funktionsgebäude und Stellplatzanlage realisiert werden. Die Gesamtfläche des Areals beträgt ca. 31.000 m².
Im Rahmen der beschriebenen Vorentwurfsplanung sollen auf dem Areal „Am Keltenhof“ 2 Kunstrasenplätze mit Spielfeldabmessungen von 100 x 64 m und den erforderlichen Sicherheitsbereichen gemäß DIN 18 035 errichtet werden. Die Anlage wird für den Trainings-sowie für den Regelspielbetrieb nach den Richtlinien des DFB ausgelegt. Die notwendigen Ballfangzäune und Einrichtungen für den Fußballspielbetrieb komplettieren die Anlage.
Es ist vorgesehen, eine geeignete Kunstrasendecke herzustellen. Eine Gummigranulatverfüllung des Platzes wird ausgeschlossen, um den potentiellen Austrag von Mikroplastik zu vermeiden. Der Platz soll mit einer Flutlichtanlage ausgestattet werden, sodass der Trainings- und Spielbetrieb für die Vereine im Rahmen der Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes auch in den Abendstunden stattfinden kann. Aufgrund der abseitigen Lage des Planungsgebietes sind keinerlei Beeinträchtigungen von zusammenhängenden Wohnbauflächen zu erwarten. Angrenzende Gewerbeflächen werden durch die Nutzung nicht beeinträchtigt. Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Wohngebäude befindet sich im Umfeld der Anlage. Außerdem befindet sich die für die Planung relevante Liegenschaft innerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplans, der diese als Gewerbegebiet nach BauNVO ausweist.
Die vorgesehene Ausstattung der Sportanlage sowie des Funktionsgebäudes ermöglichen eine umfassende und vielseitige Nutzung des Geländes und die Entwicklung zu einem zentralen Treffpunkt für Sportler und Sportlerinnen aller Altersklassen. Durch die Zusammenführung mehrerer Vereine für die Nutzung der Anlage ist zu erwarten, dass sich diese zu einem zentralen Ort für den Trainings- und Spielbetrieb entwickeln lässt.
Die terminliche Berücksichtigung und Integration der Planungsergebnisse der separaten Objektplanung für das Funktionsgebäude in die gegenständliche Freianlagenplanung ist obligatorisch.
Die Planungen für die Sportanlage berücksichtigen auch die erforderlichen Erschließungsflächen sowie PKW- und Fahrradstellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Stadt. Die Behindertenstellplätze wurden in unmittelbarer räumlicher Nähe der Anlage eingeplant. Die Zufahrt zu den Behindertenstellplätzen erfolgt über die notwendige Andienung bzw. die Rettungszufahrt zum Gelände. Durch die Anordnung der PKW- Stellplätze an der Andienungsstraße kann der zentrale Sportbereich im Wesentlichen von Fahrverkehr freigehalten werden.
Zur landschaftlichen Einbindung des Areals auf der Südwestseite ist eine Eingrünung mit Baumstandorten vorgesehen. Auf der nordöstlichen Seite wird das Areal durch einen vorhandenen begrünten Erdwall gefasst.
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Objektplanung für Freianlagen werden im als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 3 bis 4 (inkl. Leistungen aus dem Bereich der Leistungsphase 2 für die Koordination und Integration der Leistungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten, der Angaben zum terminlichen Ablauf und die Einarbeitung, Prüfung und ggf. Anpassung der vorhandenen Planungsunterlagen) für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der Objektplanungsleistungen für Freianlagen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 3-4) für die Gesamtmaßnahme
Stufe 2 (HOAI Leistungsphasen 5-9) für die Gesamtmaßnahme
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 3-4) für die Gesamtmaßnahme. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagenplanung zum Neubau der Sportanlage "Am Keltenhof", Butzbach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lennestadt
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57368
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)