Freianlagenplanung zum Neubau der Sportanlage "Am Keltenhof", Butzbach Referenznummer der Bekanntmachung: SAKB/2023/1

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Butzbach
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 35510
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-butzbach.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Freianlagenplanung zum Neubau der Sportanlage "Am Keltenhof", Butzbach

Referenznummer der Bekanntmachung: SAKB/2023/1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanung für Freianlagen der Leistungsphasen 3-9 gemäß Teil 3, Abschnitt 2 HOAI zum Neubau einer Sportanlage "Am Keltenhof" in Butzbach

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 230 208.96 EUR / höchstes Angebot: 372 449.00 EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Hauptort der Ausführung:

Butzbach, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit der Sportanlage „Am Keltenhof' soll eine Kunstrasenplatzanlage für die Kernstadt und die Stadtteile der Stadt Butzbach entstehen und wichtige positive Effekte für die lnnenstadt/Kernstadt wie für die Gesamtkommune verbunden werden. Auf der Sportanlage „Am Keltenhof' erhalten die Sportvereine aus den Stadtteilen in der Kernstadt eine gemeinsam zu nutzende und zeitgemäße Infrastruktur und die Schulen die Möglichkeit zu verbesserten Sportangeboten.

In der Stadt Butzbach bieten die Vereine TSV Ostheim, VfR Butzbach, SV Nieder-Weisel, SV Hoch-Weisel und SV Philippseck Fauerbach Angebote auf Sportplätzen (insbesondere Fußball) an. Die im Stadtgebiet vorhandenen Trainingsplätze befinden sich derzeit entweder in einem schlechten Zustand und müssten saniert werden oder sind - wie im Fall des Sportplatzes an der Griedeler Straße in der Innenstadt - so gelegen, dass Lärmschutzgründe (nahe gelegene Wohnbebauung!) gegen einen Ausbau bzw. eine langfristige Nutzung in der Zukunft sprechen. Alle fünf Vereine haben daher ein Konzept für eine gemeinschaftliche Kunstrasenplatzanlage entwickelt und tragen einen solchen Ansatz gemeinsam mit der Stadt Butzbach. Die Sportanlage soll zwei Kunstrasenplätze, ein Funktionsgebäude und eine Stellplatzanlage beinhalten.

Im Rahmen einer Vorentwurfsplanung zur Förderantragstellung im Juli 2022 durch die Planungsgruppe Sportanlagen (BPG Landschaftsarchitekten, Biebertal und Lothar Gersmann, Wetzlar), sollen Kunstrasenplätze mit Funktionsgebäude und Stellplatzanlage realisiert werden. Die Gesamtfläche des Areals beträgt ca. 31.000 m².

Im Rahmen der beschriebenen Vorentwurfsplanung sollen auf dem Areal „Am Keltenhof“ 2 Kunstrasenplätze mit Spielfeldabmessungen von 100 x 64 m und den erforderlichen Sicherheitsbereichen gemäß DIN 18 035 errichtet werden. Die Anlage wird für den Trainings-sowie für den Regelspielbetrieb nach den Richtlinien des DFB ausgelegt. Die notwendigen Ballfangzäune und Einrichtungen für den Fußballspielbetrieb komplettieren die Anlage.

Es ist vorgesehen, eine geeignete Kunstrasendecke herzustellen. Eine Gummigranulatverfüllung des Platzes wird ausgeschlossen, um den potentiellen Austrag von Mikroplastik zu vermeiden. Der Platz soll mit einer Flutlichtanlage ausgestattet werden, sodass der Trainings- und Spielbetrieb für die Vereine im Rahmen der Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes auch in den Abendstunden stattfinden kann. Aufgrund der abseitigen Lage des Planungsgebietes sind keinerlei Beeinträchtigungen von zusammenhängenden Wohnbauflächen zu erwarten. Angrenzende Gewerbeflächen werden durch die Nutzung nicht beeinträchtigt. Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Wohngebäude befindet sich im Umfeld der Anlage. Außerdem befindet sich die für die Planung relevante Liegenschaft innerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplans, der diese als Gewerbegebiet nach BauNVO ausweist.

Die vorgesehene Ausstattung der Sportanlage sowie des Funktionsgebäudes ermöglichen eine umfassende und vielseitige Nutzung des Geländes und die Entwicklung zu einem zentralen Treffpunkt für Sportler und Sportlerinnen aller Altersklassen. Durch die Zusammenführung mehrerer Vereine für die Nutzung der Anlage ist zu erwarten, dass sich diese zu einem zentralen Ort für den Trainings- und Spielbetrieb entwickeln lässt.

Die terminliche Berücksichtigung und Integration der Planungsergebnisse der separaten Objektplanung für das Funktionsgebäude in die gegenständliche Freianlagenplanung ist obligatorisch.

Die Planungen für die Sportanlage berücksichtigen auch die erforderlichen Erschließungsflächen sowie PKW- und Fahrradstellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Stadt. Die Behindertenstellplätze wurden in unmittelbarer räumlicher Nähe der Anlage eingeplant. Die Zufahrt zu den Behindertenstellplätzen erfolgt über die notwendige Andienung bzw. die Rettungszufahrt zum Gelände. Durch die Anordnung der PKW- Stellplätze an der Andienungsstraße kann der zentrale Sportbereich im Wesentlichen von Fahrverkehr freigehalten werden.

Zur landschaftlichen Einbindung des Areals auf der Südwestseite ist eine Eingrünung mit Baumstandorten vorgesehen. Auf der nordöstlichen Seite wird das Areal durch einen vorhandenen begrünten Erdwall gefasst.

Die gegenständlichen Planungsleistungen der Objektplanung für Freianlagen werden im als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 3 bis 4 (inkl. Leistungen aus dem Bereich der Leistungsphase 2 für die Koordination und Integration der Leistungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten, der Angaben zum terminlichen Ablauf und die Einarbeitung, Prüfung und ggf. Anpassung der vorhandenen Planungsunterlagen) für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Angebotspräsentation / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Organisations- und Ablaufkonzept / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck im Präsentationsgespräch / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es wird beabsichtigt die Vergabe der Objektplanungsleistungen für Freianlagen stufenweise zu beauftragen:

Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 3-4) für die Gesamtmaßnahme

Stufe 2 (HOAI Leistungsphasen 5-9) für die Gesamtmaßnahme

Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 3-4) für die Gesamtmaßnahme. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 023-066288
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Freianlagenplanung zum Neubau der Sportanlage "Am Keltenhof", Butzbach

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lennestadt
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57368
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 230 208.96 EUR / höchstes Angebot: 372 449.00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2023

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