ABS Niebüll-Klanxbüll (-Westerland) - Sicherungsleistungen für Baugrunderkundung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59933
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Niebüll-Klanxbüll (-Westerland) - Sicherungsleistungen für Baugrunderkundung
Niebüll-Klanxbüll
Sicherungsleistungen für Baugrunderkundung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Niebüll-Klanxbüll (-Westerland) - Sicherungsleistungen für Baugrunderkundung
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung
findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Niebüll-Klanxbüll
Sicherungsleistungen für Baugrunderkundung
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT01 Nutzung ATWS aufgrund angepasster RIL 132 (Abschnitt 1)
Aufgrund einer Regelwerksanpassung (RIL 132) (16.01.2023) sind Veränderungen im "Rimini" vorgenommen worden(Auswahlprozess für Sicherungsmaßnahmen). Hierdurch wurde der Einsatz von Sicherungsposten weiter beschränkt, weshalbder Einsatz einer ATWS notwendig ist. Diese Regelewerksanpassung ist erst nach dem Zeitpunkt der Vergabe (09/2022)sowie dem Beginn der Arbeiten (10/2022) umgesetzt worden. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt mit dieserNachtragsleistung unverändert. Der AN führt die eingetakteten Sicherungsleistungen für die Baugrunderkundung durch. Beidem Nachtrag handelt es sich um eine notwendige Anpassung der Sicherung.