GE/PSS/TE Dessau - Wolfen und Gegenrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60257
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
GE/PSS/TE Dessau - Wolfen und Gegenrichtung
Dessau-Roßlau
-22055 m Gleiserneuerung mit Fließbandverfahren und maschinelle Bettungsreinigung
- 3061 m konventioneller Gleisumbau mit Bettungserneuerung
- 3040 m Einbau einer Planumsschutzschicht
- 3365 m Einbau einer Tiefenentwässerung
- 4812 m Erneuerung Bahngraben
- 1 Stck. Erneuerung Bahnübergang
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
GE/PSS/TE Dessau - Wolfen und Gegenrichtung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dessau-Roßlau
-22055 m Gleiserneuerung mit Fließbandverfahren und maschinelle Bettungsreinigung
- 3061 m konventioneller Gleisumbau mit Bettungserneuerung
- 3040 m Einbau einer Planumsschutzschicht
- 3365 m Einbau einer Tiefenentwässerung
- 4812 m Erneuerung Bahngraben
- 1 Stck. Erneuerung Bahnübergang
Mehraufwand durch Rückbau Altkabel im Tiefbaubereich
a) Zur Errichtung der neuen Bahngräben sind im Umbaubereich umfangreiche Erdarbeiten erforderlich. Im Bereich dieser Erdarbeiten wurden Altkabel aufgefunden. Diese müssen auf der gesamten Länge ausgebaut und zur Entsorgung in einzelne Längen geteilt werden.
b) Die Herstellung der Bahngräben ist Bestandteil des Vertrages und somit geschuldetes Bau-Soll. Im vorliegenden Fall entstand ein Mehraufwand im Tiefbau durch den AN.