Rechtsberatung im Beratungsfeld "Konzernübergreifende und grundsätzliche Fragestellungen" Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtsberatung im Beratungsfeld "Konzernübergreifende und grundsätzliche Fragestellungen"
Leistungsgegenstand ist die umfassende rechtliche Beratung unter diversen rechtlichen Aspekten zur Konzernstruktur und -steuerung oder, insbesondere sofern operative Belange betroffen sind, zu KfW- oder konzernübergreifenden Fragen sowie solchen Fragen, die für die KfW oder Unternehmen des KfW-Konzerns von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die Tochterunternehmen der KfW – einer Anstalt des öffentlichen Rechts – sind in der Regel als GmbH, z.T. auch als Personengesellschaft (GmbH und Co. KG) organisiert.
Frankfurt am Main
Leistungsgegenstand ist die umfassende rechtliche Beratung unter diversen rechtlichen Aspekten zur Konzernstruktur und -steuerung oder, insbesondere sofern operative Belange betroffen sind, zu KfW- oder konzernübergreifenden Fragen sowie solchen Fragen, die für die KfW oder Unternehmen des KfW-Konzerns von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die Tochterunternehmen der KfW – einer Anstalt des öffentlichen Rechts – sind in der Regel als GmbH, z.T. auch als Personengesellschaft (GmbH und Co. KG) organisiert.
Der Inhalt und der Umfang eines Rechtsberatungsmandats werden für das jeweilige konkret anstehenden Mandat im Einzelnen festgelegt. Von dem Rahmenvertragspartner zu erbringen ist grundsätzlich eine umfassende rechtliche Beratung, wie sie ein sorgfältiger Mandant in solchen Fällen verlangt. Eine zentrale Anforderung ist hierbei, dass die besondere rechtliche Stellung der KfW jeweils spezifisch und umfassend gewürdigt und bei der Prüfung rechtlicher Fragestellungen beachtet wird. Ferner ist eine spezifische Kenntnis der sehr unterschiedlichen Geschäftsfelder der KfW für die anwaltliche Beratung erforderlich.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 11.000 Stunden während der maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt 6 Jahren.
Nähere Einzelheiten, vgl. Leistungsbeschreibung.
Die Rahmenvereinbarung tritt am 01.01.2024 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2027. Die KfW hat das Recht, diese Rahmenvereinbarung einseitig mehrfach maximal bis zum 31.12.2029 zu verlängern.
1. Erfüllung der Eignungskriterien gemäß Ziffer III.1.2 und III.1.3 der Bekanntmachung (gleichlautend Wertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb in den Vergabeunterlagen)
2. Durchschnittliche Anzahl der Rechtsanwälte, die in den folgenden Rechtsgebieten unter Geltung der deutschen Rechtsordnung beraten und die Mindestanforderungen an die Senioritätsstufen (siehe Rollendefinitionen zu "Partner", "Counsel" und "Senior Associate" gemäß Leistungsbeschreibung) erfüllen, bezogen auf die letzten drei Kalenderjahre:
- Gesellschafts- und Konzernrecht,
- Compliance
- EU-Beihilferecht und allgemeines EU-Recht,
- Deutsches, EU- und internationales Kartellrecht
- Arbeitsrecht,
- Darlehensrecht, AGB-Recht, Sicherheitenrecht,
- Bankaufsichtsrecht,
- Steuerrecht,
- Verwaltungsrecht.
3. Bewertung der höchsten - im Kernteam nachgewiesenen - Berufserfahrung in Jahren (in Ansatz gebracht wird für jedes Rechtsgebiet nur der Rechtsanwalt mit der jeweils größten Anzahl an Jahren Berufserfahrung) in jedem der nachfolgend aufgeführten Rechtsgebiete:
- Gesellschafts- und Konzernrecht,
- Compliance
- EU-Beihilferecht und allgemeines EU-Recht,
- Deutsches, EU- und internationales Kartellrecht
- Arbeitsrecht,
- Darlehensrecht, AGB-Recht, Sicherheitenrecht,
- Bankaufsichtsrecht,
- Steuerrecht,
- Verwaltungsrecht.
4. Inhaltliche Bewertung von Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen.
Einzelheiten der Bewertung/Bepunktung, vgl. Wertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb in den Vergabeunterlagen.
Vgl. § 16 Rahmenvereinbarung:
"(1) Der KfW steht das Recht zu, die Regelungen dieser Rahmenvereinbarung, insbesondere die Anforderungen an die geschuldete Vertragsleistung, im erforderlichen und in einem den Rahmenvertragspartnern zumutbaren Umfang, innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit und mit allen Rahmenvertragspartnern jeweils in gleicher Weise beispielsweise aufgrund
a. einer Änderung der einschlägigen gesetzlichen oder regulatorischen Vorga-ben oder
b. einer Änderung des von den KfW-Unternehmen festgelegten Schutzbedarfs der von den Rahmenvertragspartnern bearbeiteten Daten
zu ändern.
(2) Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvertragspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a. dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung er-fassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist,
b. für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW-Unternehmen beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW-Unternehmen nach sich ziehen oder
c. die KfW neue oder zusätzliche Aufgaben nach § 2 des KfW-Gesetzes erfüllen muss, insbesondere wenn ihr gemäß § 2 Abs. 4 des KfW-Gesetzes entsprechende Geschäfte zugewiesen werden.
(3) Etwaige gesetzliche Änderungs- und Anpassungsrechte beider Parteien bleiben unberührt."
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft stellt sicher, dass sämtliche Rechtsanwälte, die für den Fall der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bewerbers über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung tätig werden, in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen sind.
1. Nettojahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in den folgenden Rechtsgebieten:
- Gesellschafts- und Konzernrecht,
- Compliance
- EU-Beihilferecht und allgemeines EU-Recht,
- Deutsches, EU- und internationales Kartellrecht
- Arbeitsrecht,
- Darlehensrecht, AGB-Recht, Sicherheitenrecht,
- Bankaufsichtsrecht,
- Steuerrecht und
- Verwaltungsrecht
2. Berufshaftpflichtversicherung (Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen.)
zu 1.) In jeweils allen neun aufgeführten Rechtsgebieten muss mindestens ein jährlicher Umsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein.
zu 2.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft unterhält während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung eine marktübliche Berufshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit angemessenen Deckungssummen für Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 50 Millionen je Versicherungsfall jeweils pro Kalenderjahr mindestens zweifach maximiert (d.h. die Versicherungssumme muss mindestens bis zu zwei Mal pro Jahr voll ausgeschöpft werden können).
1. Vertretung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland
2. Durchschnittliche Anzahl der Rechtsanwälte, die in den folgenden Rechtsgebieten unter Geltung der deutschen Rechtsordnung beraten und die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung an die Senioritätstufen erfüllen in jedem der letzten drei Kalenderjahre:
- Gesellschafts- und Konzernrecht,
- Compliance
- EU-Beihilferecht und allgemeines EU-Recht,
- Deutsches, EU- und internationales Kartellrecht
- Arbeitsrecht,
- Darlehensrecht, AGB-Recht, Sicherheitenrecht,
- Bankaufsichtsrecht,
- Steuerrecht,
- Verwaltungsrecht.
3. Lebensläufe der Rechtsanwälte, die für die Zwecke der Beteiligung an dem Vergabeverfahren und – im Falle der Zuschlagserteilung – der Erfüllung der Rahmenvereinbarung als zentraler Ansprechpartner und Mitglied des Kernteams fungieren.
4. Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Rechtsberatungsleistungen
(Die Eignungsnachweise sind per Eigenerklärung zu führen.)
zu 1.) Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft verfügt über mindestens ein Büro in Deutschland.
zu 2.) Durchschnittlich mindestens 2 Rechtsanwälte je Rechtsgebiet in jedem der letzten drei Kalenderjahre, die alle Mindestanforderungen an die Senioritätsstufe „Partner“ erfüllen und zum Recht der Bundesrepublik Deutschland beraten.
Mindestanforderungen an Senioritätsstufe "Partner":
- Zulassung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland,
- mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt in einem oder mehreren der in dieser Ausschreibung nachgefragten Rechtsgebiete,
- Beteiligung an der Rechtsanwaltskanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne oder gleichwertige Stellung in der Kanzlei und Befugnis, relevante interne Entscheidungen mitzubestimmen und
- verhandlungssichere Kenntnis der deutschen und englischen Sprache.
zu 3.)
Mindestanforderung an das Kernteam:
a) Sämtliche Mitglieder des Kernteams müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen der Senioritätsstufe „Partner“ erfüllen.
Mindestanforderung an Senioritätsstufe „Partner“:
- Zulassung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland,
- mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in einem oder mehreren der in dieser Ausschreibung nachgefragten Rechtsgebiete,
- Beteiligung an der Rechtsanwaltskanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne oder gleichwertige Stellung in der Kanzlei und Befugnis, relevante interne Entscheidungen mitzubestimmen und
- verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache.
b) Das Kernteam muss alle nachfolgenden Rechtsgebiete abdecken:
- Gesellschafts- und Konzernrecht,
- Compliance
- EU-Beihilferecht und allgemeines EU-Recht,
- Deutsches, EU- und internationales Kartellrecht
- Arbeitsrecht,
- Darlehensrecht, AGB-Recht, Sicherheitenrecht,
- Bankaufsichtsrecht,
- Steuerrecht,
- Verwaltungsrecht.
c) Die Anzahl der Mitglieder des Kernteams ist auf maximal 8 Mitglieder zu begrenzen.
Mindestanforderungen an die Qualifikation des zentralen Ansprechpartners:
a) Der zentrale Ansprechpartner muss die Mindestanforderungen der Senioritätsstufe „Partner“ erfüllen.
Mindestanforderung an Senioritätsstufe „Partner“:
- Zulassung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland,
- mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in einem oder mehreren der in dieser Ausschreibung nachgefragten Rechtsgebiete,
- Beteiligung an der Rechtsanwaltskanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne oder gleichwertige Stellung in der Kanzlei und Befugnis, relevante interne Entscheidungen mitzubestimmen und
- verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache.
b) Der zentrale Ansprechpartner muss seit mindestens 5 Jahren Partner in der Kanzlei sein, d. h. an der Kanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne beteiligt sein oder eine gleichwertige Stellung in der Kanzlei innehaben und die Befugnis besitzen, relevante interne Entscheidungen mitzubestimmen.
c) Der zentrale Ansprechpartner muss über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der rechtlichen Beratung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder juristischen Personen des privaten Rechts im öffentlichen Eigentum in einem oder mehreren der in dieser Ausschreibung nachgefragten Rechtsgebiete verfügen.
d) Der zentrale Ansprechpartner muss Mitglied des angebotenen Kernteams sein.
zu 4.) Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft verfügt über die geforderten Referenzen.
I. Anforderungen an die Vergleichbarkeit
DIE NACHFOLGENDEN ANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHBARKEIT VON REFERENZEN MÜSSEN ZWINGEND VON JEDER ANGEGEBENEN REFERENZ KUMULATIV ERFÜLLT WERDEN, ANDERNFALLS BLEIBT DIE REFERENZ MANGELS VERGLEICHBARKEIT UNBERÜCKSICHTIGT.
a) Gegenstand der Referenz waren Rechtberatungsleistungen in mindestens zwei der folgenden Rechtgebiete:
- Gesellschafts- und Konzernrecht,
- Compliance
- EU-Beihilferecht und allgemeines EU-Recht,
- Deutsches, EU- und internationales Kartellrecht
- Arbeitsrecht,
- Darlehensrecht, AGB-Recht, Sicherheitenrecht,
- Bankaufsichtsrecht,
- Steuerrecht und
- Verwaltungsrecht.
b) Die Rechtsberatung hatte mindestens das Recht der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand.
c) Die Referenz weist ein Honorarvolumen von mindestens EUR 50.000,00 ohne Umsatzsteuer auf.
d) Die Referenzleistung wurde nicht vor dem 01.06.2020 abgeschlossen.
II. Mindestanforderung an Referenzen
DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN KUMULATIV D.H. IN GÄNZE ERFÜLLT SEIN. D.H. ES REICHT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WIRD.
a) Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen einzureichen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit (siehe oben I.) erfüllt.
b) Die eingereichten vergleichbaren Referenzen über Rechtsberatungsleistungen müssen gesamthaft alle folgenden Rechtsgebiete abdecken, d.h. sofern das gesamte Spektrum an den nachfolgend aufgeführten Rechtsgebieten nicht durch die geforderte Mindestanzahl (3) abgedeckt werden kann, sind mehr als 3 vergleichbare Referenzen einzureichen. Rechtsgebiete:
- Gesellschafts- und Konzernrecht,
- Compliance
- EU-Beihilferecht und allgemeines EU-Recht,
- Deutsches, EU- und internationales Kartellrecht
- Arbeitsrecht,
- Darlehensrecht, AGB-Recht, Sicherheitenrecht,
- Bankaufsichtsrecht,
- Steuerrecht und
- Verwaltungsrecht.
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) oder vergleichbare Vorschrift über die Zulassung als Rechtsanwalt nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 65 Abs. 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung über soziale und andere besondere Dienstleistungen (im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU) abweichend von § 21 Abs. 6 VgV höchstens sechs Jahre betragen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Abgabe des Teilnahmeantrages müssen Sie sich als Bewerber registrieren und einloggen.
2.) Die KfW überprüft die Eignung des Bewerber und das Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, die die Bewerber in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand der auf externer Anlage einzureichenden Angaben zu der durchschnittlichen Anzahl von Rechtsanwälten in relevanten Rechtsgebieten, Kurzlebensläufe der Rechtsanwälte, die für die Zwecke der Beteiligung an dem Vergabeverfahren und – im Falle der Zuschlagserteilung – der Erfüllung der Rahmenvereinbarung als zentraler Ansprechpartner bzw. Mitglied des Kernteams fungieren und Referenzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.